# taz.de -- Gerichtsurteil gegen Pegida: Seenotretter sind keine Schlepper | |
> Nach dem Urteil des Dresdner Landgerichts darf die fremdenfeindliche | |
> Bewegung die Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ nicht mehr als | |
> Schlepper bezeichnen. | |
Bild: Schon vor dem Prozess mit einem optimistischen Lächeln: Axel Steiner, Sp… | |
DRESDEN epd | Die Dresdner Seenot-Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ hat | |
vor Gericht einen weiteren Erfolg erzielt. In einem Unterlassungsprozess | |
setzte sie sich am Donnerstag gegen die fremdenfeindliche „Pegida“-Bewegung | |
durch. Nach einem Urteil des Dresdner Landgerichts dürfen die Seenotretter | |
nicht als Schlepper oder Schlepperorganisation bezeichnet werden. Bei | |
Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro. (1aO2748/17 | |
EV und 1aO2749/17 EV) | |
Die Behauptungen seien „Werturteile“, die den Verein „Mission Lifeline“… | |
seinem Persönlichkeitsrecht verletzen, begründete die zuständige Richterin | |
Heike Kremz am Donnerstag die Entscheidung. Die in den sozialen Netzwerken | |
abgegebenen Äußerungen seien diffamierend und eine „Schmähung“ und | |
schadeten dem Verein, weil damit seine Tätigkeit eingeschränkt werde. Der | |
gemeinnützige Verein sei auf Spenden angewiesen. Solche Aussagen könnten | |
Geldgeber abhalten. | |
„Pegida“-Gründungsmitglied Siegfried Däbritz sowie Anhänger der | |
„Pegida“-Bewegung hatte im sozialen Netzwerk Facebook die Behauptung | |
geteilt, dass es sich bei „Mission Lifeline“ um eine „Schlepper-NGO“ | |
handle, die sich „unerlaubt in Libyschen Gewässern aufhalte“, ihre | |
Besatzung und Flüchtlinge „bewusst in Gefahr“ bringe, sowie „in regem | |
Kontakt“ mit Schleusern stehe und sich mit Schleusern zu Treffpunkten | |
verabrede. Gleiches hatte zuvor die „Identitäre Bewegung“ behauptet. In | |
einem anderen Prozess gegen „Mission Lifeline“ war auch sie vor Gericht | |
gescheitert. | |
Wegen des Hetzens hatten die Dresdner Seenotretter eine | |
Unterlassungserklärung von „Pegida“ gefordert, diese hatte eine solche | |
jedoch nicht abgeben wollen. Lediglich der Post wurde gelöscht. Es bestehe | |
„Wiederholungsgefahr“, sagte die Richterin. | |
Lifeline-Sprecher Axel Steier zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, dem | |
innerhalb von vier Wochen widersprochen werden kann. Weil in der | |
Verhandlung nicht der gesamte Post mit einem Screenshort belegt werden | |
konnte, konnten die Aussagen, dass sich der Verein mit Schleusern treffe, | |
vom Gericht nicht bewertet werden. Der Verein hat nun zwei Drittel der | |
Kosten zu tragen. | |
Der Verein „Mission Lifeline“ betreibt mit ehrenamtlichen Crews seit | |
September ein Rettungsschiff im Mittelmeer. Bis jetzt konnte die Dresdner | |
Organisation mehr als 500 Menschen aus akuter Seenot retten. Sie musste | |
sich schon mehrfach gegen Anfeindungen wehren. Jeder der zweiwöchigen | |
Einsätze kostet den Verein eigenen Angaben zufolge rund 20.000 Euro. | |
12 Jan 2018 | |
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