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# taz.de -- Prozess gegen Berliner Dschihadist: Milde wegen Teilgeständnis
> Das Kammergericht verurteilt einen 27-Jährigen wegen Mitgliedschaft in
> einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer dreijährigen
> Haftstrafe.
Bild: Kammergericht in Berlin
Berlin taz | Ein Dschihadist aus Berlin muss für drei Jahre ins Gefängnis.
Der 27-Jährige sei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
Gewalttat schuldig, begründete das Kammergericht der Stadt am Montag. Der
Angeklagte sei im September 2009 in das afghanisch-pakistanische
Grenzgebiet gereist und habe sich dort der inzwischen aufgelösten
Terrororganisation „Deutsche Taliban Mujahideen“ angeschlossen.
„Er wollte am bewaffneten Kampf teilnehmen“, sagte der Vorsitzende Richter
nach dreimonatigem Prozess. Der Angeklagte habe sich gleich zu Beginn
seines dortigen Aufenthalts ein Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow
beschafft und an einem Waffenunterricht teilgenommen. Zudem habe er als
Statist an einem Propagandavideo mitgewirkt und sich bei Schießübungen
filmen lassen. Die Vereinigung habe das Ziel verfolgt, einen islamischen
Gottesstaat zu errichten.
Der Angeklagte – ein in Berlin aufgewachsener Mann mit türkischen Wurzeln –
ist vor neun Monaten bei der Einreise nach Deutschland auf dem Flughafen
Berlin-Tegel festgenommen worden. Grundlage war ein seit 2012 bestehender
Haftbefehl. Der dreifache Vater habe sich der Justiz selbst gestellt und im
Prozess ein Teilgeständnis abgelegt, hieß es im Urteil. Das sei
strafmildernd gewertet worden.
Der 27-Jährige hatte vor dem Kammergericht erklärt, die Reise sei ein
Fehler gewesen. Er sei aber nicht Mitglied der „Deutsche Taliban
Mujahideen“ (DTM) geworden. Er sei „nur ein Außenstehender“ gewesen und
deshalb auch vom Waffenunterricht ausgeschlossen worden.
Der 27-Jährige wurde den Ermittlungen zufolge Anfang 2010 aus der
Gruppierung ausgeschlossen. Hintergrund seien Streitigkeiten mit anderen
Mitgliedern gewesen. Danach soll sich der Angeklagte zeitweise in Pakistan
aufgehalten haben.
Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht. Der Staatsanwalt hatte auf
eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten plädiert. Der
Verteidiger hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
19 Sep 2016
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Dschihadisten
Justiz
Terrorismus
Dschihadisten
Schwerpunkt Syrien
Brüssel
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