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# taz.de -- Inge Hannemann über Jobcenter und Sex: „Das ist wie Spionage“
> Das Jobcenter Stade fragt eine Schwangere, mit wem sie geschlafen habe.
> Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin Hannemann hält den intimen Fragebogen für
> unzulässig
Bild: Geht das Jobcenter nichts an: Wer mit wem ins Bett geht
taz: Frau Hannemann, was geht ein Jobcenter das Sexleben seiner Kunden an?
Inge Hannemann: Ganz kurz gesagt: gar nichts. Der Mitarbeiter im Jobcenter
Stade (siehe Kasten) ist mit seinem Fragebogen weit über das Ziel hinaus
geschossen. Die Frage nach dem Vater des ungeborenen Kindes geht, wenn
überhaupt, das Jugendamt etwas an.
Dem Jobcenter Stade zufolge hatte der Mitarbeiter einer Schwangeren die
Fragen zu ihren Sexualpartnern wegen möglicher Unterhaltsleistungen
gestellt.
Das Jobcenter übernimmt aber gar keinen Unterhalt. Das macht das Jugendamt
mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss, und der wird vom Jobcenter sogar
auf die Leistungen als Einkommen angerechnet. Ob man Unterhaltsvorschuss
bekommt, dürfen die Mitarbeiter auch fragen, aber nicht, mit wem man Sex
hatte. Die Persönlichkeitsrechte der Antragsteller müssen geschützt werden.
Auf den Fragebogen war das Logo des Jobcenters gedruckt. Es schien also,
als sei es ein offizielles Dokument. Wenige würden das hinterfragen, oder?
Ja, weil so ein Formular schon einschüchtert. Wenn Sie so etwas zugeschickt
bekommen, gehen die Betroffenen davon aus, dass das eine reguläre Anfrage
ist. Man weiß ja, dass das Jobcenter häufig merkwürdige Fragen stellt.
Inwiefern?
Wann ist Ihr Kind beim Vater? Oder wie oft ist Ihr Kind nicht bei Ihnen im
Haushalt? Es ist nichts Ungewöhnliches, wenn private Fragen kommen. Sie
sind erlaubt. Es erschreckt die Leute nicht mehr.
Welche Fragen gehen nicht?
Zum Beispiel die Frage, wann man sich wo befunden hat. Die muss man nicht
beantworten. Das erfragt das Jobcenter, um die Ortsabwesenheit zu
überprüfen. Hartz-IV-Empfänger dürfen nur an einer bestimmten Anzahl an
Tagen abwesend sein. Absolut unzulässig ist auch, wenn Mitarbeiter
Facebook-Einträge benutzen. Ich habe von Fällen gehört, in denen sich die
Mitarbeiter Kommentare von den Profilen der Erwerbslosen ausdrucken, wenn
die zum Beispiel über das Jobcenter herziehen oder sich ungerecht behandelt
fühlen. Das ist wie Spionage.
Nutzen Jobcenter-Mitarbeiter häufig das Machtgefälle zwischen sich und den
Kunden aus?
Ich möchte nicht pauschalisieren. Es gibt viele empathische Mitarbeiter,
die sich sehr viel Mühe geben. Aber es gibt auch Mitarbeiter, die dieses
Machtgefälle austesten und gucken, wie weit sie gehen können. Zumindest,
wenn sie wissen, dass sich die Leute nicht wehren. Tritt jemand hingegen
„querulantisch“ auf, so wird das intern genannt, wird der häufig in Ruhe
gelassen. Wenn die Mitarbeiter wissen, dass jemand einen Anwalt hat, wollen
sie sich oft lieber nicht mit ihm anlegen.
Also sollten Hartz-IV-Empfänger mit dem Anwalt drohen?
Drohen klingt zu bedrohlich. Aber sie sollten selbstbewusst auftreten und
immer mit Beistand in ein Jobcenter gehen, nie alleine. Es ist wirklich
auffällig: Die Mitarbeiter sind dann plötzlich viel freundlicher.
Weil es Zeugen gibt?
Das flößt Respekt ein. Und der Beistand darf auch Protokoll führen.
Wo bekommen Betroffene Unterstützung?
Zum Beispiel bei der Linken. Wir bieten eine Hartz-IV-Beratung an. Aber
auch die Diakonie und Erwerbsloseninitiativen bieten Hilfe, genau wie
Erwerbslosenforen im Netz, wie [1][etwa der Verein Tacheles.]
Welche Folgen sollte der Fragebogen für den Mitarbeiter aus Stade haben?
Zumindest eine Abmahnung. Ein einfaches Personalgespräch ist nicht
ausreichend, weil er seine Kompetenz bei weitem überschritten hat.
26 Oct 2016
## LINKS
[1] http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/
## AUTOREN
Andrea Scharpen
## TAGS
Jobcenter Hamburg
Betrug
Bundesrechnungshof
Hartz IV
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ausfindig zu machen. Hartz-IV-EmpfängerInnen soll es nicht treffen.
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