# taz.de -- Kommentar IS-Video und Harry S.: Auf den Leim gegangen | |
> Ließ sich das Oberlandesgericht in Hamburg einem IS-Terroristen täuschen? | |
> Diese Frage wirft ein Video auf, das das ZDF verbreitet. | |
Bild: Auf er Anklagebank: Der Bremer IS-Aussteiger Harry S. | |
Ging das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg einem Terroristen auf | |
den Leim? Diese Frage wirft ein Video auf, das das ZDF [1][und die | |
Washington Post] verbreiten. Der Film zeigt den Bremer Harry S. mit | |
gezogener Waffe. S. wurde im Juli wegen Mitgliedschaft in einer | |
ausländischen Terrorvereinigung und Verstoßes gegen das | |
Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer vergleichsweise milden Strafe von drei | |
Jahren Haft verurteilt. Anklage und Urteil basierten vor allem darauf, was | |
der heute 28-Jährige aussagte. Bei der Verhandlung wurde klar: Es gibt nur | |
seine Version. Das Wenige, was die deutschen Behörden wussten, deckte sich | |
mit seinen Aussagen. | |
Wer den Terroristen nach derzeitiger Aktenlage auf den Leim gegangen ist, | |
ist das ZDF. Wie die Washington Post weist die öffentlich-rechtliche | |
Sendeanstalt wenigstens darauf hin, dass das Video aus einer internen | |
Quelle der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) stammt. Das Problem ist | |
aber, dass das ZDF daraus voreilige Schlüsse zieht. | |
Klar ist ein Mann wie Harry S., der zum IS nach Syrien geht, kein | |
Unschuldslamm. Das rechtfertigt aber noch lange nicht eine | |
tatsachenbehauptende Überschrift wie [2][„Die Lügen des Harry S. : | |
Deutscher Islamist doch an Morden beteiligt“], wie das ZDF titelt. | |
Dieser vorschnelle Schluss zeigt, dass sich die Rundfunkanstalt wiederum | |
mit einer vom IS zugespielten Botschaft gemein macht. Nach den umfassenden | |
Aussagen und Schilderungen aus dem Innenleben der Terrormiliz, hat der IS | |
aber ein großes Interesse, dem abtrünnigen Syrien-Rückkehrer Harry S. zu | |
schaden. | |
Sollte sich herausstellen, dass S. entgegen seiner Aussagen vor Gericht | |
doch von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht hat, sind alle Beteiligten gut | |
beraten, auch darüber den Rechtsstaat urteilen zu lassen. | |
Im schlimmsten Fall kann der Fall von Harry S. vor Augen führen, dass mit | |
rechtsstaatlichen Mitteln nicht jedem Verbrechen beizukommen ist. Ohne | |
entsprechende Mittel gelänge das aber noch viel weniger. | |
5 Oct 2016 | |
## LINKS | |
[1] https://www.washingtonpost.com/world/national-security/how-a-former-isis-re… | |
[2] http://www.heute.de/anti-terror-kampf-islamist-und-syrien-heimkehrer-harry-… | |
## AUTOREN | |
Lena Kaiser | |
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