# taz.de -- 87-Jährige Rechtsextremistin verurteilt: Alter schützt vor höher… | |
> Die Richterin bescheinigt der Rechtsextremistin Ursula Haverbeck | |
> jegliches Fehlen von Einsicht. Sie verurteilt die Holocaust-Leugnerin zu | |
> acht Monaten Haft. | |
Bild: Unbelehrbar: Ursula Haverbeck vor Gericht | |
DETMOLD dpa | Das Amtsgericht Detmold hat die Holocaust-Leugnerin Ursula | |
Haverbeck wegen Volksverhetzung zu acht Monaten Haft verurteilt. Die | |
87-Jährige aus Vlotho stand am Freitag vor Gericht, weil sie im Februar in | |
einem Schreiben an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller und eine | |
Zeitung behauptet hatte, das Konzentrationslager Auschwitz sei ein | |
Arbeitslager gewesen. | |
Ebenso seien die beim Detmolder Auschwitz-Prozess aussagenden | |
Holocaust-Überlebenden nur „angebliche Zeugen“, mit denen die Existenz | |
eines Vernichtungslagers nachgewiesen werden solle. Mit dem Urteil ist die | |
Rechtsextremistin bereits sechsmal wegen Volksverhetzung verurteilt worden | |
(Az.: 2 Ds 716/16). | |
Das Gericht ging mit dem Strafmaß über die Forderung der Staatsanwaltschaft | |
hinaus. Haverbeck fehle „jegliche Einsicht“, sie habe im Gerichtssaal | |
erneut strafbare Äußerungen gemacht. Die Richterin betonte, dass sie keine | |
Chance für eine Bewährung sehe. „Wären Sie jünger, wäre die Strafe höher | |
ausgefallen.“ | |
Haverbeck sagte am Rande des Verfahrens, „natürlich“ werde sie Berufung | |
einlegen. Ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg von 2015 gegen die | |
Rechtsextremistin ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig, weitere | |
einschlägige Ermittlungsverfahren sind bei den Staatsanwaltschaften in | |
Verden und Bielefeld anhängig. | |
2 Sep 2016 | |
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