# taz.de -- Presseratsrüge für die „FAZ“: Homophober Text war homophob | |
> Im Sommer erschien in der FAZ ein Artikel, der suggerierte, Kinder von | |
> homosexuellen Paaren seien besonders missbrauchsgefährdet. Dafür wurde | |
> das Blatt nun gerügt. | |
Bild: Kassierte eine Rüge: die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ | |
BERLIN epd/taz | Für den [1][homofeindlichen Text eines anonymen Autors] | |
hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung eine Rüge des Presserats kassiert. | |
In dem Text „Wir verraten alles, was wir sind“ wurde aus Sicht des | |
Presserates die Behauptung aufgestellt, dass adoptierte Kinder von | |
homosexuellen Paaren einer besonders hohen Gefahr eines sexuellen | |
Missbrauchs ausgesetzt seien. Diese Behauptung, für die es keinen | |
wissenschaftlichen Beleg gebe, stelle einen schweren Verstoß gegen das | |
Diskriminierungsverbot nach Ziffer 12 des Pressekodex dar, teilte der | |
Presserat mit. | |
Der Text eines Autors mit dem Pseudonym Johannes Gabriel war Ende Juni in | |
der FAZ erschienen. Darin hieß es „Und ist es wirklich so abwegig, was | |
manche Gegner der Homo-Ehe behaupten, dass adoptierte Kinder ungleich | |
stärker der Gefahr sexuellen Missbrauchs ausgeliefert sind, weil die | |
Inzest-Hemmung wegfällt und diese Gefahr bei homosexuellen Paaren besonders | |
hoch sei, weil die sexuelle Outsider-Rolle eine habituelle Freizügigkeit | |
erotischer Binnenverhältnisse ohne alle sexual-ethischen Normen ausgebildet | |
habe?“ | |
Hinter dem Pseudonym vermutete [2][das Medienportal Meedia] den Betreiber | |
des rechten Blogs „Philosophia Perennis“, David Berger. Dort war derselbe | |
Text ebenfalls erschienen. Berger beantwortete eine Anfrage des Portals zur | |
Urheberschaft allerdings nicht. Auch die FAZ hat sich seitdem nicht über | |
den Autor geäußert. | |
Drei Rügen sprach der Presserat zudem wegen Berichterstattung über den | |
Terroranschlag in Manchester aus. Gerügt wurden zwei Mal „Bild online“ und | |
ein Mal die Onlineausgabe der „TZ“. Aus Sicht des Presserats stellten die | |
Berichterstattungen einen schweren Verstoß gegen den Opferschutz nach | |
Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex dar. | |
Wegen des Artikels mit der Überschrift: „Gesucht! Wer kennt diese | |
G20-Verbrecher?“ erreichten den Presserat elf Beschwerden. Die | |
„Bild“-Zeitung hatte darin Einzelfotos von G20-Demonstranten in Aktion | |
gezeigt und zur Fahndung aufgerufen. Aufgrund des überragenden öffentlichen | |
Interesses an dem Geschehen habe der Presserat keinen Verstoß gegen den | |
Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Kodex gegeben gesehen. Jedoch | |
verstoße die Art der Darstellung gegen den Pressekodex, weil die | |
Abgebildeten „an einen öffentlichen Medienpranger gestellt“ würden. Es | |
gehöre nicht zur Aufgabe der Presse, selbstständig nach Bürgern zu fahnden. | |
Der Presserat sprach eine Missbilligung aus. | |
Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion des Presserats. Neben den | |
Rügen wurden insgesamt 22 Missbilligungen, 33 Hinweise und sechs | |
Beschwerden als begründet bewertet. 60 Beschwerden wurden als unbegründet | |
erachtet. | |
15 Sep 2017 | |
## LINKS | |
[1] /Homophober-Kommentar-in-der-FAZ/!5425922 | |
[2] http://meedia.de/2017/06/30/umstrittener-faz-text-zur-ehe-fuer-alle-gastaut… | |
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