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# taz.de -- Neuer Paragraf 114: Sonderschutz für Polizisten geplant
> Die Bundesregierung plant Änderungen im Strafrecht. Tätliche Angriffe
> sollen statt mit Geld- stets mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Bild: Zu wenig geschützt? PolizistInnen in München
FREIBURG taz | Die Bundesregierung will Angriffe gegen Polizisten schwerer
bestrafen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am Mittwoch
beschlossen hat. Damit soll im Strafgesetzbuch ein neuer Paragraf 114
„Tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte“ eingeführt werden.
Bisher wurden Angriffe auf Polizisten als „Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte“ und „Körperverletzung“ bestraft. Letztere ist mit
einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren das schwerwiegendere Delikt.
Beim neuen Strafdelikt bleibt die Höchststrafe zwar bei fünf Jahren Haft.
Geldstrafe soll nun aber nicht mehr möglich sein. Wer einen Polizisten auf
Streifengang nur schubst, muss schon mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Gleiches gilt, wenn jemand einen Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter
angreift.
Mindestens sechs Monate Haft drohen, wenn mehrere Personen gemeinsam
Widerstand leisten oder Polizisten angreifen. Das Gleiche soll gelten, wenn
jemand ein „gefährliches Werkzeug“ dabeihat. Auf den Willen, dieses
einzusetzen, soll es nicht mehr ankommen. Wer sich künftig bei einer
Personenkontrolle losreißt (Widerstand) und als Handwerker einen
Schraubenzieher (gefährlicher Gegenstand) in der Tasche hat, muss gleich
mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Faktisch wird sich aber wenig ändern, da Freiheitsstrafen bis zu zwei
Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können. Statt einer Geldstrafe muss
dann eine ähnliche Summe als „Geldauflage“ bezahlt werden.
8 Feb 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Strafrecht
Polizei
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Polizei
Rechtsextremismus
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