# taz.de -- Mit Verboten gegen Kutten: Polizei macht Rocker nackig | |
> Mehrere Nord-Bundesländer weiten das „Kuttenverbot“ gegen Rockergruppen | |
> aus. Ziel sei, den öffentlichen Raum nicht den Gangs zu überlassen. | |
Bild: Müssen norddeutsche Rocker bald drunter tragen: Kutten mit Symbolen. | |
KIEL taz | Das Kerlchen mit dem überbreiten Sombrero und der Totenkopf mit | |
Schutzhelm haben eines gemeinsam: In Zukunft werden diese Zeichen der | |
Rockergruppen Bandidos und Hells Angels ebenso wie die Embleme weiterer | |
Gangs als Symbole verbotener Organisationen in fast allen nördlichen | |
Bundesländern von der Polizei einkassiert. | |
Dabei spiele es keine Rolle, ob die Logos auf Motorradjacken oder | |
Vereinsheimen kleben, ob die Originalschriftzüge abgeändert sind oder | |
welcher Ortsverein auf dem Emblem auftaucht, sagt Schleswig-Holsteins | |
Landespolizeidirektor Joachim Gutt. Mit dieser Regel wird das bestehende | |
„Kuttenverbot“ für die Angehörigen von Rockergruppen deutlich ausgeweitet. | |
Rechtlicher Hintergrund des Beschlusses in Schleswig-Holstein, der nach | |
Worten von Gutt auch in Niedersachsen, Hamburg und Bremen ähnlich umgesetzt | |
wird, ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Bei dem Fall ging es | |
um Angehörige der Hells Angels, deren Jacken Embleme zeigen, die dem | |
verbotenen Original nur ähnelten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das | |
Verbot auch auf die Kopien übertragbar sei. | |
Schleswig-Holstein geht sogar noch einen Schritt weiter: Es weitet das | |
Hamburger Urteil für die Embleme aller Rockergruppen aus, die irgendwo in | |
Deutschland verboten sind. Sogar ausländische Hells Angels, Bandidos, | |
Chicanos oder Red Devils, die nur durchs Land fahren, können gestoppt und | |
ihre Kutten beschlagnahmt werden. Die Ausrede, davon nichts zu wissen, | |
wollte Gutt nicht gelten lassen: Die Polizei habe alle Anführer der | |
bekannten Gruppen im Land angesprochen und gebeten, die Nachricht zu | |
verbreiten. Die Rocker hätten das akzeptiert. | |
Allerdings ist nicht sicher, ob das Land bei einer Klage gewinnen würde. | |
Denn bisher waren nur einzelne Ortsvereine, sogenannte Chapter, und deren | |
eigene Logos verboten. Auch urteilte das Landgericht Bochum anders als | |
Hamburg. „Vielleicht entscheidet irgendwann das Verfassungsgericht“, so | |
Gutt. „Bis dahin richten wir uns danach, was uns die Staatsanwaltschaft | |
vorgibt.“ Dass das in diesem Fall nicht ungern geschehe, „will ich nicht | |
verhehlen“. | |
## Wer Kutte zeige, wolle Macht demonstrieren | |
Gut 200 Angehörige von Rockerbanden gibt es in Schleswig-Holstein. Die | |
Gruppen gelten nach Ansicht der Polizei weiterhin als Teil der | |
organisierten Kriminalität, auch wenn sichtbare Konflikte in den | |
vergangenen Jahren abgenommen haben. „Aber die Personen sind nicht | |
verschwunden, sie sind weiter aktiv“, sagte Gutt. Zuletzt habe es verstärkt | |
Vorstöße ins Rotlichtmilieu gegeben. Daher sei das Verbot der Symbole | |
wichtig, so Gutt: „Wer sich mit Kutte zeigt, will damit ein Territorium für | |
sich beanspruchen und Macht demonstrieren.“ | |
Mit dem harten Vorgehen gegen die Gruppe wolle die Polizei dagegen setzen: | |
„Der öffentliche Raum gehört allen.“ Wichtig sei, „nicht eine Gruppe zu | |
treffen und damit Luft für andere zu machen, sondern das gesamte Phänomen | |
zu bekämpfen“. | |
18 Dec 2014 | |
## AUTOREN | |
Esther Geisslinger | |
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