# taz.de -- Prozess gegen Berliner Dschihadist: Milde wegen Teilgeständnis | |
> Das Kammergericht verurteilt einen 27-Jährigen wegen Mitgliedschaft in | |
> einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer dreijährigen | |
> Haftstrafe. | |
Bild: Kammergericht in Berlin | |
Berlin taz | Ein Dschihadist aus Berlin muss für drei Jahre ins Gefängnis. | |
Der 27-Jährige sei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung | |
im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden | |
Gewalttat schuldig, begründete das Kammergericht der Stadt am Montag. Der | |
Angeklagte sei im September 2009 in das afghanisch-pakistanische | |
Grenzgebiet gereist und habe sich dort der inzwischen aufgelösten | |
Terrororganisation „Deutsche Taliban Mujahideen“ angeschlossen. | |
„Er wollte am bewaffneten Kampf teilnehmen“, sagte der Vorsitzende Richter | |
nach dreimonatigem Prozess. Der Angeklagte habe sich gleich zu Beginn | |
seines dortigen Aufenthalts ein Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow | |
beschafft und an einem Waffenunterricht teilgenommen. Zudem habe er als | |
Statist an einem Propagandavideo mitgewirkt und sich bei Schießübungen | |
filmen lassen. Die Vereinigung habe das Ziel verfolgt, einen islamischen | |
Gottesstaat zu errichten. | |
Der Angeklagte – ein in Berlin aufgewachsener Mann mit türkischen Wurzeln – | |
ist vor neun Monaten bei der Einreise nach Deutschland auf dem Flughafen | |
Berlin-Tegel festgenommen worden. Grundlage war ein seit 2012 bestehender | |
Haftbefehl. Der dreifache Vater habe sich der Justiz selbst gestellt und im | |
Prozess ein Teilgeständnis abgelegt, hieß es im Urteil. Das sei | |
strafmildernd gewertet worden. | |
Der 27-Jährige hatte vor dem Kammergericht erklärt, die Reise sei ein | |
Fehler gewesen. Er sei aber nicht Mitglied der „Deutsche Taliban | |
Mujahideen“ (DTM) geworden. Er sei „nur ein Außenstehender“ gewesen und | |
deshalb auch vom Waffenunterricht ausgeschlossen worden. | |
Der 27-Jährige wurde den Ermittlungen zufolge Anfang 2010 aus der | |
Gruppierung ausgeschlossen. Hintergrund seien Streitigkeiten mit anderen | |
Mitgliedern gewesen. Danach soll sich der Angeklagte zeitweise in Pakistan | |
aufgehalten haben. | |
Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht. Der Staatsanwalt hatte auf | |
eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten plädiert. Der | |
Verteidiger hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht | |
rechtskräftig. | |
19 Sep 2016 | |
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