| # taz.de -- Presserat über Sexismus in der „Bild“: Beschwerden wegen „Kr… | |
| > Die „Bild“ berichtet über die G20-Fahndungsfotos und bezeichnet eine Frau | |
| > als „Krawall-Barbie“. Am Dienstag gingen mehrere Beschwerden beim | |
| > Presserat ein. | |
| Bild: Kein Grund für Sexismus: Fahndungsfotos der Hamburger Polizei | |
| Berlin epd | Wegen der Bild-Titelgeschichte mit der Schlagzeile „Polizei | |
| sucht diese Krawall-Barbie“ und polizeilichen G20-Fahndungsfotos haben den | |
| Deutschen Presserat bis zum Dienstagnachmittag fünf Beschwerden erreicht. | |
| „Wir werden die Beschwerden aufgrund des Pressekodex prüfen und zeitnah | |
| entscheiden, ob wir ein Beschwerdeverfahren einleiten“, teilte Sonja | |
| Volkmann-Schluck vom Presserat mit. Als „Krawall-Barbie“ bezeichnete die | |
| Bild-Zeitung eine junge blonde Frau mit bauchfreiem Top, die während des | |
| G20-Gipfels im Juli in Hamburg randaliert haben soll. | |
| Zudem veröffentlichte die Bild-Zeitung weitere ausgewählte | |
| G20-Fahndungsfotos der Polizei. Damit suchen die Behörden laut Bild nach | |
| mutmaßlichen Straftätern. Die Personen sollen sich an Plünderungen und | |
| Randalen beteiligt haben. Bereits zuvor hatte die Sonderkommission | |
| „Schwarzer Block“ der Polizei Hamburg über hundert Fotos von mutmaßlichen | |
| Straftätern veröffentlicht. | |
| Der Berliner Presseanwalt David Geßner sieht durch die Veröffentlichung von | |
| G20-Fahndungsfotos in den Medien eine mögliche „erhebliche Prangerwirkung“ | |
| für die abgebildeten Personen. „Die Presse muss sich am öffentlichen | |
| Fahndungsaufruf der Polizei nicht bedingungslos beteiligen“, sagte Geßner. | |
| Zwar treffe der G20-Gipfel in Hamburg auf ein breites öffentliches | |
| Interesse. „Doch ob man Fotos von mutmaßlichen Straftätern abbildet, | |
| unterliegt immer einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem | |
| Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auf der einen Seite und der | |
| Pressefreiheit sowie dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der | |
| anderen Seite.“ | |
| Zur aktuellen Bild-Berichterstattung sagt Medienanwalt Geßner: „Aus | |
| presseethischer Perspektiv ist das Vorgehen der ‚Bild‘-Zeitung grenzwertig. | |
| Zudem wird der Pressekodex leider immer wieder mit Füßen getreten.“ | |
| ## Schon zuvor Beschwerden über einen Bild-“Medienpranger“ | |
| In der Richtlinie 8.1. des Pressekodex ist die Kriminalberichterstattung | |
| festgelegt. Darin heißt es: „An der Information über Straftaten, | |
| Ermittlungs- und Gerichtsverfahren besteht ein berechtigtes Interesse der | |
| Öffentlichkeit.“ Und weiter: „Die Presse veröffentlicht dabei Namen, Fotos | |
| und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden | |
| könnten, nur dann, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im | |
| Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt.“ | |
| Bereits im vergangenen September hatte der Presserat den Bild-Artikel vom | |
| Juli „Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?“ missbilligt. Der Presserat | |
| hatte hierzu 11 Beschwerden erhalten, die im Kern eine Verletzung der | |
| Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten und einen Medienpranger | |
| kritisierten. | |
| Aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses an dem Geschehen in | |
| Hamburg sah der Presserat damals keinen Verstoß gegen den Schutz der | |
| Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Kodex. Jedoch verstieß die Art der | |
| Darstellung – mit Foto und eingeklinktem Porträtbild – in Verbindung mit | |
| dem Fahndungsaufruf gegen den Pressekodex, da die Betroffenen an einen | |
| öffentlichen Medienpranger gestellt wurden. | |
| 19 Dec 2017 | |
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