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# taz.de -- Streit um Renten für Holocaust-Opfer: Verfahren gegen Richter been…
> Er kämpfte für die Renten von Holocaust-Überlebenden. Das brachte einem
> Essener Richter ein Disziplinarverfahren ein. Nun gibt es eine Einigung.
Bild: Richter Jan-Robert von Renesse im März
Düsseldorf dpa | Das auch international beachtete Disziplinarverfahren
gegen den Sozialrichter Jan-Robert von Renesse im Zusammenhang [1][mit
Rentenansprüchen von Holocaustüberlebenden] ist beendet. Das
nordrhein-westfälische Justizministerium und der Essener Richter einigten
sich nach monatelangen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Von
Renesse bleibe Richter am Landessozialgericht, versicherte ein
Ministeriumssprecher. Man habe ein für beide Seiten zufriedenstellendes
Ergebnis gefunden. Wie die Verständigung aussieht, teilte das
Justizministerium am Dienstag nicht mit. Es sei Vertraulichkeit vereinbart
worden.
Der Richter soll der Justiz in einem Schreiben an den Bundestag
rechtsstaatswidrige Zustände vorgeworfen haben. Auf einem Geheimtreffen
seien rechtswidrige Absprachen zum Nachteil von Holocaust-Opfern getroffen
worden.
Das Justizministerium in Düsseldorf hatte dies als krassen Verstoß gegen
die Wahrheitspflicht des Richters gewertet. Das besagte Treffen habe im
Gegenteil einer beschleunigten Anerkennung von Ansprüchen gedient, um eine
Prozesslawine zu vermeiden. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte
den Juristen deshalb wegen Rufschädigung der Justiz verklagt und 5000 Euro
Geldbuße beantragt.
Der Richter hatte sich jahrelang für die sogenannten Ghetto-Renten von
Holocaust-Überlebenden eingesetzt und zu einer veränderten Rechtsprechung
beigetragen.
## Opferverbände zeigten sich irritiert
Das Disziplinarverfahren gegen ihn hatte bei den Verbänden der
Holocaust-Überlebenden in Israel und den USA für Aufsehen gesorgt. Das
Simon-Wiesenthal-Zentrum und Holocaust-Opferverbände zeigten sich
irritiert. Das Zentrum wandte sich schriftlich an die Bundesregierung.
Dass sich von Renesse Verdienste für die Holocaust-Überlebenden erworben
habe, sei unstreitig, hatte ein Ministeriumssprecher versichert. Es gebe
ihm dennoch nicht das Recht, Richterkollegen zu verunglimpfen.
Der Streit hatte sich um die Renten für Ghetto-Gefangene während der
Nazi-Gewaltherrschaft entzündet. Der Bundestag hatte 2002 ein Gesetz
beschlossen, das Überlebenden der Ghettos Rentenansprüche in Aussicht
stellte, sofern sie dort einer freiwilligen Arbeit gegen eine Entlohnung
nachgingen. Für Zwangsarbeit gilt dies nicht.
Eine Ablehnungsquote von über 90 Prozent sorgte bald für große
Enttäuschung. Landessozialrichter von Renesse reiste zu den Überlebenden
nach Israel und befragte sie dort, holte historische Gutachten ein. Seine
Anerkennungsquote lag weit über der seiner Kollegen. 2008 änderte das
Bundessozialgericht beim Ghettorenten-Gesetz schließlich seinen Kurs und
wendet seither nicht mehr so strenge Maßstäbe an.
14 Sep 2016
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