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# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Hamas bleibt vorerst auf EU…
> Die Hamas hatte gegen die Verlängerung des Eintrags geklagt. Auf der
> Terrorliste zu stehen, bedeutet für Organisationen, dass ihnen Geld
> vorenthalten wird.
Bild: Ein Hamas-Mitglied bei einer Parade im Gaza-Streifen
Luxemburg dpa | Die EU kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) ihre Strafmaßnahmen gegen die radikal-islamische Hamas bis auf
Weiteres aufrecht erhalten. Ein vorangegangenes Urteil, in dem das
untergeordnete EU-Gericht das Einfrieren von Geldern für nichtig erklärt
hatte, sei hinfällig, befanden die Luxemburger Richter am Mittwoch
(Rechtssache C-79/15 P). Das EU-Gericht muss sich nun erneut mit der Sache
befassen.
Die EU hatte die Hamas im Jahr 2001 auf ihre Terrorliste gesetzt. Damit
verbunden waren Vermögenssperren. Die Gruppe, die seit 2007 den
Gazastreifen beherrscht, hatte nicht gegen die ursprüngliche Einstufung
geklagt, jedoch gegen Beschlüsse, mit der ihre Einstufung verlängert worden
war.
Die Luxemburger Richter befanden nun, dass die EU lediglich die
ursprüngliche Entscheidung 2001 auf Beschlüsse zuständiger Behörden stützen
müsse, für die Verlängerung reichten wie geschehen Informationen aus der
Presse und dem Internet. Dies hatte das EU-Gericht zuvor angezweifelt.
Hamas-Sprecher Fausi Barhum sagte, die Organisation berate über die
Entscheidung. Auch das israelische Außenministerium wollte das Urteil
prüfen.
Die Tamilenorganisation Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) in Sri
Lanka stand dem EuGH zufolge hingegen zuletzt zu Unrecht auf der
EU-Terrorliste. Die EU-Staaten begründeten demnach nicht ausreichend,
weshalb sie nach der militärischen Niederlage der LTTE gegen die Regierung
im Jahr 2009 davon ausgingen, dass die Organisation weitere Anschläge
verüben würde. Das Einfrieren von Geldern zwischen 2011 und 2015 sei
demnach nichtig (Rechtssache C-599/14 P).
26 Jul 2017
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