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# taz.de -- Deutsche Wahlkampfauftritte im Ausland: Die Regierung muss neutral …
> Türkische Minister wollen unter anderem in Deutschland für Wählerstimmen
> werben. Wie ist die rechtliche Lage im umgekehrten Fall?
Bild: Interviews darf Sigmar Gabriel als Außenminister geben, wie hier in Lita…
Freiburg taz | Gesetzlich sind Wahlkampfauftritte deutscher Minister im
Ausland weder verboten noch erlaubt. Laut Auskunft der Bundesregierung gibt
es dazu keine Regelungen. Das dürfte daran liegen, dass Deutschland kein
Auswanderungsland ist und sich Auslandsdeutsche auf viele Länder verteilen,
Auslandswahlkämpfe lohnten kaum.
Außerdem würden deutsche Minister im Ausland keinen Wahlkampf als
Regierungsmitglieder machen, sondern nur als Parteivertreter: Das
Bundesverfassungsgericht achtet streng auf die Trennung von staatlichem Amt
und Parteifunktion.So muss die Regierung im Wahlkampf neutral sein, sie
darf keine Werbung für die Parteien machen, die gerade die
Regierungskoalition stellen. Minister dürfen bei Wahlaufrufen nicht einmal
das Briefpapier ihres Ministeriums benutzen.
Etwas irritierend wirkt insofern eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts von Anfang März. Karlsruhe hatte festgestellt,
dass türkische Minister nicht als Privatpersonen nach Deutschland
einreisen, sondern als Vertreter des türkischen Staates. Sie können sich
daher nicht auf Grundrechte berufen, sondern benötigen die Erlaubnis der
Bundesregierung.
Warum aber verbietet das Verfassungsgericht, dass deutsche Minister im
Wahlkampf als Staatsvertreter auftreten, während es zugleich wahlkämpfende
türkische Minister ohne weitere Begründung als Staatsvertreter einstuft?
Vermutlich haben die türkischen Minister dem Bundesverfassungsgericht keine
Wahl gelassen. Wer mit der Regierungsmaschine anreist, sich am Flughafen
nicht in die Schlange stellt und in Deutschland mit Eskorte begleiten
lässt, tritt wie ein Staatsvertreter auf und nicht wie ein Parteipolitiker.
Ob die Minister nach türkischem Recht überhaupt in Deutschland Wahlkampf
machen durften, musste das Bundesverfassungsgericht nicht entscheiden.
20 Mar 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Wahlkampf
Bundesregierung
Schwerpunkt Türkei
Sigmar Gabriel
Recep Tayyip Erdoğan
Schwerpunkt Türkei
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