| # taz.de -- Neuer Paragraf 114: Sonderschutz für Polizisten geplant | |
| > Die Bundesregierung plant Änderungen im Strafrecht. Tätliche Angriffe | |
| > sollen statt mit Geld- stets mit Freiheitsstrafe geahndet werden. | |
| Bild: Zu wenig geschützt? PolizistInnen in München | |
| FREIBURG taz | Die Bundesregierung will Angriffe gegen Polizisten schwerer | |
| bestrafen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am Mittwoch | |
| beschlossen hat. Damit soll im Strafgesetzbuch ein neuer Paragraf 114 | |
| „Tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte“ eingeführt werden. | |
| Bisher wurden Angriffe auf Polizisten als „Widerstand gegen | |
| Vollstreckungsbeamte“ und „Körperverletzung“ bestraft. Letztere ist mit | |
| einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren das schwerwiegendere Delikt. | |
| Beim neuen Strafdelikt bleibt die Höchststrafe zwar bei fünf Jahren Haft. | |
| Geldstrafe soll nun aber nicht mehr möglich sein. Wer einen Polizisten auf | |
| Streifengang nur schubst, muss schon mit einer Freiheitsstrafe rechnen. | |
| Gleiches gilt, wenn jemand einen Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter | |
| angreift. | |
| Mindestens sechs Monate Haft drohen, wenn mehrere Personen gemeinsam | |
| Widerstand leisten oder Polizisten angreifen. Das Gleiche soll gelten, wenn | |
| jemand ein „gefährliches Werkzeug“ dabeihat. Auf den Willen, dieses | |
| einzusetzen, soll es nicht mehr ankommen. Wer sich künftig bei einer | |
| Personenkontrolle losreißt (Widerstand) und als Handwerker einen | |
| Schraubenzieher (gefährlicher Gegenstand) in der Tasche hat, muss gleich | |
| mit einer Freiheitsstrafe rechnen. | |
| Faktisch wird sich aber wenig ändern, da Freiheitsstrafen bis zu zwei | |
| Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können. Statt einer Geldstrafe muss | |
| dann eine ähnliche Summe als „Geldauflage“ bezahlt werden. | |
| 8 Feb 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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