Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Brexit-Entscheid im britischen Unterhaus: EU-Austrittsgesetz durchg…
> Lange Debatten, viele Anträge: Das Unterhaus hat das umstrittene
> EU-Austrittsgesetz nun verabschiedet. Dieses muss jetzt hohe Hürden im
> Oberhaus nehmen.
Bild: Wie wird das EU-freundliche Oberhaus entscheiden?
London dpa/rtr/taz | Das britische Unterhaus hat am Mittwoch das Gesetz zum
Brexit verabschiedet. Mit 324 zu 295 Stimmen beschloss die Kammer, dass der
EU-Beitritt rückgängig gemacht und die EU-Gesetzgebung in britisches Recht
überführt werden soll. Nach der Verabschiedung im britischen Unterhaus muss
das umstrittene EU-Austrittsgesetz noch weitere hohe Hürden im Parlament
überwinden. Denn das Gesetz kommt jetzt in das mehrheitlich EU-freundliche
Oberhaus – Änderungsanträge der Lords sind wahrscheinlich.
Schon im Unterhaus waren in den vergangenen Wochen Hunderte von
Änderungsanträgen eingebracht worden. Brexit-Minister David Davis teilte
nach der erfolgreichen Abstimmung in London mit, er sei froh, dass das
Austrittsgesetz diese Stufe im Parlament erreicht habe. Für Brexit-Sprecher
Keir Starmer von der oppositionellen Labour-Partei ist das Gesetz jedoch
„für den Zweck nicht geeignet“.
Mit dem EU-Austrittsgesetz soll die Geltung von EU-Recht in Großbritannien
beendet werden, zum Beispiel beim Verbraucherschutz und den
Arbeitnehmerrechten. Gleichzeitig sollen sämtliche EU-Vorschriften in
nationales Recht übertragen werden, damit beim Austritt aus der
Europäischen Union kein Chaos entsteht.
Premierministerin Theresa May regiert seit einer schiefgelaufenen Neuwahl
nur mit einer hauchdünner Mehrheit von sieben Mandaten. Ihre Regierung wird
von der erzkonservativen, nordirischen DUP gestützt. Erst kürzlich musste
May einen Kompromiss beim EU-Austrittsdatum hinnehmen. Sie wollte den 29.
März 2019 im EU-Austrittsgesetz festschreiben lassen; Tory-Rebellen lehnten
das ab. Sie befürchteten, dass das Datum eventuell nicht einzuhalten ist.
Die Lösung: Das Datum wird zwar im Gesetz verankert, aber kann im Notfall
geändert werden.
Brüssel bot London nach dem Brexit eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember
2020 an. In diesem Zeitraum sollen für Großbritannien alle Rechte und
Pflichten des Binnenmarktes und der Zollunion gelten. Brüssel schloss ein
Mitspracherecht in europäischen Institutionen aus. Auch dürfe das
Vereinigte Königreich in dieser Phase keine eigenen Handelsverträge
abschließen, hieß es.
In der Regel wählen die Briten alle fünf Jahre ihre Abgeordneten im
Unterhaus (House of Commons), die meisten Mitglieder des Oberhauses (House
of Lords) werden dagegen auf Lebenszeit ernannt. Üblicherweise müssen
Entscheidungen des einen Hauses im anderen bestätigt werden. Die Beratung
im Oberhaus zum Brexit-Gesetz steht Ende Januar an. Mays Partei hat hier
keine Mehrheit.
18 Jan 2018
## TAGS
Schwerpunkt Brexit
Unterhaus
Großbritannien
Theresa May
Europäische Union
Ukip
Schwerpunkt Brexit
Schwerpunkt Brexit
Schwerpunkt Brexit
Irland
## ARTIKEL ZUM THEMA
Orientierungslosigkeit nach Brexit: Ukip weiter im Sinkflug
Wenige Jahre nach ihrem Brexit-Triumph versinken die britischen Populisten
in der Bedeutungslosigkeit. An Geld fehlt es auch.
Flüchtlingspolitik und Brexit: Zusammen auf die Zäune achten
Großbritannien bewilligt 50 Millionen Euro für den britisch-französischen
Grenzschutz. May und Macron besprechen ihre Zusammenarbeit ohne EU.
Bündnis will Brexit kippen: Allianz der Gestrigen
Die Front der britischen Brexit-Gegner, unter ihnen Ex-Premier Tony Blair,
organisiert sich. Als Erstes wollen sie Labour von den Linken
zurückerobern.
Michael Bracewell über Kunst und Brexit: „Hilfe, ich bin auf der Titanic“
Der britische Schriftsteller und Kunstkritiker Michael Bracewell über seine
Ausstellung „The Critic as Artist“ in Reading, Oscar Wilde und die Folgen
des Brexit.
Regierungskrise in Irland: Vize-Ministerpräsidentin tritt zurück
Die Regierungskrise kam Ministerpräsdent Varadkar kurz vor dem
EU-Brexit-Gipfel sehr ungelegen. Durch den Rücktritt Frances Fitzgeralds
scheint sie beigelegt zu sein.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.