Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Bericht über Mafiaverdacht in Erfurt: MDR-Bericht war okay
> Ein Erfurter Gastronom hatte vom MDR Schadenersatz gefordert. Das
> Thüringer OLG in Jena weist die Forderung zurück.
Bild: Justizzentrum im Oberlandesgericht Thüringen
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) durfte in einem Beitrag über die
’Ndrangheta berichten, dass ein Erfurter Gastwirt im Verdacht steht,
Mitglied dieser aus der süditalienischen Region Kalabrien stammenden
Mafia-Organisation zu sein.
Das hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden. Die Richter wiesen mit
ihrem Urteil vom 21. Februar eine Schadenersatzforderung des Mannes über
50.000 Euro gegen den Sender sowie die Journalisten Axel Hemmerling, Ludwig
Kendzia und Fabio Ghelli ab. Gegen die Entscheidung wurde Revision am BGH
zugelassen, was Abmahngebühren gegen YouTube-Kanäle angeht, die eine erste,
beanstandete Version des Beitrags hochluden.
Diese erste Fassung der MDR-Dokumentation war im November 2015 ausgestrahlt
worden. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom August
2016 darf der Film in der Ursprungsfassung nicht mehr gezeigt werden. Im
November 2016 legten die Autoren eine Neufassung vor, die unbeanstandet
blieb.
Der Gastwirt hatte in Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt vom
30. 6. 2017 geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah
[1][(die taz berichtete mehrfach)].Er war in dem MDR-Bericht anonymisiert
worden. Zwar habe der MDR durch den Fernsehbeitrag die
Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt, die Verletzung sei aber nicht
so schwerwiegend, dass die Zahlung einer Entschädigung erforderlich wäre,
entschied das Gericht.
## Verdachtsberichte sind zulässig
Die Behauptung einer Mafiazugehörigkeit des Klägers sei in dem
beanstandeten Beitrag durchgängig nicht als bewiesene Tatsache, sondern
lediglich als Verdacht dargestellt worden. Zu einer
Verdachtsberichterstattung sei der MDR aufgrund seiner recherchierten
Erkenntnisse grundsätzlich berechtigt gewesen.
Im aktuellen Urteil heißt es: „Ein Mindestbestand an Beweistatsachen für
den in dem Fernsehbericht enthaltenen Verdacht, der Kläger sei
Finanzverwalter der ’Ndrangheta, ist aber gegeben.“ Zudem geht das Gericht
davon aus, dass ein Lagebericht des Bundeskriminalamts zur ’Ndrangheta in
Deutschland aus dem Jahr 2008 tatsächlich existiert, was vom Kläger in
Zweifel gezogen wurde. In diesem Lagebericht werde der Kläger dem
Strangio-Clan der ’Ndrangheta zugerechnet.
Auch die taz befindet sich in einem Rechtsstreit mit dem Erfurter
Gastronomen. Die Verhandlung findet voraussichtlich im April statt.
28 Feb 2018
## LINKS
[1] /!t5013367/
## AUTOREN
Ambros Waibel
## TAGS
Mafia
MDR
Erfurt
’Ndrangheta
Mafia
Mafia
Slowakei
Mafia
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Razzia gegen die Mafia: Machtfaktor mitten in der Gesellschaft
Die organisierte Kriminalität verbindet sich mit gesellschaftlichen Eliten.
Ihr Ziel ist eine totalitäre Herrschaft. Das muss thematisiert werden.
Mafia-Prozess in Konstanz: Nichts sagen, alles zeigen
In Konstanz findet einer der größten Mafia-Prozesse in Deutschland statt:
neun Angeklagte samt ungleichen Strategien der Öffentlichkeitsarbeit.
Nach Journalisten-Mord in der Slowakei: Tod vor Veröffentlichung
Nach dem Mord an dem slowakischen Journalisten Ján Kuciák und seiner
Freundin kursieren Gerüchte über Mafia-Verwicklungen.
Prozess gegen den MDR: Erfolg – bis auf Weiteres
In Erfurt wurde die Klage gegen eine Mafia-Doku zurückgewiesen. Das Urteil
am Landgericht stärkt die Möglichkeit zur Verdachtsberichterstattung.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.