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# taz.de -- Sonderermittler in der Dieselaffäre: VW ruft Verfassungsgericht an
> Der Konzern will laut Medienberichten die rechtliche Aufklärung der
> Affäre verhindern. Drei Aktionäre hatten den Einsatz eines
> Sonderermittlers durchgesetzt.
Bild: Ist die Verschleppung der Dieselaffäre noch zu stoppen?
München AFP | Der Volkswagen-Konzern will Medienberichten zufolge eine
rechtliche Aufklärung der [1][Dieselaffäre] verhindern und hat darum das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Ein VW-Sprecher habe auf
Anfrage eingeräumt, dass der Konzern nach Karlsruhe gegangen sei, um einen
Sonderprüfer zu verhindern, berichtete die Süddeutsche Zeitung vorab aus
ihrer Freitagsausgabe.
Nach Informationen der Zeitung sowie von WDR und NDR will der Konzern
verhindern, dass ein auf Antrag von Aktionären gerichtlich bestellter
Sonderprüfer die Affäre untersucht. Über den Einsatz des Sonderermittlers
hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle im November entschieden. Den
Recherchen zufolge argumentiert VW, durch diese Entscheidung in seinen
Grundrechten verletzt worden zu sein.
Den Berichten zufolge beantragte der Volkswagen-Konzern, dass der vom OLG
Celle berufene Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die
Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist. Das
Verfassungsgericht habe auf Anfrage von SZ, WDR und NDR mitgeteilt, dass
ein Entscheidungstermin „derzeit nicht absehbar“ sei.
Das OLG spricht den Berichten zufolge in der schriftlichen Begründung
seiner Entscheidung von einer „andauernden Intransparenz“ von Seiten des
VW-Konzerns in der Abgasaffäre. VW habe ausreichend Zeit gehabt, die
Öffentlichkeit oder zumindest die Aktionäre in Kenntnis zu setzen, wer was
wann über die mutmaßlichen Manipulationen gewusst habe, berichtete die
Süddeutsche Zeitung. Nichts von dem sei geschehen, selbst über den Inhalt
des Auftrags an die Anwaltskanzlei Jones Day, die im VW-Auftrag die
Vorgänge aufarbeiten soll, habe VW „in keiner Weise“ informiert, zitieren
die Medien aus der Begründung des OLG Celle.
Die drei Aktionäre aus den USA, die vor dem OLG Celle erfolgreich geklagt
hatten, werden dem Bericht zufolge von der Deutschen Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz (DSW) vertreten.
29 Dec 2017
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