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# taz.de -- Amazon-Konten für 13-Jährige: Früh shoppen
> In den USA dürfen jetzt auch 13-Jährige einen Amazon- Account haben, weil
> der Konzern deren Unabhängigkeit ernstnehme. Oder so ähnlich.
Bild: Endlich E-Commerce: Wenn die Eltern Nein sagen, hilft aber auch das eigen…
Der Onlinekonzern Amazon ermöglicht seit vergangener Woche Jugendlichen ab
13 Jahren, ein Konto einzurichten. Bisher war das erst ab 18 möglich.
Michael Carr, Vizepräsident von Amazon Households, sagte dazu dem Wall
Street Journal, dass er als Vater eines Teenagers wisse, wie sehr sich
Jugendliche nach Unabhängigkeit sehnten.
Ganz so weit geht die Unabhängigkeit der Jugendlichen allerdings natürlich
nicht. Wir sind hier schließlich in den USA, denn nur dort dürfen
13-Jährige eigene Amazon-Accounts haben. Die Einschränkungen: Eltern können
für bis zu vier Jugendliche ein Konto einrichten. Sie behalten dabei aber
die Kontrolle, indem sie einen Höchstbetrag bestimmen können und jeden
Einkauf ihrer Kinder genehmigen müssen. Eltern bekommen dann eine E-Mail,
wenn ihr Kind etwas bestellen möchte.
Kinder können auch quengelige Kommentare wie „Ich bin der Einzige in meiner
Klasse, der das noch nicht hat“ hinzufügen, um ihre Eltern auf die eigene
Not aufmerksam zu machen. Allerdings können Eltern auf diese
Kontrollmöglichkeit auch verzichten.
## Bald auch in Deutschland?
Gedacht seien die Jugend-Accounts für 13- bis 17-Jährige, so Amazon. Doch
am Ende läge die Entscheidung noch immer bei den Eltern, ob auch jüngere im
Netz shoppen dürften. Der E-Commerce-Konzern hat dazu klargemacht, dass er
die Überprüfung von Altersangaben nicht zu seinen Aufgaben zähle. Ob diese
Jugend-Accounts auch in Deutschland eingeführt werden, lässt die deutsche
Tochter vorerst offen. Laut Welt spricht sie von „Spekulationen“.
In den aktuell gültigen Geschäftsbedingungen von Amazon für Deutschland,
heißt es: „Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an.
Unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.“ Wer
unter 18 sei, dürfe die Services nur „unter Mitwirkung eines Elternteils
oder Erziehungsberechtigten nutzen“.
Bevor die Jugend-Accounts eventuell in Deutschland eingeführt würden,
müsste auf alle Fälle überprüft werden, ob sie den deutschen Regelungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches und des Jugendschutzes entsprächen, so Barbara
Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
16 Oct 2017
## AUTOREN
Nina Fengler
## TAGS
Amazon
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Kinder
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Internet-Maut
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