| # taz.de -- Abschiebung von „Gefährdern“: „Das Verfahren ist zu kurz“ | |
| > Bremens Innensenator will einen 18-jährigen Gefährder abschieben. | |
| > Anwältin Christine Graebsch hat dagegen den Europäischen Gerichtshof für | |
| > Menschenrechte angerufen. | |
| Bild: Stempel drauf: Wie schnell eine Abschiebung eines Gefährders durchgezoge… | |
| taz: Frau Graebsch, der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) findet | |
| frustrierend, dass es so lange dauert, Gefährder in die Länder, deren Pass | |
| sie haben, abzuschieben. Sind Sie schuld an seinem Frust? | |
| Christine Graebsch: Nein, schuld daran ist, dass dieses beschleunigte | |
| Verfahren nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes, das die Innenbehörde | |
| anwendet, schon viel zu beschleunigt ist: Da wird in einem einzigen Schritt | |
| entschieden, ob jemand Gefährder ist und ob Abschiebehindernisse bestehen. | |
| Das heißt: Eine Instanz ohne persönliche Anhörung ersetzt eine ganze Reihe | |
| Verfahren, die alle regulär durch mehrere Instanzen geführt werden können. | |
| Mäurer findet trotzdem, es gäbe zu viele Instanzen … | |
| Eins weniger eins ist null. Noch weiter verknappen kann man es nur, wenn | |
| man sagt: Die Leute sollen überhaupt keine Rechte haben. Das scheint Herr | |
| Mäurer anzustreben. Das ist aber mit dem grundlegenden Gedanken der | |
| Menschenrechte nicht vereinbar. Offensichtlich findet der Europäische | |
| Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch, dass man sich die Sache | |
| wenigstens noch einmal genauer angucken muss. Das Verfahren ist zu kurz, um | |
| genau zu sein. Das führt zu Verzögerungen. Im Übrigen haben wir ja sogar in | |
| der Haftsache vor Gericht einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot | |
| geltend gemacht, weil sich das Migrationsamt und der Senator für Inneres | |
| nicht früh genug um die Dinge bemüht haben, die sie hätten tun können, und | |
| ohne die das Verfahren nicht vorankommt. | |
| Bloß, was ist in dem Fall so schwierig zu klären? Ihr Mandat scheint sich | |
| ja wirklich in terroristische Zusammenhänge hineinbewegt zu haben … | |
| Nein, das ist so nicht richtig. Mein Mandant hat nichts getan, er ist nie | |
| strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er hat sich nur im virtuellen Raum | |
| entsprechend geäußert. Selbst das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sagt, | |
| dass durchaus eine andere Deutung dieser Äußerungen möglich ist. Er könnte | |
| sich aufgrund von jugendtypischem Geltungsbedürfnis bereit erklärt haben, | |
| irgendeinen Anschlag zu begehen. | |
| Was denn für einen? | |
| Nicht einmal das ist, anders als verschiedentlich kolportiert, | |
| konkretisiert worden. Es kann also auch sein, dass es nur darum ging, sich | |
| wichtig zu machen – und dass er im Ernstfall einen Rückzieher machen würde. | |
| Das Bundesverwaltungsgericht hält diese Deutung für möglich, aber für | |
| mindestens genauso wahrscheinlich, dass er es ernst meint. Die Entscheidung | |
| beruht auf einer reinen Prognose der Polizei. | |
| Die hat aber das BVerwG überzeugt? | |
| Das [1][hält für seine Einschätzung] ja sogar spezielle Prognoseverfahren | |
| für verzichtbar: Die Richter treffen diese Entscheidung, ohne jemals mit | |
| meinem Mandanten persönlich gesprochen zu haben. Es wird praktisch alles | |
| auf Grundlage von Polizeiangaben entschieden. Im normalen Strafverfahren | |
| haben wir Ermittlungen, eine Anklage, und dann entscheidet das Gericht, ob | |
| zutrifft, was vorgeworfen wird. Hier wird allein auf Grundlage des Vorwurfs | |
