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# taz.de -- Neues Gesetz zum Menschenhandel: Anmeldepflicht für Prostituierte
> Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Prostituierte besser
> schützen soll. Kritiker befürchten, dass damit genau das Gegenteil
> erreicht wird.
Bild: „Sexarbeit ist Arbeit“ – Protest gegen das neue Gesetz am 13. Mai v…
Berlin dpa | Kondompflicht für Freier, Gesundheitsberatung für
Prostituierte, Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbesitzer: Der Bundestag
hat am Donnerstag ein ganzes Bündel von Maßnahmen beschlossen, das
Prostituierte in Deutschland besser schützen soll. Bundesfrauenministerin
Manuela Schwesig (SPD) sagte, das Gesetz biete den betroffenen Frauen mehr
Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Zwang. Die Opposition beklagte hingegen,
genau diese Ziele würden verfehlt.
Verschiedenen Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland zwischen 150.000
und 700.000 Prostituierte. Sie sind künftig verpflichtet, sich alle zwei
Jahre bei den Behörden anzumelden und einmal pro Jahr zum Gesundheitsamt zu
gehen. Für 18- bis 21-Jährige gelten noch kürzere Intervalle. „Diese
Pflichten gelten nicht der Gängelung, sondern dem Schutz der Frauen“,
erklärte Schwesig.
Doch Kritiker halten gerade die Anmeldepflicht für kontraproduktiv. Die
frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, warnte:
„Prostituierte werden sich nicht anmelden, und sie werden in Zukunft dann
illegal arbeiten“ – und damit bleibe ihnen erst recht jeder Schutz
verwehrt. Im Vorfeld hatte es [1][Proteste gegen das neue Gesetz gegeben].
Auch die Eröffnung eines Bordells ist künftig nur noch mit Erlaubnis der
Behörden zulässig – und dafür muss sich der Betreiber einer
Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. „Wir lassen es nicht mehr zu, dass
jeder, der einschlägig vorbestraft ist, ein Bordell eröffnen kann“, sagte
Nadine Schön von der CDU. Für Bordelle gelten künftig gesetzliche
Mindeststandards wie eine Trennung von Arbeits- und Wohnräumen oder das
Verbot von Sex-Flatrates. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen drohen den
Betreibern Bußgelder von 50.000 Euro.
Mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro müssen auch Freier rechnen, wenn
sie gegen die Pflicht zur Benutzung eines Kondoms verstoßen. Dadurch sollen
Prostituierte besser vor übertragbaren Krankheiten geschützt werden. Wer
wissentlich die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, muss
sogar mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren
rechnen. Das sieht ein Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels vor, das
am späten Nachmittag ebenfalls verabschiedet wurde.
Danach müssen Freier von Zwangsprostitution ausgehen, wenn die Frau
Verletzungen aufweist, eingeschüchtert wirkt oder wenn Zweifel an der
Freiwilligkeit ihres Handelns bestehen. Zudem ist der Nachweis der
Zwangsprostitution künftig nicht mehr von der Aussage des Opfers abhängig.
Damit soll verhindert werden, dass die betroffenen Frauen ihre Aussage
unter dem Druck von Zuhältern zurückziehen.
8 Jul 2016
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[1] /Protest-gegen-Gesetz-fuer-Sexarbeit/!5307012
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