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# taz.de -- Anschlag auf Flüchtlingshaus in Altena: Knast für die Brandstifter
> Ein Feuerwehrmann verübte zusammen mit einem Freund einen Anschlag auf
> ein von Flüchtlingen bewohntes Haus in NRW. Nun müssen sie in Haft.
Bild: Keine versuchter Mord, urteilten die Richter – Knast gibt's trotzdem
Hagen dpa | Mit Haftstrafen wegen schwerer Brandstiftung ist der Prozess um
einen Brandanschlag auf ein von syrischen Flüchtlingen bewohntes Haus im
nordrhein-westfälischen Altena zu Ende gegangen. Eine Verurteilung der
beiden Angeklagten wegen versuchten Mordes lehnte das Hagener Schwurgericht
am Montag ab. Die Richter hielten sechs Jahre Haft für den angeklagten
Feuerwehrmann und fünf Jahre Haft für dessen Freund für angemessen und
ausreichend.
Der 26-jährige Feuerwehrmann war nach Ansicht der Richter die treibende
Kraft bei der Tat. Der Mann habe nicht gewollt, dass in seiner
unmittelbaren Nachbarschaft Flüchtlinge einzögen. Seine Freundin habe sogar
damit gedroht, in diesem Fall aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen.
In der Nacht auf den 3. Oktober 2015 sei der 26-Jährige schließlich
zusammen mit seinem Freund in das Haus der Flüchtlinge geschlichen. Auf dem
Dachboden habe er Benzin verschüttet und angezündet. Dann sei er nach unten
geklettert, habe die Luke geschlossen und sei mit seinem Mittäter
verschwunden.
Vor allem das Schließen der Luke werteten die Richter als Indiz dafür, dass
die beiden Angeklagten möglicherweise bewusst vermeiden wollten, dass die
Bewohner des Hauses zu Schaden kamen. Ohne den nötigen Sauerstoff von unten
entwickelte sich kein loderndes Feuer, sondern ein Schwelbrand, der erst am
nächsten Mittag von Nachbarn entdeckt wurde.
„Wir müssen im Zweifel davon ausgehen, dass die Angeklagten auf einen guten
Ausgang gehofft und diesen auch erwartet haben“, sagte die Vorsitzende
Heike Hartmann-Garschagen in der Urteilsbegründung.
## Die Täter sind rechtsextrem
Auf der anderen Seite steht für die Richter fest, dass es sich bei der Tat
um eine „fremdenfeindliche Attacke“ gehandelt hat. Die beiden Freunde
hätten eine verfestigte ausländerfeindliche Gesinnung. „Daraus dürfen wir
aber nicht den zwingenden Schluss ziehen, dass sie auch mit dem Tod der
Hausbewohner einverstanden gewesen wären“, so die Vorsitzende des
Schwurgerichts.
Die Hinweise auf die rechtsextreme Einstellung der Angeklagten waren erst
im Laufe des Verfahrens aufgetaucht, nachdem die beiden Anwälte der
syrischen Familien noch einmal die Handydaten der Verdächtigen ausgewertet
hatten. Dabei waren ihnen zahlreiche Bilder und Textnachrichten
aufgefallen, in denen rechtsradikales Gedankengut verbreitet wurde. Bei der
Auswertung der Handys durch die Polizei waren diese Dateien nicht erwähnt
worden.
12 Sep 2016
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