# taz.de -- Räumung des Berliner Szene-Ladens M99: Gericht sieht Gefahr für L… | |
> Das Landgericht kassiert die für Donnerstag angesetzte Zwangsräumung. | |
> Zunächst müsse ein Gutachten mögliche Folgen für den Betreiber prüfen. | |
Bild: Betreiber Hans-Georg Lindenau in seinem „Gemischtwarenladen mit Revolut… | |
Berlin taz | Erneut gibt es eine überraschende Wende im Fall des | |
räumungsbedrohten linken Szeneladens M99: Das Berliner Landgericht gab | |
einer Beschwerde gegen die [1][für Donnerstag geplante Zwangsräumung] des | |
Betreibers Hans-Georg Lindenau statt. Die Räumung ist damit ausgesetzt. Sie | |
soll laut Gericht aber nicht bis Mai aufgeschoben werden, wenn Lindenau | |
seine neuen Räumlichkeiten in der Falckensteinstraße 46 beziehen kann. | |
Entgegen dem Beschluss des Amtsgerichtes vom Dienstag, der sich über | |
sämtliche Einwände hinwegsetzte, will die Zivilkammer 51 des Landgerichtes | |
die möglichen psychischen Folgen einer Zwangsräumung prüfen lassen. Im | |
Beschluss heißt es: „Es soll ein Gutachten eines Facharztes für Neurologie | |
und/oder Psychologie zu der Behauptung des Schuldners eingeholt werden, die | |
beabsichtigte Räumung sei für ihn mit einer erhebliche Gefahr für Leib und | |
Leben verbunden, da eine ernsthafte suizidale Handlung – im Falle einer | |
Räumung – drohe.“ Die eingereichten ärztlichen Atteste geben diesbezügli… | |
„ausreichende Anhaltspunkte“. | |
Magnus Hengge, der für die Mieterinitiative Bizim Kiez Unterstützung für | |
den M99 organisiert, zeigte sich gegenüber der taz positiv überrascht: „Wir | |
haben absolut nicht mit dieser Entscheidung gerechnet.“ Zu kategorisch sei | |
der Amtsgerichtsbeschluss ausgefallen. Darin wurde bestritten, dass es für | |
Lindenau überhaupt möglich sei, einen Räumungsschutz zu beantragen – | |
schließlich handle es sich ausschließlich um Gewerberäume. | |
Dieser Ansicht folgte das Landgericht ganz offensichtlich nicht. | |
Tatsächlich lebt Lindenau bereits seit 30 Jahren in eben jenen | |
Räumlichkeiten. Nicht in Betracht komme dagegen ein Räumungsschutz, bis | |
Lindenau seine neue Ladenwohnung beziehen kann. Das Gericht argumentiert, | |
dass Lindenau bereits eine „großzügig bemessene Räumungsfirst bis zum | |
31.12.2015 gewährt“ wurde. Seitdem sind bereits weitere neun Monate | |
verstrichen. | |
Ebenso wie das Amtsgericht weist auch der neue Beschluss auf eine Bedrohung | |
des Eigentümers hin: „Den Gläubigern, die (…) von so genannten | |
Kiezbewohnern unter erheblichen Druck gesetzt werden, ist es nicht | |
zuzumuten, nochmals sieben Monate mit der Räumung zu warten.“ Hengge | |
kommentierte die Passage lakonisch: „Jetzt sind wir auch noch schuld.“ | |
Wie lange sich die Räumung, gegen die Aktivisten bundesweit mobilisieren, | |
nun hinauszögern wird, ist offen. Zunächst muss ein Gutachter gefunden | |
werden, der dann vom Gericht bestätigt wird. Eine eingehende Prüfung der | |
psychologischen Situation Lindenaus wird dann weitere Zeit in Anspruch | |
nehmen – Ausgang ungewiss. | |
21 Sep 2016 | |
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Erik Peter | |
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