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# taz.de -- Messerangriff in Hamburg: Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft
> Die Bundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen zum Angriff in Hamburg.
> Der Tatverdächtige soll sich selbst radikalisiert haben.
Bild: Beim Angriff starb eine Person: Gedenken vor der Edeka-Filiale
Berlin/Hamburg taz/dpa | Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen
den mutmaßlichen Hamburger Messerattentäter Ahmad A. wegen der besonderen
Bedeutung des Falles an sich gezogen. Nach bisherigem Ermittlungsstand
liege ein radikal-islamistischer Hintergrund der Tat nahe, so die Behörde.
Die Ermittler gehen davon aus, dass sich Ahmad A. selbst radikalisiert hat.
Seinen Angaben zufolge habe er sich seit längerem mit islamistischen Themen
beschäftigt. Zwei Tage vor der Tat habe er sich für eine entsprechende
Lebensweise entschieden. Am Tattag selbst habe er sich entschlossen ein
Attentat zu begehen und gehofft, als Märtyrer zu sterben. Das teilte die
Bundesanwaltschaft am Montagnachmittag mit.
Ahmad A., ein 26-jähriger Palästinenser, dessen Asylantrag abgelehnt worden
war, hatte nach Angaben der Ermittler am Freitag in einer Edeka-Filiale in
Hamburg-Barmbeck in der Haushaltsabteilung des Marktes ein Messer an sich
genommen und auf zwei Kunden eingestochen. Das eine Opfer starb noch im
Supermarkt, das andere wurde lebensgefährlich verletzt. Auf der Straße
stach er auf drei weitere Menschen ein, bevor er von Passanten überwältigt
und festgehalten wurde.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft gibt es bislang keine Anhaltspunkte
dafür, dass A. Mitglied des „Islamischen Staates“ oder einer anderen
terroristischen Vereinigung ist. Die Behörde geht davon aus, dass er als
Einzeltäter gehandelt hat. Hinweise darauf, dass er bei der Tat angeleitet
wurde, gebe es nicht.
Die Hamburger Polizei hatte zuvor bestätigt, dass A. bei seiner Festnahme
gesagt haben soll, er wolle als Terrorist behandelt werden. Das füge sich
in das Persönlichkeitsbild, bei dem neben dem Verdacht des Islamismus auch
die psychischen Auffälligkeiten des Mannes immer wieder eine Rolle
spielten.
## Nicht als „Gefährder“ eingestuft
Zu den Ermittlungen gehört auch die Frage, warum der spätere Attentäter
nicht vom sozialpsychiatrischen Dienst untersucht wurde. Dies hatte der
Verfassungsschutz bereits zu Beginn des Jahres empfohlen. Der Geheimdienst
hatte vermutet, dass es sich bei A. eher um eine psychisch labile Person
als um einen überzeugten Islamisten handele. A. war als sogenannter
Verdachtsfall Islamismus, nicht aber als islamistischer Gefährder
eingestuft. So werden Verdächtige kategorisiert, denen die Polizei eine
Gewalttat zutrauen.
Nach Angaben der Hamburger Polizei wird routinemäßig nun auch überprüft, ob
A. auch als Täter für den ungeklärten Mord an einem 16-jährigen Schüler
unter der Hamburger Kennedybrücke im Oktober in Frage kommt. Zu dieser Tat
hatte sich der „Islamische Staat“ im Internet bekannt.
31 Jul 2017
## AUTOREN
Sabine am Orde
## TAGS
Terrorismus
Dschihadismus
Schwerpunkt Islamistischer Terror
Generalbundesanwalt
Terrorismusbekämpfung
Hamburg
Hamburg
Hamburg
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