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# taz.de -- Steuervergünstigung für Eltern: Verfassungswidrige Kinderfreibetr…
> Das Finanzgericht Niedersachsen erklärt die Beträge als zu gering – und
> der Verfassung entsprächen sie auch nicht. Nun ist Karlsruhe an der
> Reihe. Worum geht es?
Bild: Kinder kosten Geld. Immerhin bringen sie Steuerersparnisse ein
Hannover dpa | Aus Sicht des niedersächsischen Finanzgerichts sind die
Kinderfreibeträge der Bundesregierung 2014 zu niedrig gewesen. Und nicht
nur das: Auch die Art und Weise, wie die Bundesregierung die Freibeträge
berechnet, ist für die Richter verfassungswidrig. Nun ist das
Bundesverfassungsgericht am Zug.
Was ist der Kinderfreibetrag?
Mit dem Kinderfreibetrag soll den Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens
steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihrer Kinder
abzusichern. Aktuell liegt dieser Kinderfreibetrag im Jahr bei 2304 Euro
pro Elternteil. „Der Kinderfreibetrag wird im Rahmen der
Einkommensteuererklärung berücksichtigt“, erklärt Isabel Klocke vom Bund
der Steuerzahler. Fällt die Steuerersparnis geringer aus als das erhaltene
Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt.
Worum ging es in der Verhandlung?
In regelmäßigen Abständen legt die Bundesregierung die neuen steuerlichen
Freibeträge für Erwachsene und Kinder fest. Für 2014 sah der sogenannte
Existenzminimumbericht vor, dass der sächliche Kinderfreibetrag bei 4.440
Euro pro Kind, also bei 2.220 Euro pro Elternteil liegen sollte. „Diese
Ankündigung hat der Gesetzgeber jedoch nicht umgesetzt“, heißt es beim
niedersächsischen Finanzgericht. „Die Kinderfreibeträge sind vielmehr erst
ab dem Veranlagungszeitraum 2015 angehoben worden.“ Der Betrag blieb im
Jahr 2014 bei 4.368 Euro und damit unter den eigenen Vorgaben. Eine Mutter
von zwei Kindern im Alter von damals 16 und 21 Jahren hat dagegen geklagt.
Ihr seien im Jahr 2014 dadurch insgesamt 820 Euro an Steuervergünstigungen
verloren gegangen.
Worum ging es noch?
Das Gericht hat am Freitag deutlich gemacht, dass diese Frage nur einen
kleinen Aspekt der gesamten Klage darstellt. Für Richterin Georgia Gascard
ging es um viel mehr: Aus Sicht des Gerichts ist die Art und Weise, wie die
Bundesregierung die Kinderfreibeträge berechnet, verfassungswidrig.
Wie begründet das Gericht diese Meinung?
Das steuerliche Existenzminimum gilt einheitlich für alle Kinder, egal wie
alt sie sind. Und es liegt zum Teil deutlich unter den Beträgen, die Eltern
für ihre Kinder im Sozialhilfefall ausgezahlt bekämen. Die Sozialhilfe wird
aber nach dem Alter der Kinder gestaffelt gezahlt. Diese Ungleichbehandlung
ist aus Sicht des Finanzgerichts verfassungswidrig.
Wie geht es nun weiter?
Die Klage wird nun zur endgültigen Entscheidung dem
Bundesverfassungsgericht vorgelegt. „Bis dort eine Entscheidung gefällt
wird, können drei oder vier Jahre vergehen“, sagte Finanzgerichtssprecher
Jörg Grune. Die Karlsruher Richter könnten die Klage sogar ablehnen, das
gilt aber als unwahrscheinlich.
Sollte auch das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Klägerin entscheiden,
gibt es zwei Möglichkeiten: Die wahrscheinlichste wäre, dass es der
Bundesregierung eine Frist einräumt, innerhalb derer sie die
verfassungswidrigen Punkte ändern muss. „Es könnte aber auch sein, dass das
Gericht der Bundesregierung eine Nachzahlung der Steuerfreibeträge
auferlegt“, sagt Klägerin Reina Becker.
2 Dec 2016
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Steuer
Kindergeld
Kolumne Was kostet die Welt?
Das Milliardenloch
Debattenreihe Familienangelegenheiten
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