| # taz.de -- Gewalt auf Schulhof in Berlin: Freispruch für Sozialpädagogin | |
| > Eine Sozialpädagogin soll einen Erstklässler in den Po getreten haben. | |
| > Das Amtsgericht Tiergarten sprach sie von diesem Vorwurf frei. | |
| Bild: Die Erziehungsmethoden von Frau H. seien auf berechtigtes Unverständnis … | |
| Frau H. sitzt allein vor dem Gerichtssaal D703. Ihre Augen sind auf die Tür | |
| gerichtet, die sich in wenigen Minuten öffnen wird. Die fünf tobenden | |
| Kinder und die Handvoll anderer Erwachsener ignoriert Frau H. Dabei ist sie | |
| derentwegen hier. | |
| Fast drei Jahre liegt der Fall zurück, der an diesem Dienstag vor dem | |
| Amtsgericht Tiergarten verhandelt wird. Er soll sich laut Anklageschrift so | |
| zugetragen haben: Am 1. Juli 2015 kommt es auf dem Schulhof einer | |
| Grundschule in Prenzlauer Berg zu einem Gerangel unter Erstklässlern. | |
| Darunter ist auch der sechsjährige R. Um die Raufbolde | |
| auseinanderzubringen, schreitet die Sozialpädagogin H. ein und tritt R. in | |
| den Po. Der stürzt und fällt auf sein Knie. Frau H. schreit ihm hinterher: | |
| „Das machst du nicht noch mal!“ | |
| Der Vater von R. zeigte Frau H. dann an. Schon öfter soll es zwischen Frau | |
| H. und den Kindern zu grenzwertigen Auseinandersetzungen gekommen sein. | |
| Einmal habe Frau H. einem Kind ins Ohr geschrien. Ein anderes Mal soll sie | |
| den Kindern den Gang zur Toilette verboten haben. Weil sich ein Kind nicht | |
| getraut habe, trotzdem zu gehen, soll es sich vor lauter Angst in die Hosen | |
| gepinkelt haben. Der Vorfall mit dem Tritt habe dem Vater dann gereicht. | |
| „Irgendwann ist auch mal genug“, sagt er. „So behandelt man keine Kinder.… | |
| Die Verteidigung von Frau H. ging auf diese Vorfälle nicht ein. Ihr ging es | |
| um den Fall auf dem Schulhof: Ja, es habe ein Gerangel zwischen den | |
| Schülern gegeben. Frau H. habe aber die Kinder lediglich an den Oberarmen | |
| auseinandergezogen, um den Streit zu beenden. Hinter der Anzeige vermute | |
| man eine Elternkampagne gegen Frau H., angeführt von R.s Vater. Er trage es | |
| Frau H. immer noch nach, dass sie dem Zwillingsbruder von R. eine geistige | |
| Behinderung attestiert habe. | |
| ## Zu wenig Beweise für eine Verurteilung | |
| In der Beweisaufnahme befragte das Gericht R. und seinen Zwillingsbruder, | |
| die beiden Elternteile, eine Elternvertreterin sowie zwei andere Schüler. | |
| Sie alle sollten klären, was damals auf dem Schulhof konkret passiert sei – | |
| ihnen allen fällt es schwer. Mal soll Frau H. ins Knie getreten haben, mal | |
| in den Po, mal hat der Vater, mal die Mutter den Sohn abgeholt. Mal wurde | |
| gehauen, mal getreten. | |
| Das Gericht spricht Frau H. dann frei, weil es keine Urteilsgrundlage | |
| erkennt. Es gebe zu wenige Beweise, die Aussagen der Kinder seien zu | |
| widersprüchlich. Die Erziehungsmethoden von Frau H. seien „womöglich auf | |
| berechtigtes Unverständnis gestoßen“, für eine Verurteilung reiche das aber | |
| nicht. | |
| Die Mutter von R. schüttelt den Kopf, als das Gericht den Freispruch | |
| verkündet, und murmelt: „Jetzt kann sie ja munter weitermachen.“ Frau H. | |
| sagt nichts. Nichts zu den Eltern, nichts zu den Kindern. Sie tritt als | |
| Letzte aus dem Saal. | |
| 25 Apr 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Katharina Meyer zu Eppendorf | |
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