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# taz.de -- Kommentar Ferienwohnungen: Gebt die Daten her
> Berlin darf dem Lobbyismus von Airbnb und Co. nicht nachgeben. Die
> Ferienwohnungsportale müssen zur Mitwirkung gezwungen werden.
Bild: Wer immer diesen Schlüssel kriegt: Berlin muss es wissen
Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Wenn ein milliardenschwerer
Konzern ohne Unterlass gegen ein Verbot wettert, das er sowieso niemals
einzuhalten gedachte, gilt es, das Verbot dringend zu erhalten. Wenn also
das Ferienwohnungsportal Airbnb also seit Jahren bis zum Erbrechen
lobbyiert, um zu erreichen, dass seine Kunden ihre Wohnungen komplett
vermieten dürfen und nicht nur einen Teil davon, sollte die Politik laut
und deutlich sagen: Nein!
Nun verhält es sich so, dass die Berliner Politik wohl mindestens Jein
sagen wird. Die für Mai 2018 [1][geplante Novellierung des
Zweckentfremdungsverbotsgesetzes] sieht vor, künftig nicht nur das
Vermieten von weniger als 50 Prozent des selbst genutzten Wohnraums zu
gestatten, sondern das Anbieten der eigenen Wohnung für 60 Tage im Jahr zu
legalisieren. Ob das überarbeite Gesetz ein Erfolg für den global
operierenden Konzern und seine ebenso penetranten Konkurrenten wird, ist
aber nicht ausgemacht.
Bislang nämlich boomt, dem Verbot zum Trotz, die Ferienwohnungsindustrie
der Stadt. Immer mehr Angebote, immer mehr hotelgleiche Wohnungen von immer
mehr Profi-Anbietern. Das bisherige Gesetz reicht hier nicht aus. Es
verhindert nicht, dass Zweitwohnungen legal und ganzjährig als
Ferienwohnungen angeboten werden dürfen, es zwingt die Konzerne nicht, ihre
Daten offenzulegen.
Nur oberflächlich betrachtet war das Gesetz in seiner bisherigen Form
kompromisslos, tatsächlich lässt es zahlreiche Hintertüren offen. In der
CDU, die es einst gemeinsam mit der SPD beschlossen hat, lacht man sich
wohl noch immer leise darüber ins Fäustchen, die Kapitalinteressen nicht zu
sehr eingeschränkt zu haben.
Mit der Überarbeitung gibt es nun die Chance, die damaligen Fehler
auszuräumen. Das Wichtigste: Die Ferienwohnungsportale müssen ohne Wenn und
Aber dazu gezwungen werden, Daten über Gastgeber, Adressen und Anzahl der
vermieteten Nächte an die Behörden weiterzugeben. Nur so ist die Kontrolle
einer 60-Tage-Regelung möglich.
Zudem braucht es harte Strafen, wenn die Unternehmen illegale Angebote auf
ihren Seiten auflisten. Beides wäre ein deutliches Nein in ihre Richtung.
Wenn das geschieht, wäre auch ein Ja akzeptabel, das den Berlinern künftig
gestattet, ihre eigene Wohnung in der Urlaubszeit zu vermieten. 30 Tage
würden dafür allerdings auch reichen.
23 Oct 2017
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## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Ferienwohnungen
Airbnb
Zweckentfremdungsverbot
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Ferienwohnungen
Tourismus
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