| # taz.de -- Innenminister in Kiel schaltet Justiz ein: Journalisten abgehört? | |
| > Die Kieler Nachrichten haben einen Fragenkatalog an die Landespolizei | |
| > Schleswig-Holstein geschickt. Auch um herauszufinden, ob Journalisten | |
| > überwacht wurden. | |
| Bild: Laut Schlewig Holsteins Innenminister Studt ist eine staatsanwaltschaftli… | |
| Kiel dpa | Wegen der möglichen Überwachung von Journalisten durch | |
| Schleswig-Holsteins Landespolizei hat Innenminister Stefan Studt (SPD) die | |
| Justiz eingeschaltet. In einer persönlichen Erklärung wies Studt am | |
| Donnerstag einen solchen Verdacht zurück. Hintergrund ist ein Katalog von | |
| 18 Fragen zu einer Rocker-Affäre bei der Landespolizei, den die Kieler | |
| Nachrichten (KN) an sein Haus geschickt haben. | |
| KN-Chefredakteur Christian Longardt begrüßte, dass die Staatsanwaltschaft | |
| klären solle, ob es strafrechtlich relevante Aktivitäten bei der Polizei | |
| gegeben habe. „Wir haben keine Vorwürfe erhoben, sondern im Rahmen unseres | |
| journalistischen Auftrags Recherchefragen gestellt“, sagte er. „Ziel dieser | |
| Fragen war und ist es, die Vorgänge bei der Landespolizei rund um die | |
| sogenannte Rocker-Affäre weiter aufzuklären.“ | |
| Die Affäre begann, als Ex-Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer dem | |
| Landeskriminalamt und dessen Ex-Vizechef Ralf Höhs Anfang Mai | |
| Aktenmanipulation im Zuge von Rocker-Ermittlungen im Jahr 2010 zu einer | |
| Messerstecherei in einem Neumünsteraner Schnellimbiss vorwarf. Die | |
| entlastende Aussage eines Informanten aus der Szene zugunsten von zwei | |
| Beschuldigten sei teilweise unterdrückt worden. | |
| Studt erklärte dazu am Donnerstag nun, „mindestens fünf der gestellten | |
| Teilfragen zielen darauf ab, ob die Landespolizei seit 2016 Journalisten, | |
| insbesondere der Kieler Nachrichten, mit Maßnahmen der | |
| Telekommunikationsüberwachung überzogen hat“. Er habe „keinerlei | |
| Anhaltspunkte dafür, dass diese Vorwürfe auch nur im Ansatz berechtigt sein | |
| könnten und weise sie deshalb mit aller Deutlichkeit zurück“. Zwar seien | |
| die Fragen neutral gestellt, er komme aber zu der Annahme, „dass sie einen | |
| konkreten Vorwurf beinhalten“. | |
| Laut Studt ist eine staatsanwaltschaftliche Prüfung alternativlos. Er habe | |
| angewiesen, der Generalstaatsanwaltschaft den Fragenkatalog zukommen zu | |
| lassen mit der Bitte, „ihn unter allen denkbaren strafrechtlichen Aspekten | |
| zu prüfen“, sagte er auf seiner voraussichtlich letzten Pressekonferenz als | |
| Innenminister des Landes. Fragen zu seiner persönlichen Erklärung ließ er | |
| dabei nicht zu. Die Generalanwaltschaft war zunächst nicht für eine | |
| Stellungnahme zu erreichen. | |
| ## Keine Anhaltspunkte für eine Straftat | |
| Ein Sprecher der Landespolizei verwies auf Anfrage auf eine Mitteilung vom | |
| 30. Mai. Darin stellte LKA-Direktor Thorsten Kramer fest, vor einer | |
| Telefonüberwachung erfolgten umfangreiche Prüfungen. „Die Landespolizei | |
| führte und führt keine illegalen Überwachungen der Telekommunikation durch, | |
| insbesondere weil gesetzeskonform handelnde Beamte und Beschäftigte – wie | |
| in der gesamten Landespolizei – Verantwortung tragen.“ | |
| Zwei Ermittler hatten sich 2010 gegen die Vorfälle aufgelehnt. Einer der | |
| beiden Polizisten schaltete wegen der Aussage des Informanten später über | |
| seinen Anwalt die Staatsanwaltschaft Kiel ein. Die sah nach Prüfung der | |
| Vorwürfe jedoch keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat. | |
| Mittlerweile beschäftigt sich auf Bitten der Beamten auch die | |
| Polizeibeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni, mit dem Fall. | |
| In der vergangenen Woche wiesen Innenministerium und Staatsanwaltschaft | |
| Vorwürfe gegen das LKA und Höhs im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags | |
| zurück. Weil Pirat Breyer [1][im Mai Strafanzeige gegen Höhs erstattete], | |
| prüft die Staatsanwaltschaft Lübeck derzeit den Anfangsverdacht einer | |
| Straftat und entsprechende Verjährungsfristen. Derzeit gebe es aber „keine | |
| zureichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat“, | |
| sagte Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter im Aussschuss. | |
| 16 Jun 2017 | |
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