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# taz.de -- Bundesverfassungsgericht lehnt ab: Keine Klage gegen Eifel-Atomrake…
> Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde einer Apothekerin abgelehnt. Sie
> richtete sich gegen US-Atomwaffen in der Eifel.
Bild: Von wegen 99 Luftballons – Protest gegen Atomraketen
Karlsruhe taz | Die Friedensaktivistin Elke Koller aus der Eifel scheiterte
mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die US-Atomwaffen auf dem
Fliegerhorst Büchel. Die Klage sei unzulässig, entschied jetzt das
Bundesverfassungsgericht, Koller sei nicht individuell betroffen.
Elke Koller ist pensionierte Apothekerin und saß früher für die Grünen im
Kreistag. Sie wohnt in Leienkaul, rund 3,5 Kilometer vom Flugplatz Büchel
entfernt. Dass in Büchel, zwischen Koblenz und Trier, US-Atomraketen
stationiert sind, wurde erst in den 1990er-Jahren öffentlich bekannt.
Seitdem fordert Koller einen Abzug der 20 US-Atomraketen aus der Eifel. Mit
ihrer Verfassungsbeschwerde wollte sie die Bundesregierung dazu
verpflichten, bei der US-Regierung auf einen Abzug zu drängen.
Für Koller ist klar, dass Atomwaffen gegen das humanitäre Völkerrecht
verstoßen. Sie seien nicht in der Lage, zwischen Soldaten und
Zivilbevölkerung zu unterscheiden und unnötige Leiden zu vermeiden.
Außerdem sieht sich Koller auch persönlich durch die Anwesenheit der
Atomwaffen gefährdet, da diese zu terroristischen Anschlägen führen
könnten.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage nun aber schon im Ansatz
abgelehnt. Koller könne nur auf die Einhaltung des Völkerrechts klagen,
wenn sie individuell betroffen wäre. Das humanitäre Völkerrecht schütze
aber Soldaten und andere von Kampfhandlungen Betroffene, dazu gehöre Koller
nicht.
## Staat hat die Pflicht zum Schutz vor Terroranschlägen
Auch aus der möglichen Gefahr von Terroranschlägen leitete Karlsruhe kein
Klagerecht ab. Obwohl sie in der Nachbarschaft von Büchel wohne, ergebe
sich daraus keine unmittelbare Betroffenheit. Vielmehr wohnten
„unüberschaubar viele“ Menschen in Deutschland in der Nähe gefährlicher
oder gefährdeter Einrichtungen.
Zwar habe der Staat Schutzpflichten gegen Terroranschläge, es sei jedoch
nicht ersichtlich, dass er sie verletzt haben könnte, so die
Verfassungsrichter. Der Abzug der US-Atomraketen sei nicht die einzige
Möglichkeit, die Bevölkerung vor Terror zu schützen.
Auch wenn die Kampagne zur Abschaffung von Nuklearwaffen im Vorjahr den
Friedensnobelpreis erhielt, ist es um die Atomwaffen in der Eifel stiller
geworden. Noch 2009 benannte die schwarz-gelbe Koalition im Bund auf Druck
der FDP den Abzug der US-Atomwaffen ausdrücklich als Ziel. In der großen
Koalition von Union und SPD spielt dieses Ziel jedoch kaum noch eine Rolle.
Vielmehr werden die US-Atomwaffen in Büchel derzeit modernisiert und
lenkbar gemacht.
27 Apr 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Atomwaffen
Terror
Friedensbewegung
Kim Jong Un
Jamaika-Koalition
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
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