| # taz.de -- Verkaufsoffener Sonntag in Berlin: Gericht schließt Geschäfte | |
| > Grüne Woche oder ITB sind nicht unbedingt im öffentlichen Interesse für | |
| > die Stadt, urteilt das Verwaltungsgericht – und kassiert drei | |
| > verkaufsoffene Sonntage in 2018. | |
| Bild: Vorerst gehört der Sonntag wieder Vati und Mutti | |
| Das Berliner Verwaltungsgericht hat der Sonntagsöffnung von Geschäften aus | |
| Anlass von Großveranstaltungen vorerst einen Riegel vorgeschoben. Nach | |
| einer am Donnerstag veröffentlichten Eilentscheidung müssen die Läden an | |
| den Sonntagen während der Grünen Woche im Januar, der Berlinale im Februar | |
| und der Internationalen Tourismusbörse (ITB) im März geschlossen bleiben. | |
| Die große Zahl von Besuchern bei den Veranstaltungen sei allein kein | |
| ausreichender Sachgrund, so die Richter (Az: VG 4 L 527.17). | |
| Der Berliner Senat hatte die fraglichen Termine am 28. Januar, 18. Februar | |
| und 11. März als verkaufsoffene Sonntage festgelegt und dies mit einem | |
| öffentlichen Interesse begründet. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen | |
| geklagt und auf die vom Grundgesetz geschützte Sonntagsruhe verwiesen. Die | |
| Senatsverwaltung für Arbeit kündigte an, gegen den Beschluss wegen seiner | |
| grundsätzlichen Bedeutung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht | |
| Berlin-Brandenburg einzulegen. | |
| Der Senat argumentiert, Grüne Woche, Berlinale und ITB zögen viele Besucher | |
| aus dem In- und Ausland an. Die Ereignisse hätten eine Bedeutung für die | |
| gesamte Stadt, weshalb eine flächendeckende Geschäftsöffnung auch am | |
| Sonntag nötig sei. | |
| Dem widersprach die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts. Allein der Umstand, | |
| dass ein Ereignis „berlinweite Bedeutung“ habe, reiche für ein öffentlich… | |
| Interesse an einer ausnahmsweise genehmigten Sonntagsöffnung nicht aus. Je | |
| weitreichender die Freigabe der Ladenöffnung sei, umso stärker müssten die | |
| Sachgründe dafür sein. | |
| Zwar könne ein starker Besucherstrom ein Bedürfnis nach offenen | |
| Verkaufsstellen zur Folge haben, im konkreten Fall sei dies aber zu | |
| verneinen. Denn die Veranstaltungen seien alle mehrtägig, Besucher könnten | |
| also werktags und damit zu 80 Prozent der Veranstaltungszeit einkaufen, | |
| führte das Gericht aus. Zudem lasse das Ladenöffnungsgesetz Ausnahmen für | |
| Messeverkauf und Touristenbedarf zu. | |
| Berlin hat im Bundesvergleich das liberalste Ladenöffnungsgesetz. | |
| Einzelhändler dürfen ihre Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr | |
| öffnen. Acht davon legt der Senat zentral fest, zwei weitere dürfen die | |
| Bezirke ausrufen. Für 2018 hatte sich der Senat bisher auf die drei Termine | |
| festgelegt, die das Gericht nun kippte. Von Montag bis Samstag gibt es | |
| keine Einschränkungen. | |
| Hätte der Gerichtsbeschluss in letzter Instanz Bestand, stünde die Praxis | |
| der Festlegung verkaufsoffener Sonntage generell in Frage, denn Anlässe | |
| waren zuletzt immer wieder Großveranstaltungen. 2017 gehörten neben Grüner | |
| Woche und ITB etwa die Internationale Funkausstellung, das Jazzfest oder | |
| das Berliner Theatertreffen dazu. | |
| Der Handelsverband Berlin-Brandenburg wertete die Entscheidung des | |
| Verwaltungsgerichtes als „schlechte Nachricht für Berlin, die Beschäftigten | |
| des Einzelhandels und die Besucher der Stadt“. „Sollte das Bestand haben, | |
| hat das natürlich negative Auswirkungen“, sagte Hauptgeschäftsführer Nils | |
| Busch-Petersen der Deutschen Presse-Agentur. Berlin stehe international im | |
| touristischen Wettbewerb mit anderen Metropolen. „Wenn hier weiter | |
| gegenreguliert wird, kommen wir in eine missliche Lage. Das kann | |
| Arbeitsplätze kosten.“ | |
| Die Senatsverwaltung für Arbeit verwies darauf, dass die Berliner Regelung | |
| zur Sonntagsöffnung vom Bundesverfassungsgericht im Dezember 2009 als | |
| vereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe gebilligt | |
| worden sei. (dpa) | |
| 29 Dec 2017 | |
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