| # taz.de -- Mit Verboten gegen Kutten: Polizei macht Rocker nackig | |
| > Mehrere Nord-Bundesländer weiten das „Kuttenverbot“ gegen Rockergruppen | |
| > aus. Ziel sei, den öffentlichen Raum nicht den Gangs zu überlassen. | |
| Bild: Müssen norddeutsche Rocker bald drunter tragen: Kutten mit Symbolen. | |
| KIEL taz | Das Kerlchen mit dem überbreiten Sombrero und der Totenkopf mit | |
| Schutzhelm haben eines gemeinsam: In Zukunft werden diese Zeichen der | |
| Rockergruppen Bandidos und Hells Angels ebenso wie die Embleme weiterer | |
| Gangs als Symbole verbotener Organisationen in fast allen nördlichen | |
| Bundesländern von der Polizei einkassiert. | |
| Dabei spiele es keine Rolle, ob die Logos auf Motorradjacken oder | |
| Vereinsheimen kleben, ob die Originalschriftzüge abgeändert sind oder | |
| welcher Ortsverein auf dem Emblem auftaucht, sagt Schleswig-Holsteins | |
| Landespolizeidirektor Joachim Gutt. Mit dieser Regel wird das bestehende | |
| „Kuttenverbot“ für die Angehörigen von Rockergruppen deutlich ausgeweitet. | |
| Rechtlicher Hintergrund des Beschlusses in Schleswig-Holstein, der nach | |
| Worten von Gutt auch in Niedersachsen, Hamburg und Bremen ähnlich umgesetzt | |
| wird, ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Bei dem Fall ging es | |
| um Angehörige der Hells Angels, deren Jacken Embleme zeigen, die dem | |
| verbotenen Original nur ähnelten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das | |
| Verbot auch auf die Kopien übertragbar sei. | |
| Schleswig-Holstein geht sogar noch einen Schritt weiter: Es weitet das | |
| Hamburger Urteil für die Embleme aller Rockergruppen aus, die irgendwo in | |
| Deutschland verboten sind. Sogar ausländische Hells Angels, Bandidos, | |
| Chicanos oder Red Devils, die nur durchs Land fahren, können gestoppt und | |
| ihre Kutten beschlagnahmt werden. Die Ausrede, davon nichts zu wissen, | |
| wollte Gutt nicht gelten lassen: Die Polizei habe alle Anführer der | |
| bekannten Gruppen im Land angesprochen und gebeten, die Nachricht zu | |
| verbreiten. Die Rocker hätten das akzeptiert. | |
| Allerdings ist nicht sicher, ob das Land bei einer Klage gewinnen würde. | |
| Denn bisher waren nur einzelne Ortsvereine, sogenannte Chapter, und deren | |
| eigene Logos verboten. Auch urteilte das Landgericht Bochum anders als | |
| Hamburg. „Vielleicht entscheidet irgendwann das Verfassungsgericht“, so | |
| Gutt. „Bis dahin richten wir uns danach, was uns die Staatsanwaltschaft | |
| vorgibt.“ Dass das in diesem Fall nicht ungern geschehe, „will ich nicht | |
| verhehlen“. | |
| ## Wer Kutte zeige, wolle Macht demonstrieren | |
| Gut 200 Angehörige von Rockerbanden gibt es in Schleswig-Holstein. Die | |
| Gruppen gelten nach Ansicht der Polizei weiterhin als Teil der | |
| organisierten Kriminalität, auch wenn sichtbare Konflikte in den | |
| vergangenen Jahren abgenommen haben. „Aber die Personen sind nicht | |
| verschwunden, sie sind weiter aktiv“, sagte Gutt. Zuletzt habe es verstärkt | |
| Vorstöße ins Rotlichtmilieu gegeben. Daher sei das Verbot der Symbole | |
| wichtig, so Gutt: „Wer sich mit Kutte zeigt, will damit ein Territorium für | |
| sich beanspruchen und Macht demonstrieren.“ | |
| Mit dem harten Vorgehen gegen die Gruppe wolle die Polizei dagegen setzen: | |
| „Der öffentliche Raum gehört allen.“ Wichtig sei, „nicht eine Gruppe zu | |
| treffen und damit Luft für andere zu machen, sondern das gesamte Phänomen | |
| zu bekämpfen“. | |
| 18 Dec 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Esther Geisslinger | |
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