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# taz.de -- Gerichtsurteil zu Whatsapp: Kontaktdaten weitergeben unzulässig
> Wer seine Kontakte nicht um Erlaubnis fragt, bevor er deren Nummer an
> Whatsapp weitergibt, macht sich strafbar, urteilt das Amtsgericht Bad
> Hersfeld.
Bild: Erst alle Freunde fragen, bevor man Whatsapp nutzt?
Bad Hersfeld dpa | Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte
automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um
Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Das entschied das
Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit, in dem es auch um die
Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging. Das Gericht erlegte
dabei der Mutter konkrete Auflagen zur elterlichen Kontrolle der
Smartphone-Nutzung ihres Kindes auf.
Mit dem Urteil wurde die Mutter verpflichtet, von allen Personen, die
aktuell im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind,
schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen, ob diese Personen mit der
Weitergabe an WhatsApp auch einverstanden sind. Zudem wurde der Mutter eine
persönliche Weiterbildung zur digitalen Mediennutzung aufgetragen.
Der Junge hatte den Ausführungen zufolge ein eigenes Smartphone zum
Geburtstag bekommen und dieses nach Auffassung der Eltern exzessiv genutzt.
Auf dem Gerät gespeichert waren über 20 Kontakte, darunter
Familienangehörige, Mitschüler, Freunde und Nachbarskinder. Laut
Geschäftsbedingungen von WhatsApp ist die Nutzung allerdings erst ab dem
13. Lebensjahr gestattet.
## Auch Gericht sieht Abmahngefahr
Datenschützer sehen bereits seit geraumer Zeit einen Rechtsverstoß darin,
dass WhatsApp nach der Zustimmung des Anwenders zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen automatisch auf sämtliche im Smartphone gespeicherten
Kontakte zugreift – ob diese selbst nun WhatsApp nutzen oder nicht. Ein
solcher Verstoß könne theoretisch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen,
schätzt der Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch auch wenn es sich um eine
für andere Gerichte nicht bindende Entscheidung eines Amtsgerichts handelt,
habe das Urteil „Signalwirkung“. „Viele Menschen werden jetzt erst auf die
seit Jahren gängige Praxis des Unternehmens aufmerksam.“
Auch der Amtsrichter in Bad Hersfeld verwies auf die Abmahngefahr: Wer
durch seine Nutzung von WhatsApp „diese andauernde Datenweitergabe zulässt,
ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch
hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen
Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den
betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden“, heißt es in dem
Urteil.
27 Jun 2017
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