# taz.de -- Raser-Prozess: Nichts zu verdecken | |
> Ein Sachverständiger widerlegt den Vorwurf der Fahrerflucht: Im | |
> Mordprozess gegen Alpi T. hat ein Zeuge vermutlich falsch ausgesagt | |
Bild: Anwälte verdecken Alpi T. Der Verdacht, der habe eine Straftat verdecken… | |
Motorradraser Alpi T. hat wahrscheinlich keine Fahrerflucht begangen, als | |
er den 75-Jährigen Arno S. totfuhr. Der Zeuge A., der den Angeklagten | |
beschuldigte, seinen Mercedes an einer Ampel überholt und touchiert zu | |
haben, hatte ihn am Tag des Unfalls und auch später in Polizeiaussagen | |
belastet. T. soll demnach bei dem Überholvorgang mit großer Geschwindigkeit | |
den Kotflügel und den Blinker des Zeugen beschädigt haben und danach | |
geflüchtet sein. Dabei soll er S. in der Nordstraße überfahren haben. Vor | |
dem Landgericht verwickelte sich der Zeuge allerdings in Widersprüche. Ein | |
Sachverständiger bestätigte schließlich, dass der Schaden am Auto des | |
Zeugen nur sehr unwahrscheinlich von T. verursacht wurde. | |
Damit könnte ein Teil der Mordanklage ausgeräumt sein. Für die braucht es | |
zumindest einen bedingten Vorsatz – die Staatsanwaltschaft sieht die beim | |
24-jährigen T. in niederen Beweggründen: Zum Einen hat der Angeklagte seine | |
riskanten Fahrten gefilmt, auf seinem Youtube-Kanal „Alpi fährt“ | |
hochgeladen und mit den Videos über Werbeeinnahmen Geld verdient, also von | |
seiner halsbrecherischen Fahrweise profitiert. Zum Anderen hatte die | |
Staatsanwaltschaft den Unfall darauf zurückgeführt, dass Alpi T. mit der | |
mutmaßlichen Fahrerflucht nach der Kollision mit A. eine Straftat habe | |
verdecken wollen. Er hatte nämlich keinen A-Führerschein, den er für sein | |
200-PS-Rennmotorrad gebraucht hätte. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine | |
Straftat, die Flucht nach einem Unfall entsprechend die Verdeckung einer | |
Straftat. | |
Der Zeuge kassierte für den Schaden an seinem Mercedes circa 1.300 Euro von | |
der Versicherung. Seine Befragung verlief dabei mühselig: Der 50-Jährige | |
hört nur schlecht und spricht zudem gebrochenes Deutsch. Dennoch legte er | |
sich in zahlreichen Nachfragen des vorsitzenden Richters Jürgen Seifert, | |
des Staatsanwaltes Björn Krebs, der Nebenanklage und der Verteidiger darauf | |
fest, dass der Schaden an seinem Mercedes von einer Kollision mit dem | |
Motorrad von T. stammten, unmittelbar vor dem schweren Unfall in Walle. Der | |
Angeklagte hatte zuvor bereits ausgesagt, sich zwar an einen Überholvorgang | |
an der Kreuzung zu erinnern, nicht jedoch an eine Kollision. | |
Der Sachverständige Thomas Oberländer, der Fotos des Schadens begutachtete, | |
attestierte nur einen „satten Altschaden“ an Stoßstange und Kotflügel des | |
Mercedes. Der Zeuge hatte zwar davor gesagt, dass sein Wagen schon vor dem | |
vermeintlichen Unfall zwei kleine Kratzer gehabt habe, aber ein an eine | |
Leinwand projiziertes Bild vom Unfalltag beweist weitere Schäden: An einem | |
zerkratzten Kotflügel sind dort Korrosionen, deutliche Rostspuren, zu | |
sehen. „Verkratzungen in alle Richtungen, der Kotflügel ist deutlich | |
deformiert“, sagt Oberländer. Keineswegs können diese Schäden von einem | |
Unfall vom selben Tag stammen, so der Diplom-Ingenieur: „Das sind alles | |
sichtbare Altschäden“ – zudem hätte der Rückspiegel des Mercedes bei ein… | |
Überholvorgang mit hoher Geschwindigkeit ebenfalls beschädigt sein müssen. | |
„Wir gehen fest davon aus, dass ein Versicherungsbetrug vorliegt“, sagt | |
Rechtsanwalt Bernhard Docke, der den Angeklagten zusammen mit Armin von | |
Döllen verteidigt, „Verdeckungsabsicht ist so nicht gegeben.“ | |
Weiterhin untrittig ist jedoch, dass T. mit deutlich überhöhter | |
Geschwindigkeit den Rentner Arno S. totgefahren hat: Der Sachverständige | |
errechnete für den Unfallhergang in der Nordstraße eine | |
Kollisionsgeschwindigkeit von 63 bis 68 Stundenkilometern. T. hatte nach | |
eigener Aussage zuvor voll gebremst, ein anderer Zeuge bestätigte | |
inzwischen, ein Bremslicht gesehen zu haben. Daraus errechnet Oberländer | |
eine „Annäherungsgeschwindigkeit von 97 bis 108 km/h.“ Erlaubt sind 50. | |
24 Jan 2017 | |
## AUTOREN | |
Gareth Joswig | |
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