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# taz.de -- Entscheidung über Open-Air-Feste: Feierlaune auf dem Prüfstand
> Das im März erlassene Gesetz zur Regelung von Freiluftpartys läuft nur
> auf Probe. Im Dezember wird über die Verlängerung entschieden.
Bild: Nicht gerade spontan, aber auch draußen und schon lange legal: Die Bremi…
Bremen taz | Mit dem „Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane
Freiluftpartys“ hat Bremen dieses Jahr Partys unter freiem Himmel erlaubt.
Mit Auflagen: Die Party muss beim Stadtamt gemeldet werden, es dürfen nicht
mehr als 300 Leute feiern und der Ort darf nicht offiziell angekündigt
werden. Auch dürfen diese Partys nur auf bestimmten Flächen stattfinden und
keinen kommerziellen Nutzen haben.
Das klingt zunächst nach einem Sieg der Feiernden über die bisherigen
Verbote. Nachdem zahlreiche Feiern von der Polizei aufgelöst wurden,
demonstrierten Anhänger der Freiluftpartys für mehr Freiräume und Akzeptanz
– die Bürgerschaft reagierte mit dem neuen Ortsgesetz.
## Nur acht Anträge wurden abgelehnt
Seitdem wurden beim Stadtamt 37 Partys angemeldet, 27 davon bestätigt –
zwei Anträge wurden zurückgezogen und acht abgelehnt, weil die Flächen
ungeeignet seien. Demnach fand ungefähr wöchentlich ein Open Air statt. Das
wundert Hendrik von den „Weserbagaludn“ nicht: „In Bremen gibt es viele
Fans der Freiluftpartys – das zeigt auch schon die Breminale.“ Das Gesetz
bezieht sich zwar auf andere Open Airs, aber draußen zu feiern, sei nun mal
beliebt.
Das Gesetz sei ein Fortschritt, sagt das Traumfänger Kollektiv. Jedoch
seien die Auflagen vom Stadtamt schwer umzusetzen. Besonders da die
Anmeldung zwar offiziell bis zu 48 Stunden vorher eingereicht werden kann,
die Bearbeitung aber effektiv vier bis fünf Tage dauerten. Wer sich beeile,
bekomme trotzdem oft erst einen Tag vor Veranstaltungsbeginn die Zusage.
Die Auflage, Klos für die Gäste zur Verfügung zu stellen, sei damit quasi
unmöglich: „Jeder Dixiklo-Anbieter in Bremen braucht mindestens zwei Tage
Vorlaufzeit“, sagt das Traumfänger Kollektiv. Spontan ist da nicht mehr
viel.
Auch seien die möglichen Flächen sehr begrenzt und einige Sperrungen nicht
nachvollziehbar. Beispielsweise ist der Bereich um die Stephanie-Brücke
aufgrund von Bauarbeiten nicht freigegeben – obwohl diese schon vor drei
Monaten beendet wären. Trotzdem wünscht sich das Kollektiv einen
Fortbestand des Gesetzes, da „es in jedem Fall viel weniger Ärger gibt,
auch mit den Anwohnern“.
## Störende Auflagen
Richart Raven, ebenfalls Organisator von Freiluftpartys, stimmt dem nicht
zu. Er ist von dem Gesetz enttäuscht: „Ich dachte Bremen würde eine
Vorreiterrolle einnehmen – aber das ist alles mehr Schein als Sein!“ Die
Auflagen stören ihn, vor allem fühlt er sich vieler Freiheiten beraubt. Vor
dem Gesetz sei mal geduldet worden, mal nicht, aber insgesamt hätte man
mehr Möglichkeiten gehabt. Für ihn gehört zum Freiluftfeiern ein
„Freiheitsgefühl, was man nicht beantragen kann“. Das gebe es nun nicht
mehr.
Aber: „Man muss keine Angst mehr haben, dass die Party eh um 22 Uhr geräumt
wird“, sagt Hendrik von den „Weserbagaludn“. Mit dem Gesetz könne man
besser planen und es gebe den Veranstaltungen einen vernünftigen Rahmen –
damit stehe man auch den Anwohnern gegenüber besser da.
Die Polizei hat bisher überwiegend gute Erfahrungen gemacht und teilt mit,
dass Freiluftpartys „in den vergangenen Monaten größtenteils
unproblematisch und störungsfrei verliefen“. Es sei zu keinen nennenswerten
Beschwerden gekommen und die Auflagen des Stadtamts seien bis auf wenige
Ausnahmen eingehalten worden.
Das Stadtamt selbst ist mit Äußerungen zu dem Gesetz sehr vorsichtig,
solange noch nicht der abschließende Bericht vorliegt. Diese offizielle
Evaluation wird Ende des Jahres erwartet.
20 Sep 2016
## AUTOREN
Pia Siber
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Festival
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