| # taz.de -- Prozess gegen Berliner Dschihadist: Milde wegen Teilgeständnis | |
| > Das Kammergericht verurteilt einen 27-Jährigen wegen Mitgliedschaft in | |
| > einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer dreijährigen | |
| > Haftstrafe. | |
| Bild: Kammergericht in Berlin | |
| Berlin taz | Ein Dschihadist aus Berlin muss für drei Jahre ins Gefängnis. | |
| Der 27-Jährige sei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung | |
| im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden | |
| Gewalttat schuldig, begründete das Kammergericht der Stadt am Montag. Der | |
| Angeklagte sei im September 2009 in das afghanisch-pakistanische | |
| Grenzgebiet gereist und habe sich dort der inzwischen aufgelösten | |
| Terrororganisation „Deutsche Taliban Mujahideen“ angeschlossen. | |
| „Er wollte am bewaffneten Kampf teilnehmen“, sagte der Vorsitzende Richter | |
| nach dreimonatigem Prozess. Der Angeklagte habe sich gleich zu Beginn | |
| seines dortigen Aufenthalts ein Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow | |
| beschafft und an einem Waffenunterricht teilgenommen. Zudem habe er als | |
| Statist an einem Propagandavideo mitgewirkt und sich bei Schießübungen | |
| filmen lassen. Die Vereinigung habe das Ziel verfolgt, einen islamischen | |
| Gottesstaat zu errichten. | |
| Der Angeklagte – ein in Berlin aufgewachsener Mann mit türkischen Wurzeln – | |
| ist vor neun Monaten bei der Einreise nach Deutschland auf dem Flughafen | |
| Berlin-Tegel festgenommen worden. Grundlage war ein seit 2012 bestehender | |
| Haftbefehl. Der dreifache Vater habe sich der Justiz selbst gestellt und im | |
| Prozess ein Teilgeständnis abgelegt, hieß es im Urteil. Das sei | |
| strafmildernd gewertet worden. | |
| Der 27-Jährige hatte vor dem Kammergericht erklärt, die Reise sei ein | |
| Fehler gewesen. Er sei aber nicht Mitglied der „Deutsche Taliban | |
| Mujahideen“ (DTM) geworden. Er sei „nur ein Außenstehender“ gewesen und | |
| deshalb auch vom Waffenunterricht ausgeschlossen worden. | |
| Der 27-Jährige wurde den Ermittlungen zufolge Anfang 2010 aus der | |
| Gruppierung ausgeschlossen. Hintergrund seien Streitigkeiten mit anderen | |
| Mitgliedern gewesen. Danach soll sich der Angeklagte zeitweise in Pakistan | |
| aufgehalten haben. | |
| Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht. Der Staatsanwalt hatte auf | |
| eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten plädiert. Der | |
| Verteidiger hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht | |
| rechtskräftig. | |
| 19 Sep 2016 | |
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