# taz.de -- Gerichtsurteil zu Whatsapp: Kontaktdaten weitergeben unzulässig | |
> Wer seine Kontakte nicht um Erlaubnis fragt, bevor er deren Nummer an | |
> Whatsapp weitergibt, macht sich strafbar, urteilt das Amtsgericht Bad | |
> Hersfeld. | |
Bild: Erst alle Freunde fragen, bevor man Whatsapp nutzt? | |
Bad Hersfeld dpa | Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte | |
automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um | |
Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Das entschied das | |
Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit, in dem es auch um die | |
Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging. Das Gericht erlegte | |
dabei der Mutter konkrete Auflagen zur elterlichen Kontrolle der | |
Smartphone-Nutzung ihres Kindes auf. | |
Mit dem Urteil wurde die Mutter verpflichtet, von allen Personen, die | |
aktuell im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, | |
schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen, ob diese Personen mit der | |
Weitergabe an WhatsApp auch einverstanden sind. Zudem wurde der Mutter eine | |
persönliche Weiterbildung zur digitalen Mediennutzung aufgetragen. | |
Der Junge hatte den Ausführungen zufolge ein eigenes Smartphone zum | |
Geburtstag bekommen und dieses nach Auffassung der Eltern exzessiv genutzt. | |
Auf dem Gerät gespeichert waren über 20 Kontakte, darunter | |
Familienangehörige, Mitschüler, Freunde und Nachbarskinder. Laut | |
Geschäftsbedingungen von WhatsApp ist die Nutzung allerdings erst ab dem | |
13. Lebensjahr gestattet. | |
## Auch Gericht sieht Abmahngefahr | |
Datenschützer sehen bereits seit geraumer Zeit einen Rechtsverstoß darin, | |
dass WhatsApp nach der Zustimmung des Anwenders zu den Allgemeinen | |
Geschäftsbedingungen automatisch auf sämtliche im Smartphone gespeicherten | |
Kontakte zugreift – ob diese selbst nun WhatsApp nutzen oder nicht. Ein | |
solcher Verstoß könne theoretisch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, | |
schätzt der Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch auch wenn es sich um eine | |
für andere Gerichte nicht bindende Entscheidung eines Amtsgerichts handelt, | |
habe das Urteil „Signalwirkung“. „Viele Menschen werden jetzt erst auf die | |
seit Jahren gängige Praxis des Unternehmens aufmerksam.“ | |
Auch der Amtsrichter in Bad Hersfeld verwies auf die Abmahngefahr: Wer | |
durch seine Nutzung von WhatsApp „diese andauernde Datenweitergabe zulässt, | |
ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch | |
hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen | |
Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den | |
betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden“, heißt es in dem | |
Urteil. | |
27 Jun 2017 | |
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