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# taz.de -- WTO-Urteil zu Airbus-Subventionen: USA drohen mit Sanktionen
> Im erbitterten Handelsstreit zwischen EU und USA hat die WTO Subventionen
> der EU für Airbus als illegal beurteilt. Die USA könnte als Vergeltung
> Strafzölle erlassen.
Bild: Momentan scheint Boing die Nase vorn zu haben
Genf/Brüssel/Washington dpa | Im erbitterten Handelsstreit zwischen den USA
und der EU um illegale Subventionen für Airbus droht amerikanische
Vergeltung. In letzter Instanz hat ein Schiedsgericht der
Welthandelsorganisation (WTO) bestimmte Anschubfinanzierungen – auch aus
Deutschland – am Dienstag als illegal bestätigt. Unmittelbar nach der
brachten die USA Strafmaßnahmen ins Gespräch. „Wenn die EU nicht endlich
aufhört, die Regeln zu brechen und US-Interessen zu verletzen, werden die
USA voranschreiten und Gegenmaßnahmen auf EU-Produkte erlassen müssen“,
heißt es Mitteilung des US-Handelsbeauftragten Robert Lighthizer.
Nach Einschätzung von Handelsexperten in Genf sind solche
Vergeltungsmaßnahmen nun nach den Regeln der WTO möglich. Das können Zölle
auf EU-Produkte sein. Den Umfang legen WTO-Schiedsrichter fest. Boeing
rechnet mit Milliardenbeträgen.
Der Fall zieht sich seit 14 Jahren durch alle Instanzen der WTO. Die
Entscheidung ist nicht weiter anfechtbar. Das WTO-Schiedsgericht hatte
mehrere US-Klagepunkte 2011 abgeschmettert, aber einige Subventionen als
illegal eingestuft. Jetzt ging es um die Frage, ob sich die EU an das
Urteil von 2011 gehalten hat.
„Die EU hat die Empfehlungen und Urteile des Streitschlichtungsausschusses
nicht umgesetzt, denn die zu Grunde liegenden Subventionen haben weiter
existiert und negative Konsequenzen (für die Gegenseite) gehabt“, heißt es
in dem Entscheid.
## Sieg auf beiden Seiten
Dennoch reklamierten beide Seiten einen Sieg für sich. Das neueste Urteil
widerlege „die meisten Behauptungen der USA, wonach die EU die
WTO-Feststellungen missachtet habe“, erklärte Handelskommissarin Cecilia
Malmström in Brüssel. Das Berufungsgericht habe festgestellt, dass die von
den USA angeprangerte EU-Unterstützung für Airbus 2011 größtenteils
eingestellt worden sei. Die EU müsse nur „einige wenige Korrekturmaßnahmen
vornehmen, um zu gewährleisten, dass sie alle WTO-Regeln in sämtlichen
Einzelheiten beachtet“.
Auch Airbus sprach von einem „wichtigen juristischen Erfolg“. Die WTO habe
inzwischen 94 Prozent der ursprünglichen Klagen des US-Konkurrenten
vollständig abgewiesen, teilte das Unternehmen mit. Es seien nur „wenige
Anpassungen“ bei rückzahlbaren EU-Darlehen für Entwicklungskosten nötig.
Airbus werde alles Notwendige tun, um etwaige Fehler zu korrigieren,
erklärte Chefjurist John Harrison.
Boeing sah sich aber ebenfalls bestätigt: „Das heutige abschließende Urteil
sendet eine klare Botschaft: Die Missachtung von Regeln sowie illegale
Subventionen werden nicht toleriert“, erklärte Boeing-Chef Dennis
Muilenburg. Die EU habe sich an frühere Anordnungen nicht gehalten. Die
US-Regierung könne nun autorisiert werden, milliardenschwere
Vergeltungszölle auf Importe aus der EU zu erheben.
Die EU hatte ihrerseits die USA wegen illegaler Subventionen für Boeing
ebenfalls verklagt. In dem Fall steht ein abschließendes Urteil noch aus.
So betonte Airbus-Konzernchef Tom Enders, die jüngste Entscheidung sei „nur
eine Seite der Medaille“. Der WTO-Bericht zu den EU-Klagen gegen
US-Steuergeschenke für Boeing wird im zweiten Halbjahr erwartet. „Wir
erwarten, dass er hart mit der Subventionspolitik von Boeing ins Gericht
gehen wird, und dann werden wir sehen, wie es unter dem Strich aussieht“,
so Enders. Mögliche US-Sanktionen dürften „im Vergleich zu dem, was wir im
europäischen Vorgehen gegen Boeing erwarten, nur gering ausfallen“.
## Seit Jahrzehnten Konkurrenzkampf
Die beiden größten Flugzeughersteller der Welt liefern sich seit
Jahrzehnten einen erbitterten Konkurrenzkampf. Die USA und die EU werfen
sich dabei gegenseitig Wettbewerbsverzerrung vor. Beide Seiten haben ihre
Klagen und Proteste jeweils durch sämtliche Instanzen bei der WTO gezogen.
In beiden Fällen haben die Schiedsrichter sowohl Maßnahmen zugunsten von
Airbus als auch von Boeing als illegale Subventionen beurteilt. Eine
Rückzahlung bereits geleisteter Staatshilfen ist indes nicht vorgesehen.
Vielmehr geht es darum, Schaden, den die andere Seite durch
Wettbewerbsverzerrungen erlitten haben könnte, auszugleichen.
Staatshilfen im Rüstungsbereich nehmen eine Sonderrolle ein und sind von
den WTO-Verfahren nicht betroffen. Sie dürfen als „strategische Industrien“
national geschützt werden. Die Sparten spielen sowohl bei Boeing als auch
bei Airbus eine große Rolle.
Die WTO-Entscheide enthalten jeweils „Empfehlungen“, wie die beklagte Seite
ihre Maßnahmen in Einklang mit den WTO-Handelsbestimmungen bringen kann.
Während Streitparteien stets die Umsetzung solcher Empfehlungen vermelden,
bleibt weiter viel Raum für Interpretationen, ob das tatsächlich geschehen
ist. Die Umsetzung ist praktisch fast nicht durchsetzbar. Harte
Sanktionsmöglichkeiten hat die WTO nicht.
Im Prinzip sind beide Seiten einig, dass die Dispute nicht durch die
WTO-Schiedsgerichte gelöst werden können. Experten sehen die Lösung in
einem Vertrag, in dem beide Seiten die zulässige Unterstützung für ihre
jeweiligen Luftfahrt-Industrien aushandeln. So etwas gab es in den 90er
Jahren, doch der Vertrag wurde von den USA gekündigt.
16 May 2018
## TAGS
USA
EU
Airbus
Handel
WTO
Welthandel
Strafzölle
Schwerpunkt TTIP
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