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# taz.de -- Kommentar VW-Abgasaffäre: Das dicke Ende kommt noch
> Ex-VW-Chef Winterkorn steht in den USA wegen Abgasbetrugs vor Gericht.
> Auch das deutsche Strafrecht zeigt jetzt den Willen zur Aufklärung.
Bild: Ach, hätte Martin Winterkorn doch immer so gründlich hingeschaut!
Die US-Justiz will den früheren VW-Chef Martin Winterkorn wegen der
Abgasmanipulationen [1][vor Gericht stellen]. Hierzulande ermitteln
verschiedene Staatsanwaltschaften seit Jahren, ohne dass es zu einer
Anklage gegen die Führung des größten Autobauers der Welt gekommen wäre.
Das legt die Frage nahe, ob VW hierzulande etwa geschont werden soll. Doch
eine Erklärung nach dem Muster „die Kleinen fängt man, und die Großen läs…
man laufen“ ist zu einfach.
So kooperieren die US-Ermittler schon lange mit ihren Kollegen in
Braunschweig und Stuttgart. Wenn deren Anklageschrift stichfeste Beweise
für eine frühe Kenntnis des einstigen Vorstandschefs über illegale
Abschalteinrichtungen enthält, drohen sowohl Winterkorn als auch VW massive
Strafen. Den Konzern könnte es in einem anderen Verfahren weitere
Milliarden kosten. Denn Aktionäre klagen auf Schadenersatz, weil sie nicht
rechtzeitig über die in den USA drohenden Sanktionen informiert worden
seien. Lässt sich dies mit Hilfe der Behörden jenseits des Atlantiks
beweisen, haben die Anleger gute Karten.
Das deutsche Strafrecht belangt nur Individuen. Winterkorn und anderen
Betrug an den Kunden nachzuweisen, fällt naturgemäß schwer und kann lange
dauern. Hinweise auf eine bewusste Verschleppung der Ermittlungen in
Deutschland gibt es aber bisher nicht. Nach der neuerlichen Wendung steigt
die Wahrscheinlichkeit, dass es am Ende doch genügend Hinweise auf eine
Mitwisserschaft von Beschäftigten an der Konzernspitze geben wird. Dann
wird es für Winterkorn richtig ernst.
Denn eine Betrugsanklage in Deutschland kann am Ende auch eine Haftstrafe
bedeuten. Sie würde zudem geprellten Kunden hierzulande einen neuen Ansatz
für Schadenersatzforderungen geben, was wiederum weitere Forderungen nach
sich ziehen könnte. Die Akte Abgasskandal ist noch lange nicht geschlossen.
Für den einen oder anderen mag das deutsche Wirtschaftsstrafrecht
unbefriedigend sein, weil die Täter zu oft ungeschoren davon kommen. Doch
spätestens mit den Steuerverfahren gegen prominente Manager ist der Wille
erkennbar, im Rahmen der Gesetze auch hart gegen Täter vorzugehen. Die
notwendige Zeit dafür sollte den Ermittlern auch im Fall VW zugestanden
werden. Bis dahin gilt auch für Winterkorn die Unschuldsvermutung, nicht
der Glaube an den Anschein.
4 May 2018
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## AUTOREN
Wolfgang Mulke
## TAGS
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Martin Winterkorn
Volkswagen
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