Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Millionen aus Jackson-Nachlass: Don't Stop 'Til You Get Enough
> Er produzierte für Michael Jackson Megahits. Dafür bekommt Produzent
> Quincy Jones auch nach dem Tod des Superstars noch Geld, entschied nun
> ein Gericht.
Bild: Bessere Zeiten: Michael Jackson und Quincy Jones 1984 bei den Grammy Awar…
Los Angeles ap | Ein Geschworenengericht hat dem amerikanischen
Musikproduzenten Quincy Jones 9,4 Millionen Dollar aus dem Nachlass von
Popstar Michael Jackson zugesprochen. Mit der Entscheidung vom Mittwoch
blieb das Gericht hinter den Forderungen von Jones zurück, der 30 Millionen
Dollar wollte. Diese Summe verlangte er für von ihm produzierte Songs, die
im Konzertfilm „This Is It“ und in zwei Shows des Cirque du Soleil
verwendet wurden. Der Nachlass-Verwalter hatte eine Zahlung von 392 000
Dollar angeboten.
„Bei dieser Klage ging es nie um Michael, es ging um den Schutz der Arbeit,
die wir alle im Aufnahmestudio geleistet haben und um unser Vermächtnis“,
erklärte Jones nach dem Urteil. Er betrachte das Urteil nicht nur als einen
Sieg für sich persönlich, sondern für die Künstlerrechte insgesamt. Der
Anwalt der Gegenseite, Howard Weitzman, zeigte sich überrascht von der
Entscheidung und kündigte Berufung an.
Vor Gericht hatte Jones erklärt, die Songs „Billie Jean“, „Thriller“ u…
„Don't Stop 'Til You Get Enough“ seien vor ihrer Verwendung zwar neu
aufbereitet worden, jedoch lägen die Rechte für sämtliche Nachbearbeitungen
bei ihm. Die Nachlassverwalter wollten dem Produzenten lediglich
Lizenzgebühren zahlen, während Jones einen Anteil an den Einnahmen
forderte.
Im Mittelpunkt des Prozesses standen zwei Verträge zwischen Jones und
Jackson aus den Jahren 1978 und 1985. Darin hieß es, Jones habe Anspruch
auf einen Teil der Einnahmen einer „Videoshow“ der Titel. Jacksons Anwälte
führten an, damit seien lediglich Musikvideos gemeint gewesen und keine
Filme.
## Lukrativer Todesfall
Die Verhandlung, bei der Jones selbst in den Zeugenstand ging, war
emotional aufgeladen. So warf der Anwalt Weitzman Jones vor, den 2009
gestorbenen Jackson persönlich mit der Klage anzugreifen. „Ich verklage
nicht Michael“, sagte Jones daraufhin verärgert. „Ich verklage Sie alle.“
Die Verteidigung führte an, der Tod Jacksons sei für Jones lukrativ
gewesen. Er habe in den zwei Jahren danach acht Millionen Dollar mit den
Songs eingenommen. In den zwei Jahren zuvor seien es nur drei Millionen
Dollar gewesen.
Jones und Jackson starteten ihre erfolgreiche Zusammenarbeit 1979 mit dem
Album „Off the Wall“. Später folgten „Thriller“ und „Bad“, die ebe…
weltweite Charthits wurden.
27 Jul 2017
## TAGS
Michael Jackson
Nachlass
Lizenz
Wochenvorschau
Musik
## ARTIKEL ZUM THEMA
Berliner Wochenvorschau: Kranke Eltern, kranke Kinder
Ernste Themen bewegen Berlin: Gewalt gegen und Gesundheit von Kindern sowie
die Geschichte des Popmusikers Michael Jackson.
Debüt-Soloalbum von Peter Perrett: Space-Shuttles in seinem Blut
Peter Perrett, Sänger der Only Ones, war verschollen. Nach jahrzehntelangem
Konsum von Heroin und Crack ist es ein Wunder, dass er lebt.
Michael Jacksons posthumer Ruhm: Der Entertainer
Vor einem Jahr starb Michael Jackson. Sein Tod ließ ihn als Superstar
wiederauferstehen.
Debatte King of Pop: I did it my way
Sein Gesicht und seine Sexualität gefielen uns nicht. Und ihm selbst? Egal.
Wir haben uns unseren eigenen Michael Jackson gebastelt.
Die Woche: Wie geht es uns, Herr Küppersbusch?
Michael Jackson war möglicherweise der größte Künstler, ganz sicher aber
die ärmste Sau des Universums.
50. Geburtstag von Michael Jackson: Geliebt, geehrt und tief gefallen
Michael Jackson feiert seinen 50. Geburtstag. Der einstige "King of Pop"
ist über seine Extravaganzen und Missbrauchsvorwürfe gestürzt - und wird
nicht mehr aufstehen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.