# taz.de -- Haftstrafe für IS-Leichenschänder: Mit geballter Faust | |
> Zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt ein Frankfurter Gericht | |
> Abdelkarim E., der im syrischen Krieg für den IS kämpfte. | |
Bild: Der 30-jährige deutsche Abdelkarim E. (M.) hat in Syrien IS-Kämpfer zur… | |
Frankfurt am Main taz | Wegen Kriegsverbrechen, des Verstoßes gegen das | |
Kriegswaffenrecht und Mitgliedschaft in einer terroristischen ausländischen | |
Organisation hat der Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts | |
am Dienstag den 30-jährigen Abdelkarim E. zu einer Freiheitsstrafe von acht | |
Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag | |
der Bundesanwaltschaft. | |
Der Senat sieht es als erwiesen an, dass E. von Oktober 2013 bis zum | |
Februar 2014 in Syrien für den „Islamischen Staat“ gekämpft und dabei mit | |
Kampfgefährten die Leiche eines gefallenen Gegners geschändet hat. E. | |
zeigte sich bei der Verlesung des Urteils wenig beeindruckt. Mit breitem | |
Grinsen nahm er das Strafmaß zur Kenntnis. | |
Der Grund für die Freude: Elf Monate Haft, die E. vor seiner Auslieferung | |
in der Türkei erlitten hat, werden dreifach gewertet – wegen der | |
unerträglichen Haftbedingungen. Weil E. zudem zwei Jahre in Deutschland in | |
Untersuchungshaft saß, verkürzt sich die Haftstrafe um insgesamt fast fünf | |
Jahre. E. dürfte schon bald wieder ein freier Mann sein. | |
Fast eine Stunde dauerte die Urteilsbegründung. Kurz verließ den Mann mit | |
Glatze und ordentlich gestutztem Kinnbart die ansonsten zur Schau getragene | |
gute Laune, als der stellvertretende Kammervorsitzende auf E.s | |
Bekennervideos aus dem Kampf um Aleppo zu sprechen kam. Dieses war ihm in | |
dem Verfahren zum Verhängnis geworden. | |
Auf dem Video ist E. schwerbewaffnet im Kampfanzug des IS in Schusswechseln | |
zu sehen. In einem anderen Video ist zudem die Schändung eines | |
„ungläubigen“ Gefallenen dokumentiert, nach Feststellung des Gerichts eines | |
Angehörigen der syrischen Armee. „Dieses Video hat der Angeklagte | |
aufgenommen, die Stimme auf dem Video ist deutlich als die des Angeklagten | |
zu erkennen“, so das Urteil. | |
## Aufforderung zur Leichenschändung | |
„Diese Stimme fordert dabei die Gefährten nicht nur auf, dem auf dem Boden | |
liegenden Toten die Ohren und die Nase abzuschneiden. Sie verlangt von | |
einem Mitkämpfer auch, dem Toten die Schädeldecke wegzuschießen.“ | |
„In Nahaufnahme filmt der Angeklagte die austretende Gehirnmasse um die | |
Erniedrigung seines Gegners zu vertiefen“, so das Strafurteil. Auf die | |
Frage des Schützen: „Wie war’s?“, habe E. geantwortet: „Allah der Herr… | |
gepriesen.“ Deshalb sei er auch für die von ihm nicht selbst vorgenommen | |
Misshandlungen verantwortlich. | |
Bemerkenswert sind die Feststellungen über die Haftbedingungen in der | |
Türkei. Der Angeklagte sei dort mit Schlägen und Fußtritte traktiert | |
worden, als Toilette habe ein Loch im Boden gedient, Toilettenpapier und | |
Geschirr habe es nur gegen Bezahlung gegeben. Diese Beschreibungen des | |
Angeklagten stuft der Senat als glaubwürdig ein, deshalb zählt die dort | |
erlittene Haft dreifach. | |
Am Ende der Urteilsverkündigung eilte der Verurteilte zur | |
Panzerglasscheibe, die Verfahrensbeteiligte und Zuhörer voneinander trennt. | |
E. und seine Freunde im Zuhörerraum ballten die rechten Fäuste, drängelten | |
sich an der Scheibe und tauschten durch das Glas freundschaftliche Grüße | |
aus, Faust auf Faust. | |
8 Nov 2016 | |
## AUTOREN | |
Christoph Schmidt-Lunau | |
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Sven Lau | |
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