| die Entscheidung getroffen über die Abschiebung. | |
| Dass in deren Zielland, der Russischen Föderation, dem jungen Mann | |
| entwürdigende und menschenrechtswidrige Behandlung drohen, hält das BVerwG | |
| für unwahrscheinlich und das Bundesverfassungsgericht [2][findet die | |
| Einschätzung okay]? | |
| Ja, und das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Denn | |
| selbstverständlich droht unserem Mandanten in Dagestan die Verhaftung: Er | |
| gilt ja als islamistischer Gefährder, er ist leicht durch die | |
| Berichterstattung in deutschen Medien zu identifizieren. Und es ist | |
| allgemein bekannt und gut dokumentiert, dass die russische Polizei | |
| Menschen, die als islamistische Gefährder gelten, in Gewahrsam systematisch | |
| verhört und foltert. Die andere Möglichkeit wäre, dass ihm als | |
| Wehrpflichtigem im Militärdienst menschenrechtswidrige Behandlung droht. | |
| Das BVerwG glaubt aber, er würde gar nicht eingezogen? | |
| Das geht davon aus, dass er als islamistischer Gefährder nicht eingezogen | |
| würde – aber es hält für unwahrscheinlich, dass die Behörden ihn als einen | |
| islamistischen Gefährder befragen. Da ist die Begründung in sich sehr | |
| widersprüchlich. | |
| Widersprüchlich wirkt ja auch, dass die Bremer Behörden Ihren Mandanten vor | |
| drei Jahren daran gehindert haben, auszureisen, weil man vermutete, er | |
| würde sich den IS-Kämpfern anschließen. Wollte er das denn? | |
| Das weiß ich nicht: Auch damals war der Verdacht so konkret, wie er jetzt | |
| ist – nämlich nicht konkret. Das sagen ja auch alle: Selbst das BVerwG | |
| stellt fest, dass keine konkrete Gefahr vorliegen muss. Es genügt ein | |
| beachtliches Risiko dafür, dass sich irgendwann in der Zukunft eine Gefahr | |
| realisieren kann. Das ist der Maßstab. | |
| Ist denn eine Abschiebung von jemandem, der hier, von unserer Gesellschaft | |
| – möglicherweise – zu Gewaltbereitschaft sozialisiert wurde, sinnvoll? | |
| Wenn man ihn für gewaltbereit hält, wäre das absolut kontraproduktiv: Er | |
| würde an einen Ort gebracht, an dem er komplett entwurzelt ist – und wo die | |
| Einzigen, die eventuell zu seiner Integration zur Verfügung stünden, | |
| tatsächlich [3][die vom islamischen Staat sind]. Was dann passiert, kann | |
| man sich ohne Prognoseverfahren ausmalen. | |
| Nur Uli Mäurer fehlt dafür die Fantasie? | |
| Nein, dem ist das egal. Das hat er ja auch schon mehrfach gesagt. Es ist | |
| dann auch egal, ob er von der Russischen Föderation aus weiterreisen würde | |
| und woanders Anschläge beginge. Das interessiert dann nicht. Offenbar | |
| interessiert noch nicht einmal die Frage, ob er möglicherweise dann | |
| zurückkehrt nach Deutschland: Das könnte ja auch passieren. Im Grunde sorgt | |
| man mit der Abschiebung dafür, dass das, was man befürchtet, auch wirklich | |
| eintreten kann. | |
| Also soll die Maßnahme vor allem Handlungsfähigkeit symbolisieren? | |
| Symbolisieren ist das richtige Wort. | |
| Und an Ihrem Mandanten würde ein Exempel statuiert? | |
| Ja, klar. Auch das hat Mäurer schon mehrfach gesagt: Unser Fall soll als | |
| Modell dienen. Nur war er dann offenkundig völlig überrascht, dass es so | |
| etwas wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt und sich | |
| sein Modellfall auch noch dorthin wendet. | |
| 15 Aug 2017 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=130717B1VR3.17.0 | |
| [2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/0… | |
| [3] http://www.deutschlandfunk.de/anti-terrorkampf-in-dagestan-russische-method… | |
| ## AUTOREN | |
| Benno Schirrmeister | |
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