| # taz.de -- Deutsche Wahlkampfauftritte im Ausland: Die Regierung muss neutral … | |
| > Türkische Minister wollen unter anderem in Deutschland für Wählerstimmen | |
| > werben. Wie ist die rechtliche Lage im umgekehrten Fall? | |
| Bild: Interviews darf Sigmar Gabriel als Außenminister geben, wie hier in Lita… | |
| Freiburg taz | Gesetzlich sind Wahlkampfauftritte deutscher Minister im | |
| Ausland weder verboten noch erlaubt. Laut Auskunft der Bundesregierung gibt | |
| es dazu keine Regelungen. Das dürfte daran liegen, dass Deutschland kein | |
| Auswanderungsland ist und sich Auslandsdeutsche auf viele Länder verteilen, | |
| Auslandswahlkämpfe lohnten kaum. | |
| Außerdem würden deutsche Minister im Ausland keinen Wahlkampf als | |
| Regierungsmitglieder machen, sondern nur als Parteivertreter: Das | |
| Bundesverfassungsgericht achtet streng auf die Trennung von staatlichem Amt | |
| und Parteifunktion.So muss die Regierung im Wahlkampf neutral sein, sie | |
| darf keine Werbung für die Parteien machen, die gerade die | |
| Regierungskoalition stellen. Minister dürfen bei Wahlaufrufen nicht einmal | |
| das Briefpapier ihres Ministeriums benutzen. | |
| Etwas irritierend wirkt insofern eine Entscheidung des | |
| Bundesverfassungsgerichts von Anfang März. Karlsruhe hatte festgestellt, | |
| dass türkische Minister nicht als Privatpersonen nach Deutschland | |
| einreisen, sondern als Vertreter des türkischen Staates. Sie können sich | |
| daher nicht auf Grundrechte berufen, sondern benötigen die Erlaubnis der | |
| Bundesregierung. | |
| Warum aber verbietet das Verfassungsgericht, dass deutsche Minister im | |
| Wahlkampf als Staatsvertreter auftreten, während es zugleich wahlkämpfende | |
| türkische Minister ohne weitere Begründung als Staatsvertreter einstuft? | |
| Vermutlich haben die türkischen Minister dem Bundesverfassungsgericht keine | |
| Wahl gelassen. Wer mit der Regierungsmaschine anreist, sich am Flughafen | |
| nicht in die Schlange stellt und in Deutschland mit Eskorte begleiten | |
| lässt, tritt wie ein Staatsvertreter auf und nicht wie ein Parteipolitiker. | |
| Ob die Minister nach türkischem Recht überhaupt in Deutschland Wahlkampf | |
| machen durften, musste das Bundesverfassungsgericht nicht entscheiden. | |
| 20 Mar 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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