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# taz.de -- Strafgeld für Umweltschutz: Ein luftiger Sieg
> Das Verwaltungsgericht hat Hamburg zu einem Zwangsgeldchen von 5.000 Euro
> verurteilt, weil der Senat sich nicht genug um saubere Luft bemüht
Bild: „Atmen kann tödlich sein“: Aktivisten des BUND demonstrieren für be…
Hamburg taz | Hamburg muss kurzfristig einen neuen Luftreinhalteplan mit
einschneidenden Beschränkungen des Schadstoffausstoßes vorlegen. Ansonsten
wird ein Zwangsgeld fällig, urteilte am Donnerstag das Verwaltungsgericht
Hamburg. Die zunächst verhängte symbolische Summe von 5.000 Euro kann
drastisch erhöht werden, wenn die Stadt weiterhin untätig bleibt. Vor allem
aber bedeutet diese Entscheidung massiven politischen Druck, für saubere
Luft zum Atmen in Hamburg zu sorgen.
Auf Klage der Umweltorganisation BUND befand das Gericht, Hamburg müsse bis
zum 30. Juni 2017 den bisherigen Luftreinhalteplan so fortschreiben, dass
dieser „die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ d…
Grenzwerte für Stickoxide (NO2) in der Atemluft einleite. Stickstoffdioxid
gilt als Auslöser für Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Krankheiten.
Dies aber habe die Stadt bisher versäumt, so das Gericht nun, weil sie
„ihrer Verpflichtung aus dem Urteil vom 5. November 2014 nicht hinreichend
nachkommt“.
Damals hatte dieselbe Kammer des Verwaltungsgerichts auf Klage des BUND und
eines privaten Klägers verlangt, in den seit 2012 bestehenden
Luftreinhalteplan umgehend Maßnahmen zur Senkung von Schadstoffemissionen
aufzunehmen. Bereits seit 2010 verstößt Hamburg dauerhaft gegen die
entsprechenden EU-Grenzwerte für die Schadstoffbelastung in der Atemluft.
Nach Berechnungen des BUND sind mehr als 200.000 HamburgerInnen davon
betroffen.
Im Jahresdurchschnitt liegt die Belastung an den Messstationen
Habichtstraße und Max-Brauer-Allee bei über 60 Mikrogramm pro Kubikmeter
Atemluft, an der Kieler und der Stresemannstraße knapp unter 50 Mikrogramm.
Der Grenzwert liegt bei lediglich 40 Mikrogramm. Daran hat sich seit 2010
im Grundsatz nichts geändert, wenngleich die Umweltbehörde im vorigen Jahr
beteuerte, bereits an einem neuen Plan zu arbeiten.
Das aber gehe viel zu langsam, so Braasch damals, zudem enthielten die
Pläne nur unzureichende Maßnahmen. In der Umweltbehörde, ist der BUND-Chef
überzeugt, werde „das Thema Luftreinhaltung verschleppt“. Die will einen
neuen Luftreinhalteplan nämlich erst im Herbst 2017 vorstellen.
„Zweieinhalb Jahre nach dem Urteil: Das ist nicht ‚möglichst schnell‘, w…
es das Gericht fordert“, so Braasch.
Maßnahmen wie „die Verdoppelung des Radverkehrs bis 2020“ oder „der
Einstieg in Landstrom-Angebote für Containerschiffe“ seien nicht
zielführend. „Es müssen drastische Maßnahmen ergriffen werden“, sagte
Braasch und nannte Fahrverbote, Tempolimits und Umweltzone als Beispiele.
2015 hatten hessische Verwaltungsgerichte die Städte Wiesbaden und
Darmstadt wegen mangelnder Bemühungen zur Luftreinhaltung zu Zwangsgeldern
und „verkehrsbeschränkenden Maßnahmen“ wie „Einführung eines Bürgerti…
einer City-Maut und eines Durchfahrtverbots für Dieselfahrzeuge“
verurteilt.
Braasch sieht sich nun durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
bestätigt. „Der Senat und die zuständigen Fachbehörden tun zu wenig für d…
Luftreinhaltung in Hamburg.“ Aus seiner Sicht dürften „ordnungspolitische
Maßnahmen“ wie Umweltzonen, Blaue Öko-Plakette und Fahrverbote für
Dieselautos „kein Tabu sein“.
Fahrverbote für Diesel hatte der grüne Umweltsenator Jens Kerstan zu
Wochenbeginn ins Gespräch gebracht, bevor er am Donnerstagmorgen nach
Mallorca in den Urlaub düste. Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) widersprach.
„Fahrverbote sind mit mir nicht zu machen“, sagte Scholz. Es sei denn, die
Gerichte sehen das anders.
21 Jul 2016
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Hamburg
Luftverschmutzung
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Schadstoffe
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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