# taz.de -- Verkaufsoffener Sonntag in Berlin: Gericht schließt Geschäfte | |
> Grüne Woche oder ITB sind nicht unbedingt im öffentlichen Interesse für | |
> die Stadt, urteilt das Verwaltungsgericht – und kassiert drei | |
> verkaufsoffene Sonntage in 2018. | |
Bild: Vorerst gehört der Sonntag wieder Vati und Mutti | |
Das Berliner Verwaltungsgericht hat der Sonntagsöffnung von Geschäften aus | |
Anlass von Großveranstaltungen vorerst einen Riegel vorgeschoben. Nach | |
einer am Donnerstag veröffentlichten Eilentscheidung müssen die Läden an | |
den Sonntagen während der Grünen Woche im Januar, der Berlinale im Februar | |
und der Internationalen Tourismusbörse (ITB) im März geschlossen bleiben. | |
Die große Zahl von Besuchern bei den Veranstaltungen sei allein kein | |
ausreichender Sachgrund, so die Richter (Az: VG 4 L 527.17). | |
Der Berliner Senat hatte die fraglichen Termine am 28. Januar, 18. Februar | |
und 11. März als verkaufsoffene Sonntage festgelegt und dies mit einem | |
öffentlichen Interesse begründet. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen | |
geklagt und auf die vom Grundgesetz geschützte Sonntagsruhe verwiesen. Die | |
Senatsverwaltung für Arbeit kündigte an, gegen den Beschluss wegen seiner | |
grundsätzlichen Bedeutung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht | |
Berlin-Brandenburg einzulegen. | |
Der Senat argumentiert, Grüne Woche, Berlinale und ITB zögen viele Besucher | |
aus dem In- und Ausland an. Die Ereignisse hätten eine Bedeutung für die | |
gesamte Stadt, weshalb eine flächendeckende Geschäftsöffnung auch am | |
Sonntag nötig sei. | |
Dem widersprach die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts. Allein der Umstand, | |
dass ein Ereignis „berlinweite Bedeutung“ habe, reiche für ein öffentlich… | |
Interesse an einer ausnahmsweise genehmigten Sonntagsöffnung nicht aus. Je | |
weitreichender die Freigabe der Ladenöffnung sei, umso stärker müssten die | |
Sachgründe dafür sein. | |
Zwar könne ein starker Besucherstrom ein Bedürfnis nach offenen | |
Verkaufsstellen zur Folge haben, im konkreten Fall sei dies aber zu | |
verneinen. Denn die Veranstaltungen seien alle mehrtägig, Besucher könnten | |
also werktags und damit zu 80 Prozent der Veranstaltungszeit einkaufen, | |
führte das Gericht aus. Zudem lasse das Ladenöffnungsgesetz Ausnahmen für | |
Messeverkauf und Touristenbedarf zu. | |
Berlin hat im Bundesvergleich das liberalste Ladenöffnungsgesetz. | |
Einzelhändler dürfen ihre Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr | |
öffnen. Acht davon legt der Senat zentral fest, zwei weitere dürfen die | |
Bezirke ausrufen. Für 2018 hatte sich der Senat bisher auf die drei Termine | |
festgelegt, die das Gericht nun kippte. Von Montag bis Samstag gibt es | |
keine Einschränkungen. | |
Hätte der Gerichtsbeschluss in letzter Instanz Bestand, stünde die Praxis | |
der Festlegung verkaufsoffener Sonntage generell in Frage, denn Anlässe | |
waren zuletzt immer wieder Großveranstaltungen. 2017 gehörten neben Grüner | |
Woche und ITB etwa die Internationale Funkausstellung, das Jazzfest oder | |
das Berliner Theatertreffen dazu. | |
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg wertete die Entscheidung des | |
Verwaltungsgerichtes als „schlechte Nachricht für Berlin, die Beschäftigten | |
des Einzelhandels und die Besucher der Stadt“. „Sollte das Bestand haben, | |
hat das natürlich negative Auswirkungen“, sagte Hauptgeschäftsführer Nils | |
Busch-Petersen der Deutschen Presse-Agentur. Berlin stehe international im | |
touristischen Wettbewerb mit anderen Metropolen. „Wenn hier weiter | |
gegenreguliert wird, kommen wir in eine missliche Lage. Das kann | |
Arbeitsplätze kosten.“ | |
Die Senatsverwaltung für Arbeit verwies darauf, dass die Berliner Regelung | |
zur Sonntagsöffnung vom Bundesverfassungsgericht im Dezember 2009 als | |
vereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe gebilligt | |
worden sei. (dpa) | |
29 Dec 2017 | |
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