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# taz.de -- Presserat über Sexismus in der „Bild“: Beschwerden wegen „Kr…
> Die „Bild“ berichtet über die G20-Fahndungsfotos und bezeichnet eine Frau
> als „Krawall-Barbie“. Am Dienstag gingen mehrere Beschwerden beim
> Presserat ein.
Bild: Kein Grund für Sexismus: Fahndungsfotos der Hamburger Polizei
Berlin epd | Wegen der Bild-Titelgeschichte mit der Schlagzeile „Polizei
sucht diese Krawall-Barbie“ und polizeilichen G20-Fahndungsfotos haben den
Deutschen Presserat bis zum Dienstagnachmittag fünf Beschwerden erreicht.
„Wir werden die Beschwerden aufgrund des Pressekodex prüfen und zeitnah
entscheiden, ob wir ein Beschwerdeverfahren einleiten“, teilte Sonja
Volkmann-Schluck vom Presserat mit. Als „Krawall-Barbie“ bezeichnete die
Bild-Zeitung eine junge blonde Frau mit bauchfreiem Top, die während des
G20-Gipfels im Juli in Hamburg randaliert haben soll.
Zudem veröffentlichte die Bild-Zeitung weitere ausgewählte
G20-Fahndungsfotos der Polizei. Damit suchen die Behörden laut Bild nach
mutmaßlichen Straftätern. Die Personen sollen sich an Plünderungen und
Randalen beteiligt haben. Bereits zuvor hatte die Sonderkommission
„Schwarzer Block“ der Polizei Hamburg über hundert Fotos von mutmaßlichen
Straftätern veröffentlicht.
Der Berliner Presseanwalt David Geßner sieht durch die Veröffentlichung von
G20-Fahndungsfotos in den Medien eine mögliche „erhebliche Prangerwirkung“
für die abgebildeten Personen. „Die Presse muss sich am öffentlichen
Fahndungsaufruf der Polizei nicht bedingungslos beteiligen“, sagte Geßner.
Zwar treffe der G20-Gipfel in Hamburg auf ein breites öffentliches
Interesse. „Doch ob man Fotos von mutmaßlichen Straftätern abbildet,
unterliegt immer einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem
Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auf der einen Seite und der
Pressefreiheit sowie dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der
anderen Seite.“
Zur aktuellen Bild-Berichterstattung sagt Medienanwalt Geßner: „Aus
presseethischer Perspektiv ist das Vorgehen der ‚Bild‘-Zeitung grenzwertig.
Zudem wird der Pressekodex leider immer wieder mit Füßen getreten.“
## Schon zuvor Beschwerden über einen Bild-“Medienpranger“
In der Richtlinie 8.1. des Pressekodex ist die Kriminalberichterstattung
festgelegt. Darin heißt es: „An der Information über Straftaten,
Ermittlungs- und Gerichtsverfahren besteht ein berechtigtes Interesse der
Öffentlichkeit.“ Und weiter: „Die Presse veröffentlicht dabei Namen, Fotos
und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden
könnten, nur dann, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im
Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt.“
Bereits im vergangenen September hatte der Presserat den Bild-Artikel vom
Juli „Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?“ missbilligt. Der Presserat
hatte hierzu 11 Beschwerden erhalten, die im Kern eine Verletzung der
Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten und einen Medienpranger
kritisierten.
Aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses an dem Geschehen in
Hamburg sah der Presserat damals keinen Verstoß gegen den Schutz der
Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Kodex. Jedoch verstieß die Art der
Darstellung – mit Foto und eingeklinktem Porträtbild – in Verbindung mit
dem Fahndungsaufruf gegen den Pressekodex, da die Betroffenen an einen
öffentlichen Medienpranger gestellt wurden.
19 Dec 2017
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