# taz.de -- Fluggesellschaft Air Berlin: Fakten vergeblich bestritten | |
> Air Berlin zog nach einem taz-Bericht über unbesetzte Sitze am Notausgang | |
> vor Gericht – ohne Erfolg. Nun soll sich die Praxis ändern. | |
Bild: Die Plätze am Notausgang müssen wohl auch bald bei Air Berlin besetzt w… | |
Berlin taz | Von besonders viel Einsicht zeugte die Reaktion nicht: Im | |
August hatte die taz über die Praxis von Air Berlin [1][berichtet], | |
Sitzplätze am Notausgang leer zu lassen. Diese bleiben unbesetzt, wenn kein | |
Passagier bereit ist, den Aufpreis zu bezahlen, den die Fluggesellschaft | |
für diese Plätze wegen der größeren Beinfreiheit verlangt. Das zuständige | |
Luftfahrtbundesamt (LBA) und ein renommierter Luftfahrtexperte hielten die | |
Praxis aus Sicherheitsgründen für bedenklich, weil der Notausgang dadurch | |
bei Bedarf nicht unverzüglich geöffnet werden kann. | |
Trotzdem änderte Air Berlin nach dem Bericht nicht etwa die fragwürdige | |
Praxis – etwa indem wie bei anderen Fluglinien Passagiere vor Beginn des | |
Flugs umgesetzt werden, wenn die Plätze am Notausgang nicht verkauft worden | |
sind. Stattdessen zog das Unternehmen im September gegen die taz vor | |
Gericht und verlangte, die Vorwürfe zu unterlassen. | |
In der Begründung behauptete das Unternehmen, das LBA habe die Praxis | |
überhaupt nicht kritisiert. Wenige Tage später fiel dem Unternehmen dann | |
offenbar auf, dass es aussichtslos war, die Fakten zu bestreiten – | |
schließlich hatte sich die Behörde gegenüber der taz schriftlich geäußert. | |
Ohne weitere Angabe von Gründen nahm die von Air Berlin beauftrage | |
Anwaltskanzlei den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück. Nach | |
einer Gegenklage der taz übernahm Air Berlin im November auch die | |
kompletten Kosten des Rechtsstreits. | |
In der Sache bewegte sich die Airline jedoch immer noch nicht. Noch Ende | |
November erklärte Unternehmenssprecherin Janine Mollenhauer auf taz-Anfrage | |
erneut, Air Berlin lägen seitens des Luftfahrtbundesamtes „keine Aussagen | |
vor, wonach hinsichtlich unserer Praxis der Sitzplatzvergabe an | |
Notausgängen Sicherheitsbedenken bestehen“. Die Aussagen des Amts gegenüber | |
der taz, dass sich die Forderung nach besetzten Notausgängen aus den | |
Bauvorschriften ergebe, beeindruckte Air Berlin offenbar nicht. | |
## Luftfahrtbundesamt wiederholt Forderung in Rundschreiben | |
Doch auf Dauer wird das Unternehmen die Kritik des Luftfahrtbundesamts | |
nicht ignorieren können. Denn inzwischen hat die Behörde ihre Forderung in | |
einem offiziellen [2][Rundschreiben] an alle Luftfahrtunternehmen | |
wiederholt und konkretisiert. Es sei „unerlässlich, dass alle vorhandenen | |
Notausgänge/Notausstiege durch geeignete eingewiesene Personen besetzt | |
sind“, heißt es darin unmissverständlich. | |
Das könnten entweder Flugbegleiter oder Passagiere sein. Die Besetzung der | |
Notausgänge sei „vor jedem Flug sicherzustellen“, schreibt das Amt. Ein | |
Verfahren dafür müsse, „falls nicht bereits geschehen“, im Betriebshandbu… | |
beschrieben und dem Luftfahrtbundesamt vorgelegt werden. | |
Ob die finanziell angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin dieser | |
sicherheitsrelevanten Vorgabe nun nachkommt oder auch dagegen mit | |
rechtlichen Schritten vorgeht, ist offen. Eine „umfassende rechtliche | |
Bewertung des LBA-Rundschreibens sowie der zugrunde liegenden | |
Rechtsvorschriften und gegebenenfalls auch die Prüfung entsprechender | |
operativer Maßnahmen“ sei „noch nicht abgeschlossen“, teilte Air Berlin … | |
taz-Anfrage mit. | |
20 Jan 2017 | |
## LINKS | |
[1] /!5326065 | |
[2] http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B2_Flugbetrieb/Rundschreiben/RS… | |
## AUTOREN | |
Malte Kreutzfeldt | |
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Hartmut Mehdorn | |
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