# taz.de -- Aids-Hilfe zum Erfassen von Infizierten: „Hinweis erzeugt Scheins… | |
> Die Polizei erfasst in einigen Bundesländern HIV- und | |
> Hepatitis-Infizierte. Angeblich zum eigenen Schutz. Die Deutsche | |
> AIDS-Hilfe e.V. protestiert. | |
Bild: HIV-Status: Muss das jeder wissen? Vor allem die Polizei? – Gedenken am… | |
taz: Die Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert das [1][polizeiliche Erfassen von | |
HIV- und Hepatitis-Infizierten in Niedersachsen]. Die Polizei sammelt | |
derlei Daten sogar bundesweit, oder? | |
Holger Wicht: Wir haben keine gesicherten Informationen, ob es wirklich in | |
allen Bundesländern auch so praktiziert wird, aber ja: Durch einen | |
Beschluss der Innenministerkonferenz wäre es zumindest überall möglich. | |
Schon früher haben wir uns immer wieder öffentlich dagegen ausgesprochen. | |
Wie kommt die Polizei an die Informationen? | |
Für eine Speicherung muss es zuvor einen polizeilichen Kontakt mit den | |
Betroffenen gegeben haben, beispielsweise ein Ermittlungsverfahren. Die | |
Polizei besorgt sich nicht aktiv die Daten von Menschen mit HIV, um ein | |
Register anzulegen. Das wäre auch nicht möglich, weil HIV in Deutschland | |
nicht namentlich meldepflichtig ist. | |
Warum lehnt die Deutsche AIDS-Hilfe die polizeiliche Erfassung von HIV- und | |
Hepatitis-Infizierten ab? | |
Das bisherige Vorgehen ist unsinnig, stigmatisiert Menschen mit HIV und | |
Hepatitis und verletzt ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. | |
Einzelne Länder, darunter Berlin, schaffen die Regelung ja bereits ab. | |
Macht der Hinweis „ANST“ auf Ansteckungsgefahr, der in der Akte vermerkt | |
wird, die Arbeit der Polizisten nicht sicherer? | |
Im Gegenteil: Es wird eine Scheinsicherheit erzeugt. Wenn ein | |
Polizeibeamter beispielsweise mit einer Spritze gestochen wird und kein | |
Hinweis auf Ansteckungsgefahr vorliegt, bedeutet das ja nicht, dass der | |
Täter nicht infiziert ist. Darüber hinaus verrät der Hinweis „ANST“ auch | |
nicht, ob es sich nun um HIV oder Hepatitis B oder Hepatitis C handelt. Er | |
hat keinerlei Aussagekraft. Das Bedürfnis der Polizisten nach Schutz in | |
kritischen Situationen ist natürlich verständlich, aber sie verdienen auch | |
eine Maßnahme, die eine sinnvolle Risikoabschätzung ermöglicht. | |
Was wäre stattdessen sinnvoll? | |
Im Einzelfall muss man immer prüfen, was passiert, wie hoch das Risiko ist | |
und ob eine medikamentöse Prophylaxe geboten ist. Das kann ein Hinweis im | |
Computer nicht ersetzen. | |
15 Feb 2017 | |
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[1] /Speicherwut-bei-Niedersachsens-Polizei/!5384776 | |
## AUTOREN | |
Cornelius Oettle | |
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