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# taz.de -- Zugunglück von Bad Aibling: Gefängnisstrafe für Fahrdienstleiter
> Im Februar stießen zwei Züge in Oberbayern zusammen. Neun Menschen
> starben. Der angeklagte Fahrdienstleiter hatte mit dem Handy gespielt und
> muss nun in Haft.
Bild: Urteilsverkündung in Traunstein
Traunstein dpa | Nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf
Toten ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
worden. Der Bahnmitarbeiter ist der fahrlässigen Tötung und der
fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wie das Landgericht Traunstein am
Montag befand. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in Oberbayern
waren außerdem fast 90 Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden. Das
Gericht sprach von einem der erschreckendsten Zugunglücke in den letzten
Jahren.
Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem
Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort
das Fantasy-Rollenspiel „Dungeon Hunter 5“ auf seinem Handy gespielt zu
haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der
Deutschen Bahn verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im
Dienst.
Vom Spielen abgelenkt stellte der Fahrdienstleiter an jenem Unglücksmorgen
mehrere Signale im Stellwerk falsch, wie die mehrtägige Beweisaufnahme im
Prozess das Ermittlungsergebnis bestätigte. Beim Absetzen eines Notrufes
drückte der 40-Jährige zu allem Unglück auch noch eine falsche Taste. Der
Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoß auf
eingleisiger Strecke war daraufhin nicht mehr zu verhindern.
## 30 Jahre veraltete Signaltechnik
An einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung hatte nach sechs
Verhandlungstagen kein Zweifel mehr bestanden. Denn selbst die Verteidiger
des Fahrdienstleiters räumten dies ein. Allerdings hielten sie eine
Bewährungsstrafe für ausreichend. Allenfalls kam für die Anwälte eine
Haftstrafe von maximal zweieinhalb Jahren infrage.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre Gefängnis beantragt. Die
Hinterbliebenen der Todesopfer und verletzten Passagiere schlossen sich als
Nebenkläger dieser Forderung im Wesentlichen an. Die Höchststrafe bei
fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Das Gericht betonte bei seinem
Urteilsspruch, alle Beteiligten hätten zu einem „ruhigen und sachlichen
Verhandlungsstil“ beigetragen.
Bekannt wurde in dem Prozess auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke
seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift
von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden,
wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die
Bahn muss dies aber nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.
5 Dec 2016
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