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# taz.de -- Filialleiter schlägt Ladendieb tot: Drei Jahre Haft für 29-Jähri…
> Mit Quarzsandhandschuhen hatte ein Supermarktleiter einen Ladendieb
> verprügelt. Der starb kurz darauf. Nun wurde André S. zu 3 Jahren
> Gefängnis verurteilt.
Bild: Das Urteil ist gefallen: Der Angeklagte muss mehr als drei Jahre ins Gef�…
Das Blut ist ihm aus dem Kopf gewichen. André S. hält den Blick gesenkt,
als der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt das Urteil über ihn verkündet.
Es ist nicht die erhoffte Bewährungsstrafe wegen gefährlicher
Körperverletzung, die das Berliner Landgericht über den 29-jährigen
Supermarkt-Filialleiter verhängt.
Es ist eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten: Das Gericht hat
die Schläge, die der Angeklagte am Samstag, den 17. September in der
Edeka-Filiale im Bahnhof Lichtenberg dem Ladendieb Eugeniu B. verpasste
und an denen der 34-Jährige drei Tage später starb, als Körperverletzung
mit Todesfolge gewertet.
Dabei war sich der rechtsmedizinische Gutachter gar nicht sicher gewesen,
ob der Moldawier, der bereits eine Woche zuvor von einem Mitarbeiter in der
ebenfalls zum Familienbetrieb der S. gehörenden Edeka-Filiale im Bahnhof
Südkreuz verprügelt worden war, allein an den Folgen dieser Prügel starb,
ob beide Prügelattacken zusammenwirkten oder nur die, die André S. zu
verantworten hat.
Vor diesem Hintergrund stützten sich die Juristen vor allem auf die
Aussagen von Zeugen. Da war zum einen die Cousine von Eugeniu B., die er an
jenem Samstag besuchte und für die er eigentlich ein alkoholisches
Gastgeschenk hatte stehlen wollen. Sie bemerkte, wie sich der Zustand ihres
Logiergasts von Samstag auf Sonntag rapide verschlechterte. Vor Gericht
zitierte sie ihren Cousin: „Ich bin mein Leben lang nicht so geschlagen
worden.“
Auch die Mitarbeiterin einer Arztpraxis ist eine wichtige Zeugin. Sie
erinnerte sich, dass Eugeniu B. ihr am Montag seine Beschwerden damit
erklärte, dass er am Samstag zusammengeschlagen woreden sei. Für das
Gericht ist damit klar: „Auch er führte seinen Zustand auf Ihren Schlag
zurück.“ Dennoch geht es nicht davon aus, dass die eine Woche zuvor
erlittenen Verletzungen von Eugeniu B. völlig folgenlos geblieben sind:
„Wir sehen hier eine Mitursächlichkeit“, erklärt der Vorsitzende.
Körperverletzung mit Todesfolge wird mit mindestens drei Jahren Haft
geahndet. Dieses Mindestmaß haben die Richter nur geringfügig
überschritten. Die Strafe blieb moderat, weil sich der Angeklagte zu der
Tat bekannte und weil er keine Vorstrafen hat. Sie erhöhten die
Mindeststrafe, weil André S. ein menschenverachtendes, zynisches und
ausländerfeindliches Gebaren in seiner Filiale geduldet und vorgelebt
hatte.
Vor allem die Selbstjustiz kreiden die Richter ihm an: „Sie können einen
Dieb festhalten, und wenn er sich wehrt, dürfen Sie auch zurückschlagen.
Aber sie dürfen ihn nicht wie einen Hund misshandeln“, erklärt der
Vorsitzende dem Angeklagten. „Sonst hätten wir Wildwest auf der Straße.“
Der Filialleiter hatte Eugeniu B. – von einer Kamera dokumentiert – mit
Quarzsandhandschuhen traktiert.
André S. überlegt nun, ob er gegen das Urteil in Revision geht. Verzichtet
er darauf, wird das Urteil rechtskräftig, die Justiz lädt ihn dann zum
Haftantritt. Möglicherweise kann er seine Strafe im offenen Vollzug
verbüßen: Tagsüber könnte er dann im Familienbetrieb arbeiten.
27 Mar 2017
## AUTOREN
Uta Eisenhardt
## TAGS
Ladendieb
Justiz
Urteil
Körperverletzung
Kunstfälscher
Justiz
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