# taz.de -- Abtreibungsärztin und Paragraf 219a: Kristina Hänel legt Rechtsmi… | |
> Die Ärztin wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Ihr | |
> Verteidiger will nach Eingang des Urteils prüfen, ob Hänel Berufung oder | |
> Revision beantragt. | |
Bild: Hat sie die Rückendeckung von Linken und Grünen? Die Ärztin Kristina H… | |
Gießen epd | Die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihr Verteidiger haben | |
gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen Rechtsmittel eingelegt. Nach | |
Zustellung des schriftlichen Urteils werde er prüfen, ob sie Berufung oder | |
Revision beantragen, sagte Rechtsanwalt Hans Goswin Stomps am Donnerstag | |
dem Evangelischen Pressedienst. | |
Das Amtsgericht hatte die Allgemeinmedizinerin im November [1][zu einer | |
Strafe von 6.000 Euro verurteilt], weil sie auf der Internetseite ihrer | |
Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. | |
Nach Auffassung des Gerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für | |
Abtreibungen nach [2][Paragraf 219a des Strafgesetzbuches]. Bisher sei das | |
Urteil noch nicht zugestellt, sagte Stomps. In einem Berufungsverfahren vor | |
dem Landgericht würde das ganze Verfahren noch einmal aufgerollt, sagte | |
Stomps der Gießener Allgemeinen am Donnerstag. Eine Revision würde eine | |
reine Rechtsprüfung vor dem Oberlandesgericht bedeuten. | |
Das Urteil gegen Hänel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Mittlerweile | |
gibt es mehrere politische Initiativen, den Paragrafen 219a zu streichen. | |
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen forderten im | |
Bundesrat eine Abschaffung. Im Bundestag werben [3][Linke, SPD und die | |
Grünen für eine Streichung], die Union will den Paragrafen beibehalten. | |
22 Dec 2017 | |
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