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# taz.de -- Prozess gegen Filialleiter wegen Totschlag: Urteil soll am Montag f…
> Ein Filialleiter soll einen Ladendieb so geprügelt haben, dass dieser
> kurz darauf starb. Nun erwartet André S. sein Urteil.
Bild: Das Urteil gegen den Angeklagten soll am Montag fallen.
Eine Kamera dokumentierte die Tat, die Staatsanwalt Ralph Knispel in seinem
Plädoyer mehrfach als „menschenverachtend und zynisch“ bezeichnet: Am
Morgen des 17. September 2016 hatte der Filialleiter André S. wieder mal
einen Ladendieb erwischt. Mit einem Mitarbeiter führt er Eugeniu B. ins
hintere Getränkelager. Nicht nur das Überstreifen der Quarzsandhandschuhe
ist für André S. Routine, wenn er einen obdachlosen ausländischen Dieb
entdeckt hat: Eugeniu B. kniet vor ihm, sein Kopf fliegt zur Seite, als die
behandschuhte Faust geräuschvoll seine Nase trifft.
Der vor Schmerzen stöhnende Dieb wird zum Hinterausgang hinausgeschoben.
Drei Tage später erliegt er seinen schweren Kopfverletzungen. Am kommenden
Montag nun wird eine Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts das
Urteil über André S. verkünden. Der 29-Jährige hofft inständig, das Gericht
möge nicht ausschließen, dass noch etwas anderes als seine Schläge den Tod
von Eugeniu B. verursachte. Er hofft, nicht wegen Körperverletzung mit
Todesfolge verurteilt zu werden, sondern mit einer Bewährungsstrafe wegen
gefährlicher Körperverletzung davonzukommen.
Ganz unwahrscheinlich ist das nicht, schließlich war der Verstorbene
bereits am 10. September in der ebenfalls vom Angeklagten und seiner
Familie betriebenen Edeka-Filiale im Bahnhof Südkreuz verprügelt worden.
Als er dann vor André S. hockte, muss der Filialleiter das blau verfärbte
Auge seines Opfers noch bemerkt haben.
Deshalb hält der rechtsmedizinische Gutachter drei Szenarien für denkbar:
Entweder waren es allein die Verletzungen vom 10. September, die
zeitversetzt zum Tode führten. Oder die Schläge vom 17. September
beförderten die Verletzungen vom 10. September. Schließlich könnten auch
nur die letzten Schläge todesursächlich gewesen sein.
Vor diesem Hintergrund sind die Zeugenaussagen wichtig. In seinem Plädoyer
zitiert der Staatsanwalt die Cousine von Eugeniu B., die der Verstorbene am
Nachmittag des 17. September aufsuchte. „Man hat mich zusammengeschlagen
wie einen Hund. Ich bin in meinem ganzen Leben noch nie so geschlagen
worden“, soll er zu ihr gesagt haben. Bis zum nächsten Morgen hätte sich
sein Zustand rapide verschlechtert.
„Denktheoretisch“ könne man fragen, ob B. vor seinem Tod noch weitere
Schläge kassiert habe oder gestürzt sei, meint Knispel. Anhaltspunkte gebe
es dafür aber keine. Für eine Entscheidung im Sinne der Anklage müsse auch
kein spezifischer Zusammenhang nachgewiesen werden: „Vorsatz und Erfolg
dürfen nur nicht außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit liegen.“ Das
Geschehen sei „Ausdruck der gelebten Aggressivität und Gewaltbereitschaft
des Angeklagten“ und soll nach Willen des Anklägers mit vier Jahren Haft
geahndet werden.
Scheinbar tief beeindruckt erhebt sich André S. Er entschuldigt sich bei
der Witwe seines Opfers, sagt, dass er die Schläge bereue. Schon jetzt
schäme sich der werdende Vater dafür, „dass ich irgendwann meiner Tochter
erzählen muss, dass ich jemanden geschlagen habe und mich dafür vor Gericht
verantworten musste.“
27 Mar 2017
## AUTOREN
Uta Eisenhardt
## TAGS
Justiz
Ladendieb
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