# taz.de -- Urteil zu „Zwölf Stämmen“: Staat durfte Kinder aus Familien h… | |
> Die religiöse Gemeinschaft „Zwölf Stämme“ hält Prügel für eine legi… | |
> Erziehungsmethode. Dass ihnen deshalb Kinder entzogen wurden, war | |
> rechtens, sagt das Gericht. | |
Bild: Die Eltern sahen körperliche Züchtigung als unerschütterliches Dogma a… | |
Karlsruhe taz | Behörden dürfen Eltern die Kinder wegnehmen, wenn diese | |
regelmäßig und systematisch geschlagen werden. Das entschied jetzt der | |
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Er lehnte | |
dabei die Beschwerde von vier Elternpaaren ab, die zu der christlichen | |
Sekte „Zwölf Stämme“ gehören. | |
Erste Vorwürfe, dass Kinder in der Sekte regelmäßig mit Ruten geschlagen | |
werden, waren 2012 aufgekommen. Doch es gab keine Beweise, die Ermittlungen | |
wurden wieder eingestellt. Die Wende kam, als der RTL-Reporter Wolfram | |
Kuhnigk Filmmaterial von Züchtigungen vorlegte. Er hatte als vollbärtiger | |
Sinnsucher zwei Wochen bei der Sekte gelebt. Die Bilder zeigten, wie Kinder | |
mit Gertenruten auf den nackten Hintern geschlagen wurden. Sie ließen dies | |
über sich ergehen, als seien sie daran gewöhnt. | |
Nun reagierten die Behörden schnell. Sie nahmen 40 Kinder aus den Familien | |
und schlossen die sekteneigene Schule. Mehrere Eltern wurden später zu | |
Bewährungsstrafen verurteilt, eine Lehrerin sogar zu einer Gefängnisstrafe | |
von zwei Jahren. | |
Die Trennung der Kinder von ihren Eltern war von den deutschen | |
Familiengerichten bestätigt worden. Auch das Bundesverfassungsgericht | |
lehnte eine Klage der Eltern im Jahr 2014 ab, ohne Begründung. | |
Letzte Hoffnung war für vier Elternpaare nun der Europäische Gerichtshof | |
für Menschenrechte in Straßburg. Den Eltern waren zunächst acht Kinder | |
weggenommen worden. Ein älteres Mädchen allerdings kam schon bald zurück, | |
weil Kinder bei den Zwölf Stämmen nur bis zum Alter von 12 Jahren | |
geschlagen werden. Auch ein Säugling, der noch gestillt wurde, konnte | |
schnell zur Mutter zurückkehren. In den anderen Fällen leben die Kinder | |
teilweise heute noch in Pflegefamilien. | |
Die Eltern machten in Straßburg ihr Recht auf Privat- und Familienleben | |
geltend. Dazu gehöre das Recht, die Kinder entsprechend der eigenen | |
religiösen Überzeugung zu erziehen. Die behördlichen Maßnahmen führten zur | |
Stigmatisierung ihrer religiösen Gemeinschaft. | |
## Klage abgelehnt | |
Doch der EGMR lehnte die Klagen in vollem Umfang ab. Zwar dürften Eltern | |
ihre Kinder religiös erziehen. Diese dürften dabei aber nicht gefährlichen | |
oder schädlichen Praktiken ausgesetzt werden. Die Kinder seien nicht aus | |
der Sekte genommen worden, um diese zu stigmatisieren, sondern um zu | |
verhindern, dass die Kinder weiter geschlagen werden. | |
Der EGMR erinnerte daran, dass die Staaten des Europarats, dem 47 Staaten | |
angehören, verpflichtet sind, ihre Bürger vor unmenschlicher und | |
erniedrigender Behandlung zu schützen. Als solche könne auch das Schlagen | |
von Kindern bezeichnet werden. Der Gerichtshof empfahl sogar, diese | |
Erziehungspraxis per Gesetz zu verbieten. | |
In Deutschland gibt es ein derartiges Gesetz seit dem Jahr 2000. „Kinder | |
haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, | |
seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“, | |
heißt es seitdem im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 1631). Alle | |
Fraktionen stimmten damals dafür, nur die CDU/CSU dagegen. | |
Dies bedeutet aber nicht, dass prügelnden Eltern sofort die Kinder | |
weggenommen werden. Vorrang muss nach der deutschen Rechtslage stets die | |
„Hilfe zur Erziehung“ haben, etwa in Form von Schulungen durch das | |
Jugendamt. Im Fall der Sekten-Eltern wäre dies jedoch keine sinnvolle | |
Alternative gewesen, befand nun der EGMR. Schließlich habe es sich bei den | |
meisten Eltern um Überzeugungstäter gehandelt, die noch vor Gericht die | |
Bibel zitierten als Beleg für die Zulässigkeit ihrer Züchtigungen. Eltern, | |
die ihre Kinder anders erziehen wollten, hätten bei den Zwölf Stämmen unter | |
starkem Druck gestanden, so die Straßburger Richter. Ihre Kinder hätten | |
auch von anderen Sektenmitgliedern geschlagen werden können. | |
Vor diesem Hintergrund hielt der EGMR die Wegnahme der Kinder für eine | |
verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz ebendieser. Der Beschluss der | |
siebenköpfigen Kammer fiel einstimmig. | |
22 Mar 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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