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# taz.de -- Vor Inkrafttreten der US-Stahlsanktionen: Erfolg von WTO-Klage unsi…
> Wirtschaftsminister Peter Altmaier bemüht sich um Ausnahmen bei
> US-Schutzzöllen. Die EU denkt über eine WTO-Klage nach. Scheitern könnte
> beides.
Bild: Donald Trump hält am 8. März die unterzeichnete Proklamation zu Alumini…
Genf taz | Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und
EUHandelskommissarin Cecila Malmström bemühen sich seit Montag in
Washington um Ausnahmen für die EU von den durch US-Präsident Donald Trump
verhängten Schutzzölle gegen Stahl- und Aluminumimporte. Für den Fall des
Scheiterns dieser Bemühungen prüft Malmströms Brüsseler Stab bereits die
Möglichkeit, die USA vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu verklagen.
Zu diesem Vorgehen hatte unter anderen Bundesbankpräsident Jens Weidmann
der EU geraten. Brasilien, nach Kanada zweitgrößter Stahlimporteur in die
USA, hat eine gemeinsame Klage mit weiteren Ländern angedroht, [1][sollten
die US-Zölle am Freitag dieser Woche tatsächlich in Kraft treten].
Das für die Behandlung solcher Klagen zuständige Streitschlichtungs-Panel
der WTO ist wegen Obstruktion der Trump-Administration derzeit allerdings
nicht funktionsfähig. Zudem ist keineswegs ausgeschlossen, dass die USA im
Falle eines Verfahrens vor der WTO Recht bekämen.
Altmaier erklärte nach einem ersten Treffen mit US-Handelsminister Wilbur
Ross am Montagabend, „auf beiden Seiten“ sei der „Eindruck“ entstanden,
dass eine „Lösung“ zur Abwendung eines Handelskriegs noch in dieser Woche
erreichbar sei. Ein für Dienstag angekündigtes Treffen Altmaiers mit dem
US-Handelsbeauftragten Robert Lighthizer wurde allerdings kurzfristig
abgesagt. Bislang sind von den US-Zöllen nur Kanada und Mexiko ausgenommen,
die beiden Partner der USA in der Nordamerikanischen Freihandelszone.
## USA produziert mangelhaft
Das Streitschlichtungs-Panel der WTO ist nicht handlungsfähig, weil die
Trump-Administration seit über einem Jahr die Neubesetzung von drei
vakanten Richterpositionen blockiert. Nach den WTO-Regeln ist für diese
Personalentscheidungen der Konsens aller 164 Mitgliedsstaaten erforderlich.
Weil Stahl und Aluminium zu den wichtigsten Rohstoffen für die Herstellung
von Rüstungsgütern gehören, rechtfertigt die Trump-Regierung ihre Zölle zum
Schutz der einheimischen Industrie gegen ausländische Importe mit
„nationalen Sicherheitsinteressen“.
Das Problem ist allerdings nicht der Mangel an Produktionskapazitäten in
den USA, sondern ein Mangel an Qualität des dort erzeugten Stahls und
Aluminiums. Aus diesem Grund wird zum Beispiel die
120-Millimeter-Glattrohrkanone des M1-Abrams-Kampfpanzers der
US-Streitkräfte bereits seit 1984 mit Stahl aus Deutschland hergestellt.
Trump beruft sich auf Ausnahmeregeln von Freihandelsverträgen, die bereits
1947 im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) vereinbart und
wortgleich in das Statut der 1994 gegründeten WTO übernommen wurden. Danach
kann ein Land Wirtschaftsbeziehungen mit anderen Staaten einschränken oder
gar ganz einstellen unter Berufung auf „wesentliche Sicherheitsinteressen“.
Von dieser Ausnahmeregel haben seit Gründung der WTO bislang nur die
Vereinigten Arabischen Emirate Gebrauch gemacht, um die
Wirtschaftssanktionen zu rechtfertigen, die sie 2017 mit Saudi-Arabien und
anderen Ländern gegen Katar verhängten. Die Klage Katars gegen diese
Sanktionen ist noch vor dem WTO-Streitschlichtung-Panel anhängig.
In den 47 GATT-Jahren vor 1994 gab es allerdings mehrere Fälle. Während des
Falklandkrieges 1982 rechtfertigten Australien, Kanada und der EU-Vorläufer
EWG ihre Einschränkungen des Handels mit Argentinien und 1985 die USA ihren
Wirtschaftsboykott gegen Nicaragua mit „wesentlichen
Sicherheitsinteressen“. Und bereits 1975 begründete Schweden die
Beschränkung ausländischer Schuhimporte mit dem „Sicherheitsinteresse“ des
Landes, in „allen lebenswichtigen Industriebranchen eine eigenständige
nationale Produktion aufrechtzuerhalten“.
20 Mar 2018
## LINKS
[1] /Protektionismus-in-den-USA/!5490546
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
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