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# taz.de -- Fluggesellschaft Air Berlin: Fakten vergeblich bestritten
> Air Berlin zog nach einem taz-Bericht über unbesetzte Sitze am Notausgang
> vor Gericht – ohne Erfolg. Nun soll sich die Praxis ändern.
Bild: Die Plätze am Notausgang müssen wohl auch bald bei Air Berlin besetzt w…
Berlin taz | Von besonders viel Einsicht zeugte die Reaktion nicht: Im
August hatte die taz über die Praxis von Air Berlin [1][berichtet],
Sitzplätze am Notausgang leer zu lassen. Diese bleiben unbesetzt, wenn kein
Passagier bereit ist, den Aufpreis zu bezahlen, den die Fluggesellschaft
für diese Plätze wegen der größeren Beinfreiheit verlangt. Das zuständige
Luftfahrtbundesamt (LBA) und ein renommierter Luftfahrtexperte hielten die
Praxis aus Sicherheitsgründen für bedenklich, weil der Notausgang dadurch
bei Bedarf nicht unverzüglich geöffnet werden kann.
Trotzdem änderte Air Berlin nach dem Bericht nicht etwa die fragwürdige
Praxis – etwa indem wie bei anderen Fluglinien Passagiere vor Beginn des
Flugs umgesetzt werden, wenn die Plätze am Notausgang nicht verkauft worden
sind. Stattdessen zog das Unternehmen im September gegen die taz vor
Gericht und verlangte, die Vorwürfe zu unterlassen.
In der Begründung behauptete das Unternehmen, das LBA habe die Praxis
überhaupt nicht kritisiert. Wenige Tage später fiel dem Unternehmen dann
offenbar auf, dass es aussichtslos war, die Fakten zu bestreiten –
schließlich hatte sich die Behörde gegenüber der taz schriftlich geäußert.
Ohne weitere Angabe von Gründen nahm die von Air Berlin beauftrage
Anwaltskanzlei den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück. Nach
einer Gegenklage der taz übernahm Air Berlin im November auch die
kompletten Kosten des Rechtsstreits.
In der Sache bewegte sich die Airline jedoch immer noch nicht. Noch Ende
November erklärte Unternehmenssprecherin Janine Mollenhauer auf taz-Anfrage
erneut, Air Berlin lägen seitens des Luftfahrtbundesamtes „keine Aussagen
vor, wonach hinsichtlich unserer Praxis der Sitzplatzvergabe an
Notausgängen Sicherheitsbedenken bestehen“. Die Aussagen des Amts gegenüber
der taz, dass sich die Forderung nach besetzten Notausgängen aus den
Bauvorschriften ergebe, beeindruckte Air Berlin offenbar nicht.
## Luftfahrtbundesamt wiederholt Forderung in Rundschreiben
Doch auf Dauer wird das Unternehmen die Kritik des Luftfahrtbundesamts
nicht ignorieren können. Denn inzwischen hat die Behörde ihre Forderung in
einem offiziellen [2][Rundschreiben] an alle Luftfahrtunternehmen
wiederholt und konkretisiert. Es sei „unerlässlich, dass alle vorhandenen
Notausgänge/Notausstiege durch geeignete eingewiesene Personen besetzt
sind“, heißt es darin unmissverständlich.
Das könnten entweder Flugbegleiter oder Passagiere sein. Die Besetzung der
Notausgänge sei „vor jedem Flug sicherzustellen“, schreibt das Amt. Ein
Verfahren dafür müsse, „falls nicht bereits geschehen“, im Betriebshandbu…
beschrieben und dem Luftfahrtbundesamt vorgelegt werden.
Ob die finanziell angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin dieser
sicherheitsrelevanten Vorgabe nun nachkommt oder auch dagegen mit
rechtlichen Schritten vorgeht, ist offen. Eine „umfassende rechtliche
Bewertung des LBA-Rundschreibens sowie der zugrunde liegenden
Rechtsvorschriften und gegebenenfalls auch die Prüfung entsprechender
operativer Maßnahmen“ sei „noch nicht abgeschlossen“, teilte Air Berlin …
taz-Anfrage mit.
20 Jan 2017
## LINKS
[1] /!5326065
[2] http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B2_Flugbetrieb/Rundschreiben/RS…
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Air Berlin
Flugsicherheit
Airline
Air Berlin
Flugzeug
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Hartmut Mehdorn
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