| # taz.de -- Berliner Wochenkommentar I: Gericht korrigiert Schieflage | |
| > Die Urteile im Prozess gegen junge Geflüchtete, die neben einem | |
| > schlafenden Obdachlosen Feuer entfacht hatten, finden manche zu mild – zu | |
| > Unrecht. | |
| Bild: Das Medieninteresse an dem Prozess war groß | |
| Zwei Jahre und neun Monate Haft lautet das Urteil für den Hauptangeklagten. | |
| Am 25. Dezember hatte der 21-jährige Nour N. – begleitet von fünf weiteren | |
| jungen Männern – im U-Bahnhof Schönleinstraße ein brennendes Taschentuch | |
| neben einen schlafenden Obdachlosen gelegt. Möglicherweise blieb der Mann | |
| nur deshalb unverletzt, weil ihn Fahrgäste kurz danach weckten und das | |
| Feuer löschten. | |
| Nach wochenlanger Verhandlung erging am Dienstag das Urteil. Die fünf | |
| Mitangeklagten wurden zu Bewährungsstrafen beziehungsweise Arrest | |
| verurteilt. Viel zu milde, finden die Boulevardzeitungen. Doch dem ist | |
| mitnichten so. Die 13. Jugendstrafkammer ließ keinen Zweifel daran, dass | |
| die Tat menschenverachtend ist. Dass Obdachlose zu den schwächsten | |
| Mitgliedern der Gesellschaft gehören, gebe niemandem das Recht, sich an | |
| ihnen abzureagieren, betonte die Vorsitzende Richterin. | |
| Der Staatsanwalt hatte den Angeklagten einen Tötungsvorsatz unterstellt und | |
| auf versuchten Mord plädiert. Das Gericht indes ging von versuchter | |
| gefährlicher Körperverletzung aus. Korrigiert wurde damit eine Schieflage, | |
| in der sich das Verfahren von Anfang an befand. Die ermittelnde 4. | |
| Mordkommission war nach der Tat mit der Nachricht an die Öffentlichkeit | |
| gegangen, der Obdachlose sei „angezündet worden“. Die Presse griff das | |
| begierig auf – und das an Weihnachten und dann noch von jungen Flüchtlingen | |
| aus Syrien … | |
| In Wirklichkeit war dem Schlafenden kein Härchen versengt worden. | |
| Spätestens zu Prozessbeginn konnte man das wissen. Aber selbst seriösere | |
| Medien hielten bis zum Urteil am Terminus „angezündet“ fest. Gleichzeitig | |
| wurden utopische Straferwartungen formuliert. Zündeln könnte man solche | |
| Berichterstattung auch nennen. | |
| Wie das ankommt, zeigt eine E-Mail, die einen der Verteidiger kurz vor dem | |
| Urteil erreichte: „Ihr Mandant gehört an Syrien ausgeliefert, egal ob ihm | |
| dort die Todesstrafe droht“, schrieb darin ein Bürger: „Für solch ein | |
| Arschloch muss ich auch noch Steuern zahlen.“ | |
| Dem Gericht ist kein Vorwurf zu machen. Auch die Verteidiger lobten in | |
| ihren Plädoyers die unvoreingenommene Verfahrensführung – was man über die | |
| Mordkommission nicht sagen kann. Selten habe er so viel Belastungseifer | |
| erlebt, brachte es ein Verteidiger auf den Punkt. Keiner finde gut, was im | |
| U-Bahnhof gelaufen sei, „aber wir sind hier nicht in der Kirche, sondern im | |
| Strafgericht“. Besser kann man es nicht sagen. | |
| 17 Jun 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Plutonia Plarre | |
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