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# taz.de -- Abtreibungsärztin und Paragraf 219a: Kristina Hänel legt Rechtsmi…
> Die Ärztin wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Ihr
> Verteidiger will nach Eingang des Urteils prüfen, ob Hänel Berufung oder
> Revision beantragt.
Bild: Hat sie die Rückendeckung von Linken und Grünen? Die Ärztin Kristina H…
Gießen epd | Die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihr Verteidiger haben
gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen Rechtsmittel eingelegt. Nach
Zustellung des schriftlichen Urteils werde er prüfen, ob sie Berufung oder
Revision beantragen, sagte Rechtsanwalt Hans Goswin Stomps am Donnerstag
dem Evangelischen Pressedienst.
Das Amtsgericht hatte die Allgemeinmedizinerin im November [1][zu einer
Strafe von 6.000 Euro verurteilt], weil sie auf der Internetseite ihrer
Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
Nach Auffassung des Gerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für
Abtreibungen nach [2][Paragraf 219a des Strafgesetzbuches]. Bisher sei das
Urteil noch nicht zugestellt, sagte Stomps. In einem Berufungsverfahren vor
dem Landgericht würde das ganze Verfahren noch einmal aufgerollt, sagte
Stomps der Gießener Allgemeinen am Donnerstag. Eine Revision würde eine
reine Rechtsprüfung vor dem Oberlandesgericht bedeuten.
Das Urteil gegen Hänel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Mittlerweile
gibt es mehrere politische Initiativen, den Paragrafen 219a zu streichen.
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen forderten im
Bundesrat eine Abschaffung. Im Bundestag werben [3][Linke, SPD und die
Grünen für eine Streichung], die Union will den Paragrafen beibehalten.
22 Dec 2017
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[3] /Debatte-um-Abschaffung-von-219a/!5470688
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Schwerpunkt Paragraf 219a
Kristina Hänel
Schwerpunkt Abtreibung
Kristina Hänel
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