| # taz.de -- Gerichtsurteil zu Whatsapp: Kontaktdaten weitergeben unzulässig | |
| > Wer seine Kontakte nicht um Erlaubnis fragt, bevor er deren Nummer an | |
| > Whatsapp weitergibt, macht sich strafbar, urteilt das Amtsgericht Bad | |
| > Hersfeld. | |
| Bild: Erst alle Freunde fragen, bevor man Whatsapp nutzt? | |
| Bad Hersfeld dpa | Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte | |
| automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um | |
| Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Das entschied das | |
| Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit, in dem es auch um die | |
| Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging. Das Gericht erlegte | |
| dabei der Mutter konkrete Auflagen zur elterlichen Kontrolle der | |
| Smartphone-Nutzung ihres Kindes auf. | |
| Mit dem Urteil wurde die Mutter verpflichtet, von allen Personen, die | |
| aktuell im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, | |
| schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen, ob diese Personen mit der | |
| Weitergabe an WhatsApp auch einverstanden sind. Zudem wurde der Mutter eine | |
| persönliche Weiterbildung zur digitalen Mediennutzung aufgetragen. | |
| Der Junge hatte den Ausführungen zufolge ein eigenes Smartphone zum | |
| Geburtstag bekommen und dieses nach Auffassung der Eltern exzessiv genutzt. | |
| Auf dem Gerät gespeichert waren über 20 Kontakte, darunter | |
| Familienangehörige, Mitschüler, Freunde und Nachbarskinder. Laut | |
| Geschäftsbedingungen von WhatsApp ist die Nutzung allerdings erst ab dem | |
| 13. Lebensjahr gestattet. | |
| ## Auch Gericht sieht Abmahngefahr | |
| Datenschützer sehen bereits seit geraumer Zeit einen Rechtsverstoß darin, | |
| dass WhatsApp nach der Zustimmung des Anwenders zu den Allgemeinen | |
| Geschäftsbedingungen automatisch auf sämtliche im Smartphone gespeicherten | |
| Kontakte zugreift – ob diese selbst nun WhatsApp nutzen oder nicht. Ein | |
| solcher Verstoß könne theoretisch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, | |
| schätzt der Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch auch wenn es sich um eine | |
| für andere Gerichte nicht bindende Entscheidung eines Amtsgerichts handelt, | |
| habe das Urteil „Signalwirkung“. „Viele Menschen werden jetzt erst auf die | |
| seit Jahren gängige Praxis des Unternehmens aufmerksam.“ | |
| Auch der Amtsrichter in Bad Hersfeld verwies auf die Abmahngefahr: Wer | |
| durch seine Nutzung von WhatsApp „diese andauernde Datenweitergabe zulässt, | |
| ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch | |
| hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen | |
| Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den | |
| betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden“, heißt es in dem | |
| Urteil. | |
| 27 Jun 2017 | |
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