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# taz.de -- Freihandelsabkommen EU-Japan: Wichtige Details bleiben offen
> Europa und Japan stehen vor der Gründung einer riesigen Freihandelszone
> ab 2019. Die Frage von Schiedsgerichten wurde ausgeklammert.
Bild: Für Bauern hat Japan im Freihandelspakt einen besonderen Schutz ausgehan…
Brüssel dpa | Die EU und Japan haben sich auf ein umfassendes
Freihandelsabkommen geeinigt. Beide Seiten bestätigten am Freitag den
Abschluss der mehr als vierjährigen Verhandlungen. Im Idealfall soll das
Abkommen noch vor der Europawahl 2019 in Kraft treten.
Die Einigung sei nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strategisch
bedeutend, schrieben EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der
japanische Ministerpräsident Shinzo Abe in einer gemeinsamen Stellungnahme.
In deutlicher Anspielung auf die Politik von US-Präsident Donald Trump hieß
es, das Abkommen zeige der ganzen Welt, dass sich die EU und Japan der
„Versuchung des Protektionismus“ widersetzten.
Der seit 2013 vorbereitete Freihandelspakt zwischen den beiden mächtigen
Wirtschaftsräumen soll Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen, um
Wachstum und neue Jobs zu schaffen. Japan ist nach den USA und China die
drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und damit ein äußerst interessanter
Absatzmarkt für europäische Unternehmen.
Zusammen zählen die EU und Japan mehr als 600 Millionen Einwohner. An der
Wirtschaftskraft gemessen könnte durch das Abkommen die größte
Freihandelszone der Welt entstehen. Die beiden Partner sind derzeit
zusammen für knapp 30 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung
verantwortlich.
Schwierig waren die Verhandlungen vor allem in Bereichen wie
Fahrzeugindustrie und Landwirtschaft. Deswegen mussten etliche Kompromisse
gefunden werden. Den Verhandlungsdokumenten zufolge hat Japan
beispielsweise akzeptiert, dass der europäische Zoll auf japanische Autos
von derzeit zehn Prozent erst sieben Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens
komplett abgebaut sein wird. Die Regierung in Tokio handelte im Gegenzug
unter anderem Schutzklauseln für japanische Bauern aus.
Ganz ausgeklammert wurde letztendlich der Streit um Regelungen zur
Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten. Dieser war
entstanden, nachdem die EU angekündigt hatte, dass die früher üblichen,
aber als intransparent kritisierten Schiedsgerichtsverfahren nicht mehr
akzeptiert werden sollen. Wenn, dann soll es einen neuen
Investitionsgerichtshof mit öffentlich bestellten Richtern und einer
Berufungsinstanz geben.
Damit das Abkommen zwischen der EU und Japan in Kraft treten kann, muss es
noch von den Regierungen der EU-Staaten und dem EU-Parlament gebilligt
werden. Dies soll im Laufe des kommenden Jahres erfolgen.
8 Dec 2017
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