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# taz.de -- Vor Trumps Iran-Entscheidung: Aufkündigung durch die Hintertür
> Am Abend will Trump seine Entscheidung über den Atomdeal mit dem Iran
> verkünden. Ohne die USA wäre das Abkommen politisch tot.
Bild: Teheran, 2015: Begeisterte Iraner feiern den Abschluss des Nuklearabkomme…
Genf taz | Eigentlich wollte US-Präsident Donald Trump erst am kommenden
Samstag verkünden, wie seine Regierung mit dem Atomdeal mit dem Iran weiter
umgehen will. Doch am Montagabend verkündete er [1][per Twitter], dass er
seine Entscheidung schon an diesem Dienstag um 20 Uhr deutscher Zeit
bekanntgeben will.
Je nachdem, wie Trumps Entscheidung ausfällt, könnte sie zur Zerstörung des
Vertrages führen, den die fünf Vetomächte des UNO-Sicherheitsrates (USA,
China, Russland, Frankreich und Großbritannien) sowie Deutschland im Juli
2015 nach über zweijährigen Verhandlungen mit Teheran vereinbart hatten.
Mit dem Vertrag wurden die Sanktionen gegen den Iran aufgehoben –
gleichzeitig reduzierte der Iran seine Nuklearkapazitäten und unterwarf
sich einem strengen Kontrollsystem, um sicherzustellen, dass sein
Atomprogramm tatsächlich nur zivilen Zwecken dient.
Einfach kündigen, wie er oft angedroht hat, kann Trump den Vertrag im
Alleingang allerdings nicht. Zur Kündigung wäre eine Entscheidung des
US-Senats erforderlich, der das Abkommen im Herbst 2015 ratifiziert hatte.
Möglich ist, dass Trump den Senat zur Kündigung des Vertrages aufruft. Ob
der Senat angesichts der nur knappen republikanischen Mehrheit diese
Aufforderung auch umsetzt, ist allerdings nicht sicher.
## Vermutlich keine vollständige Aufkündigung
Doch selbst dann behielte das Abkommen zumindest rechtlich weiterhin seine
Gültigkeit zwischen Iran und den anderen Vertragsstaaten. Politisch wäre es
aber tot, zumal wenn die USA nach vollzogener Kündigung, wie mehrfach
angedroht, neue Sanktionen gegen Teheran verhängen.
Wahrscheinlicher ist allerdings , dass Trump eine – zumindest auf den
ersten Blick – moderatere Entscheidung verkündet: Das Ratifizierungsgesetz
vom Herbst 2015 verpflichtet den US-Präsidenten, alle drei Monate vor dem
US-Kongress eine Erklärung abzugeben, ob Teheran sich an das Abkommen hält
oder nicht. Verweigert der Präsident eine positive Bestätigung, kann der
US-Kongress innerhalb von 60 Tagen neue Sanktionen gegen Iran verhängen.
Nicht nur Trumps Vorgänger Barack Obama bestätigte in seiner verbleibenden
Amtszeit bis Ende 2016 drei Mal die Einhaltung des Abkommens durch Iran,
sondern auch Trump am 15. April und 15. Juli 2017. Auch die für die
Überwachung des Abkommens zuständige Internationale Atomenergieorganisation
(IAEO) bescheinigte Teheran in all ihren bisherigen dreimonatlichen
Berichten ohne jegliche Einschränkung die Vertragstreue.
Am [2][15. Oktober 2017] sowie am 15. Januar dieses Jahres verweigerte
Trump diese positive Erklärung jedoch und forderte zunächst
„Nachbesserungen“ des bestehenden Nuklearabkommens: eine Verlängerung der
Laufzeit von derzeit 25 Jahren auf unbegrenzt, verschärfte Kontrollen durch
die Internationale Atomenergiebehörde sowie das Verbot der Entwicklung
konventioneller ballistischer Raketen durch Iran.
## Neue Sanktionen nicht direkt gegen den Iran
Da diese drei „Nachbesserungsforderungen“ bei den anderen Vertragsstaaten
auf Ablehnung stießen, setzte Trump im Januar den drei europäischen
Vertragsstaaten Frankreich, Großbritannien und Deutschland ein
[3][Ultimatum bis zum 12. Mai], diese Forderungen in einer zweiten
Vereinbarung festzuschreiben – ohne Beteiligung Irans, Russlands und
Chinas. Zudem soll diese Vereinbarung Maßnahmen gegen die „aggressiven
Aktivitäten“ Irans in der Nahostregion enhalten.
Zwar signalisierte vor allem Frankreichs Präsident Emmanuel Macron die
Bereitschaft zu einer solchen Vereinbarung. Doch bislang ist sie nicht
absehbar. Möglich, dass Trump am Dienstagabend lediglich das Ultimatum an
die Europäer um einige Wochen oder Monate verlängert, mit der Drohung, nach
seinem ergebnislosen Ablauf neue Sanktionen zu verhängen.
In beiden Fällen würden sich neue Sanktionen der USA nicht in erster Linie
direkt gegen Iran richten, sondern gegen Unternehmen und Banken in
Drittländern, die mit Iran Wirtschaftsbeziehungen unterhalten oder ins
Irangeschäft einsteigen wollen.
Derartige „Sekundärsanktionen“ sind nach Einschätzung der EU eigentlich
völkerrechtswidrig und würden entsprechende Gegenmaßnahmen erlauben. Diese
Brüsseler Einschätzung stammt aus den 80er Jahren, als die damalige
Reagan-Administration in Washington durch „Sekundärsanktionen“ gegen
Spanien, Portugal und andere europäische Staaten diese auf die Linie des
US-Embargos gegen Fidel Castros Kuba zwingen wollte.
Bereits in den vergangenen 28 Monaten seit Inkrafttreten des Iranabkommens
haben die USA ihre vertraglichen Verpflichtungen zur Aufhebung aller einst
im Zusammenhang mit Teherans Nuklearprogramm verhängten Sanktionen nicht
vollständig umgesetzt. Zweimal seit Trumps Amtsantritt im Januar 2017 hat
Washington sogar neue Sanktionen gegen Iran verhängt. Zudem hält die
US-Regierung ausländische Firmen und Banken durch die Drohung mit
Sekundärsanktionen oder Nachteilen auf dem US-Markt von wirtschaftlichen
Beziehungen mit Iran ab.
8 May 2018
## LINKS
[1] https://twitter.com/realDonaldTrump/status/993562242124865536
[2] /Umgang-der-USA-mit-dem-Iran/!5455148
[3] /US-Sanktionen-gegen-den-Iran/!5476952
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
USA
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