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# taz.de -- AfD gewinnt Prozess: Minister durfte nicht vor AfD warnen
> Ein Minister in Thüringen durfte nicht in seiner offiziellen Kapazität
> vor der AfD warnen, hat ein Gericht entschieden. Das verstoße gegen seine
> Neutralitätspflicht.
Bild: War dem Gericht zu parteiisch: Thüringens Justizminister Dieter Lauinger
Weimar dpa | Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) darf in
seiner Funktion als Regierungsmitglied nicht vor Kundgebungen der AfD
warnen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch
entschieden (Aktenzeichen: AZ: VerfGH 38/15).
Der Minister verstoße damit gegen seine Neutralitätspflicht im Amt. Die
Richter gaben damit einer Klage der AfD statt, die sich in ihrem Recht auf
Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien verletzt sah.
Lauinger hatte im vergangenen Herbst vor einer AfD-Demonstration in Erfurt
eine Mitteilung über sein Ministerium verbreiten lassen.
Darin war er unter anderem mit den Worten zitiert worden: „Wer den
Scharfmachern hinterherläuft, macht sich auch für die Folgen der
Stimmungsmache mitverantwortlich.“
6 Jul 2016
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