# taz.de -- Bericht über Mafiaverdacht in Erfurt: MDR-Bericht war okay | |
> Ein Erfurter Gastronom hatte vom MDR Schadenersatz gefordert. Das | |
> Thüringer OLG in Jena weist die Forderung zurück. | |
Bild: Justizzentrum im Oberlandesgericht Thüringen | |
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) durfte in einem Beitrag über die | |
’Ndrangheta berichten, dass ein Erfurter Gastwirt im Verdacht steht, | |
Mitglied dieser aus der süditalienischen Region Kalabrien stammenden | |
Mafia-Organisation zu sein. | |
Das hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden. Die Richter wiesen mit | |
ihrem Urteil vom 21. Februar eine Schadenersatzforderung des Mannes über | |
50.000 Euro gegen den Sender sowie die Journalisten Axel Hemmerling, Ludwig | |
Kendzia und Fabio Ghelli ab. Gegen die Entscheidung wurde Revision am BGH | |
zugelassen, was Abmahngebühren gegen YouTube-Kanäle angeht, die eine erste, | |
beanstandete Version des Beitrags hochluden. | |
Diese erste Fassung der MDR-Dokumentation war im November 2015 ausgestrahlt | |
worden. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom August | |
2016 darf der Film in der Ursprungsfassung nicht mehr gezeigt werden. Im | |
November 2016 legten die Autoren eine Neufassung vor, die unbeanstandet | |
blieb. | |
Der Gastwirt hatte in Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt vom | |
30. 6. 2017 geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah | |
[1][(die taz berichtete mehrfach)].Er war in dem MDR-Bericht anonymisiert | |
worden. Zwar habe der MDR durch den Fernsehbeitrag die | |
Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt, die Verletzung sei aber nicht | |
so schwerwiegend, dass die Zahlung einer Entschädigung erforderlich wäre, | |
entschied das Gericht. | |
## Verdachtsberichte sind zulässig | |
Die Behauptung einer Mafiazugehörigkeit des Klägers sei in dem | |
beanstandeten Beitrag durchgängig nicht als bewiesene Tatsache, sondern | |
lediglich als Verdacht dargestellt worden. Zu einer | |
Verdachtsberichterstattung sei der MDR aufgrund seiner recherchierten | |
Erkenntnisse grundsätzlich berechtigt gewesen. | |
Im aktuellen Urteil heißt es: „Ein Mindestbestand an Beweistatsachen für | |
den in dem Fernsehbericht enthaltenen Verdacht, der Kläger sei | |
Finanzverwalter der ’Ndrangheta, ist aber gegeben.“ Zudem geht das Gericht | |
davon aus, dass ein Lagebericht des Bundeskriminalamts zur ’Ndrangheta in | |
Deutschland aus dem Jahr 2008 tatsächlich existiert, was vom Kläger in | |
Zweifel gezogen wurde. In diesem Lagebericht werde der Kläger dem | |
Strangio-Clan der ’Ndrangheta zugerechnet. | |
Auch die taz befindet sich in einem Rechtsstreit mit dem Erfurter | |
Gastronomen. Die Verhandlung findet voraussichtlich im April statt. | |
28 Feb 2018 | |
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## AUTOREN | |
Ambros Waibel | |
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