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# taz.de -- Sächsin beim „Islamischen Staat“: Sechs Jahre Haft für Jung-I…
> Die 17-jährige Linda W. soll sich dem IS angeschlossen haben, nun wurde
> sie im Irak verurteilt. Das Auswärtige Amt betreut sie.
Bild: Bagdad: Noch ist der Irak gezeichnet von den IS-Kämpfen – die Justiz a…
BERLIN taz | Seit acht Monaten sitzt Linda W. im Irak in Haft, am
Wochenende nun wurde die 17-jährige deutsche IS-Anhängerin nach
taz-Informationen in Bagdad verurteilt: zu einer Haftstrafe von sechs
Jahren, wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe und illegalen
Grenzübertritts. Zuerst hatte der [1][NDR] darüber berichtet. Die Sächsin
wird vom Auswärtigen Amt konsularisch betreut. Offen blieb am Montag, ob
sie ihre Strafe im Irak absitzen muss oder vorher nach Deutschland
zurückkehren kann.
Der Fall erregte internationale Aufmerksamkeit: Im Juli 2016 war Linda W.
aus dem sächsischen Pulsnitz über die Türkei zum „Islamischen Staat“ nach
Syrien ausgewandert. Innerhalb kürzester Zeit hatte sie sich radikalisiert.
Ein Jahr später wurde sie in Mossul im Irak festgenommen, zusammen mit
anderen Frauen. In Interviews erklärte Linda W. danach, sie bereue ihre
Ausreise und wolle zurück nach Deutschland.
Das indes ist kompliziert: Die Bundesrepublik hat kein
Auslieferungsabkommen mit dem Irak, eine Überstellung müsste
nichtvertraglich geregelt werden. Gegen Linda W. ermittelt hierzulande zwar
die Bundesanwaltschaft, die auf eine Auslieferung drängen könnte – bisher
indes gibt es von dort keinen Haftbefehl. Dafür fehlen den deutschen
Ermittlern bis heute Nachweise, was genau die Sächsin in Syrien und dem
Irak tat. Sehr aufmerksam dürfte man dort nun auswerten, was die irakischen
Behörden an Vorwürfen gegen Linda W. zusammentrugen.
Zuletzt wurden im Irak auch weitere Frauen mit deutscher Staatsbürgerschaft
verurteilt – darunter Lamia K., eine 50-jährige Deutschmarokkanerin aus
Mannheim, die eine Todesstrafe erhielt. Auch diesen Fall begleitet das
Auswärtige Amt und versucht offenbar, eine Umwandlung in eine Haftstrafe zu
erreichen. Todesurteile werden im Irak von einem Richterrat überprüft. Die
Linie der Bundesregierung lautet bisher: Die erwachsenen deutschen
IS-Anhänger sollen sich vorerst den Gerichten vor Ort stellen. Mit ihrer
Ausreise hätten sie gewusst, worauf sie sich einließen. Nur bei einer
Todesstrafe wird interveniert.
20 Feb 2018
## LINKS
[1] http://www.tagesschau.de/ausland/lindaw-103.html
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
„Islamischer Staat“ (IS)
Justiz
Irak
Islamismus
Hass
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IS-Miliz
Irak
Mossul
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