# taz.de -- Zugunglück von Bad Aibling: Gefängnisstrafe für Fahrdienstleiter | |
> Im Februar stießen zwei Züge in Oberbayern zusammen. Neun Menschen | |
> starben. Der angeklagte Fahrdienstleiter hatte mit dem Handy gespielt und | |
> muss nun in Haft. | |
Bild: Urteilsverkündung in Traunstein | |
TRAUNSTEIN dpa | Nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf | |
Toten ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt | |
worden. Der Bahnmitarbeiter ist der fahrlässigen Tötung und der | |
fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wie das Landgericht Traunstein am | |
Montag befand. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in Oberbayern | |
waren außerdem fast 90 Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden. Das | |
Gericht sprach von einem der erschreckendsten Zugunglücke in den letzten | |
Jahren. | |
Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem | |
Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort | |
das Fantasy-Rollenspiel „Dungeon Hunter 5“ auf seinem Handy gespielt zu | |
haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der | |
Deutschen Bahn verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im | |
Dienst. | |
Vom Spielen abgelenkt stellte der Fahrdienstleiter an jenem Unglücksmorgen | |
mehrere Signale im Stellwerk falsch, wie die mehrtägige Beweisaufnahme im | |
Prozess das Ermittlungsergebnis bestätigte. Beim Absetzen eines Notrufes | |
drückte der 40-Jährige zu allem Unglück auch noch eine falsche Taste. Der | |
Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoß auf | |
eingleisiger Strecke war daraufhin nicht mehr zu verhindern. | |
## 30 Jahre veraltete Signaltechnik | |
An einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung hatte nach sechs | |
Verhandlungstagen kein Zweifel mehr bestanden. Denn selbst die Verteidiger | |
des Fahrdienstleiters räumten dies ein. Allerdings hielten sie eine | |
Bewährungsstrafe für ausreichend. Allenfalls kam für die Anwälte eine | |
Haftstrafe von maximal zweieinhalb Jahren infrage. | |
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre Gefängnis beantragt. Die | |
Hinterbliebenen der Todesopfer und verletzten Passagiere schlossen sich als | |
Nebenkläger dieser Forderung im Wesentlichen an. Die Höchststrafe bei | |
fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Das Gericht betonte bei seinem | |
Urteilsspruch, alle Beteiligten hätten zu einem „ruhigen und sachlichen | |
Verhandlungsstil“ beigetragen. | |
Bekannt wurde in dem Prozess auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke | |
seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift | |
von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, | |
wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die | |
Bahn muss dies aber nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun. | |
5 Dec 2016 | |
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