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# taz.de -- Änderungen im Kita-Gesetz ab 2018: Kitas werden jetzt wirklich geb…
> Kitas müssen sich künftig an Obergrenze halten, wenn sie Zuzahlungen für
> Extras wie Frühenglisch verlangen – sonst drohen Sanktionen.
Bild: Wenn die Kleinen in der Kita was lernen, darf das die Eltern nichts koste…
Kitas sollen es ab August 2018 schwerer haben, teure Zuzahlungen für Extras
wie Frühenglisch oder Chinesisch von Eltern zu verlangen. „Es kann nicht
sein, dass Kinder, deren Eltern mehr Geld haben, einen besseren Zugang zu
Bildungsangeboten bekommen als Kinder, die weniger haben“, sagte
Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag. Geplant sei eine
Obergrenze die „mit Sicherheit unterhalb eines dreistelligen Betrags“
liege. Die Neuregelung ist Teil einer Gesetzesvorlage zur Änderung des
Kita-Gesetzes, die die Bildungsverwaltung am Dienstag in den Senat
einbrachte.
Außerdem soll es eine Meldepflicht geben: Die Kita-Träger müssen der
Kitaaufsicht künftig mit vier Wochen Vorlauf Bescheid geben, wenn sie den
Eltern regelmäßig Geld für Zusatzangebote abknöpfen wollen. Es gehe dabei
ausdrücklich nicht um den Theaterbesuch oder eine überschaubare Zuzahlung
fürs Bio-Frühstück, betonte Scheeres. Gemeint seien vielmehr „Pauschalen�…
bei denen nicht klar sei, wofür der Kita-Träger sie verwende oder um
hunderte Euro für teure Fremdsprachenkurse.
Hält sich der Kita-Träger nicht an Obergrenze und Meldepflicht, soll es
Sanktionen geben. Das könne von der Kürzung der Zuschüsse bis zum Entzug
der Betriebserlaubnis gehen.
Wo die Obergrenze konkret gezogen werden soll, will man nun mit
Kita-Trägern „im Dialog“ beraten und in einer Leistungsvereinbarung
festhalten. Notfalls wolle man die Obergrenze allerdings per
Rechtsverordnung durchsetzen, sagte Scheeres.
## 600 Euro im Monat zusätzlich
Wie groß das Problem mit den Zusatzbeiträgen derzeit ist, weiß niemand.
Laut Scheeres gebe es Schätzungen, wonach etwa die Hälfte der Kitas
Zusatzbeiträge erheben. Weil es bisher keine Meldepflicht gab, erreichte
die Kita-Aufsicht wohl immer nur die Spitze des Eisbergs: Etwa wenn sich
Eltern beschwerten, weil die Kita 600 Euro im Monat Zuzahlung verlangte –
und dafür versprach, zusätzliches Personal einzustellen. Zwar können sich
Eltern auch jetzt schon jederzeit weigern, Extras zu bezahlen – allerdings
können sich die Kitas bei dem knappen Platzangebot die Kinder aussuchen.
Neuerungen gibt es ab 2018 auch beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz:
Ab Januar haben alle Kinder ab dem ersten Geburtstag Anspruch auf sieben
Stunden Kita pro Tag. Bisher waren es fünf. Man wolle damit einen Beitrag
zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten, Kinder aus
bildungsfernen Familien sollen gefördert werden. Ab dem dritten Geburtstag
soll zudem die Bedarfsprüfung für einen Teilzeit-Kitaplatz wegfallen:
bisher mussten Eltern Betreuungsbedarf nachweisen, zum Beispiel einen
Arbeitsvertrag. Insgesamt 63 Millionen Euro kosten die Maßnahmen den
Haushalt.
18 Jul 2017
## AUTOREN
Anna Klöpper
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