# taz.de -- Prozess gegen Filialleiter wegen Totschlag: Urteil soll am Montag f… | |
> Ein Filialleiter soll einen Ladendieb so geprügelt haben, dass dieser | |
> kurz darauf starb. Nun erwartet André S. sein Urteil. | |
Bild: Das Urteil gegen den Angeklagten soll am Montag fallen. | |
Eine Kamera dokumentierte die Tat, die Staatsanwalt Ralph Knispel in seinem | |
Plädoyer mehrfach als „menschenverachtend und zynisch“ bezeichnet: Am | |
Morgen des 17. September 2016 hatte der Filialleiter André S. wieder mal | |
einen Ladendieb erwischt. Mit einem Mitarbeiter führt er Eugeniu B. ins | |
hintere Getränkelager. Nicht nur das Überstreifen der Quarzsandhandschuhe | |
ist für André S. Routine, wenn er einen obdachlosen ausländischen Dieb | |
entdeckt hat: Eugeniu B. kniet vor ihm, sein Kopf fliegt zur Seite, als die | |
behandschuhte Faust geräuschvoll seine Nase trifft. | |
Der vor Schmerzen stöhnende Dieb wird zum Hinterausgang hinausgeschoben. | |
Drei Tage später erliegt er seinen schweren Kopfverletzungen. Am kommenden | |
Montag nun wird eine Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts das | |
Urteil über André S. verkünden. Der 29-Jährige hofft inständig, das Gericht | |
möge nicht ausschließen, dass noch etwas anderes als seine Schläge den Tod | |
von Eugeniu B. verursachte. Er hofft, nicht wegen Körperverletzung mit | |
Todesfolge verurteilt zu werden, sondern mit einer Bewährungsstrafe wegen | |
gefährlicher Körperverletzung davonzukommen. | |
Ganz unwahrscheinlich ist das nicht, schließlich war der Verstorbene | |
bereits am 10. September in der ebenfalls vom Angeklagten und seiner | |
Familie betriebenen Edeka-Filiale im Bahnhof Südkreuz verprügelt worden. | |
Als er dann vor André S. hockte, muss der Filialleiter das blau verfärbte | |
Auge seines Opfers noch bemerkt haben. | |
Deshalb hält der rechtsmedizinische Gutachter drei Szenarien für denkbar: | |
Entweder waren es allein die Verletzungen vom 10. September, die | |
zeitversetzt zum Tode führten. Oder die Schläge vom 17. September | |
beförderten die Verletzungen vom 10. September. Schließlich könnten auch | |
nur die letzten Schläge todesursächlich gewesen sein. | |
Vor diesem Hintergrund sind die Zeugenaussagen wichtig. In seinem Plädoyer | |
zitiert der Staatsanwalt die Cousine von Eugeniu B., die der Verstorbene am | |
Nachmittag des 17. September aufsuchte. „Man hat mich zusammengeschlagen | |
wie einen Hund. Ich bin in meinem ganzen Leben noch nie so geschlagen | |
worden“, soll er zu ihr gesagt haben. Bis zum nächsten Morgen hätte sich | |
sein Zustand rapide verschlechtert. | |
„Denktheoretisch“ könne man fragen, ob B. vor seinem Tod noch weitere | |
Schläge kassiert habe oder gestürzt sei, meint Knispel. Anhaltspunkte gebe | |
es dafür aber keine. Für eine Entscheidung im Sinne der Anklage müsse auch | |
kein spezifischer Zusammenhang nachgewiesen werden: „Vorsatz und Erfolg | |
dürfen nur nicht außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit liegen.“ Das | |
Geschehen sei „Ausdruck der gelebten Aggressivität und Gewaltbereitschaft | |
des Angeklagten“ und soll nach Willen des Anklägers mit vier Jahren Haft | |
geahndet werden. | |
Scheinbar tief beeindruckt erhebt sich André S. Er entschuldigt sich bei | |
der Witwe seines Opfers, sagt, dass er die Schläge bereue. Schon jetzt | |
schäme sich der werdende Vater dafür, „dass ich irgendwann meiner Tochter | |
erzählen muss, dass ich jemanden geschlagen habe und mich dafür vor Gericht | |
verantworten musste.“ | |
27 Mar 2017 | |
## AUTOREN | |
Uta Eisenhardt | |
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