| # taz.de -- Uber bleibt in Deutschland verboten: „Nur Vermittlung“ gibt es … | |
| > Das OLG Frankfurt sieht Personenbeförderung durch Fahrer ohne Genehmigung | |
| > als unlauteren Wettbewerb. Eine Revision ist aber möglich. | |
| Bild: Bleiben von Uber-Chauffeuren verschont – vorerst | |
| Frankfurt am Main taz | Die Fahrervermittlung Uber Pop bleibt in | |
| Deutschland verboten. Das entschied am Donnerstag das Oberlandesgericht | |
| (OLG) Frankfurt am Main. Uber Pop vermittelte über eine Smartphone-App | |
| günstige Fahrdienste von Fahrern mit ihren privaten Fahrzeugen. Das Urteil | |
| ist eine schwere Schlappe für das US-Unternehmen, das den Service in | |
| Deutschland in fünf Städten angeboten hat: Berlin, Hamburg, Frankfurt, | |
| München und Düsseldorf. Es wollte aber bundesweit expandieren. | |
| In den USA und in Asien feiert der Konzern steigende Umsätze. In vielen | |
| Ländern Europas wehrt sich das lokale Taxigewerbe dagegen erfolgreich gegen | |
| Uber. Bereits 2014 klagte die Genossenschaft Taxi Deutschland, die die | |
| gemeinsame App der Taxizentralen anbietet, gegen „unlauteren Wettbewerb“, | |
| weil die Uber-Pop-Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben. | |
| Uber bietet eine App an, mit denen Privatleute zahlungswillige Mitfahrer | |
| finden können. Dafür verlangt Uber einen Teil des vereinbarten Tarifs. Der | |
| Konzern gilt als weltweiter Vorreiter der aufstrebenden Branche von | |
| Online-Mitfahrdiensten. Uber operiert nach eigenen Angaben weltweit in mehr | |
| als 470 Städten, wird aber in vielen Märkten immer wieder gerichtlich | |
| ausgebremst. | |
| Im März 2015 verbot das Landgericht Frankfurt Uber Pop mit bundesweiter | |
| Wirkung. Die Uber-Fahrer verstießen gegen das Gesetz zur | |
| Personenbeförderung, Uber sei ebenfalls „Täter“, weil es das Geschäft | |
| faktisch in der Hand habe. Seitdem hat Uber Pop sein Angebot in Deutschland | |
| eingestellt. Allerdings ging man in Berufung. | |
| ## Täter oder nur Gehilfe? | |
| Das OLG Frankfurt ließ offen, ob Uber selbst Täter oder nur Gehilfe der | |
| rechtswidrig handelnden Fahrer ist. Jedenfalls handele Uber | |
| wettbewerbswidrig, sagte der Vorsitzende Richter Roland Vorbusch. Uber, das | |
| in Europa von seiner Tochter in den Niederlanden aus agiert, berief sich | |
| dagegen auf die europäische Dienstleistungsfreiheit. „Uber betreibt nur | |
| Vermittlung“, betonte Uber-Anwältin Vanessa Wettner, „das muss man klar von | |
| der Tätigkeit der Fahrer trennen.“ | |
| Richter Vorbusch wollte dem aber nicht folgen: „Dann wäre ja auch eine | |
| Vermittlung von Berufskillern zulässig, weil es nur um Vermittlung geht.“ | |
| Begründet wird die Genehmigungspflicht für Taxifahrer mit | |
| Sicherheitsinteressen der Fahrgäste. „Sie wissen sonst ja nicht, ob der | |
| Fahrer zuverlässig ist und in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet.“ | |
| Uber hielt entgegen, dass man ein eigenes Sicherheits- und Aufsichtssystem | |
| habe, das dem staatlichen mindestens ebenbürtig sei. So könnten die Nutzer | |
| Fahrer und Fahrzeug für alle sichtbar bewerten. Der Anwalt von Taxi | |
| Deutschland, Herwig Kollar, widersprach: „Nur Taxifahrer müssen ein | |
| behördliches Führungszeugnis vorlegen.“ Nur die Führerscheinbehörde werde | |
| über aktuelle Verurteilungen und Ermittlungsverfahren informiert. | |
| OLG-Richter Vorbusch ließ offen, ob es gleichwertige private | |
| Sicherheitsmechanismen geben könne: „Dies muss der Gesetzgeber entscheiden, | |
| der dabei einen Gestaltungsspielraum hat.“ Am Ende bestätigte das OLG | |
| Frankfurt das Verbot von Uber Pop, ließ aber die Revision zu. Uber hofft, | |
| dass der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit des Verbots dem Europäischen | |
| Gerichtshof vorlegt. | |
| Die Genossenschaft Taxi Deutschland begrüßte das Urteil, gegen das noch | |
| Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann. „Das Urteil kommt | |
| all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen | |
| wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in | |
| 700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland“, teilte | |
| Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft, mit. | |
| 9 Jun 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Mobilität | |
| Taxi-App | |
| Taxi | |
| Uber | |
| Taxi-App | |
| Airbnb | |
| Taxigewerbe | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Kommentar Uber versus Taxi: Klagen, die nach hinten losgehen | |
| Noch ist der deutsche Markt für Uber Pop verschlossen. Die Fahrvermittlung | |
| versucht ihn deswegen mit Klagen zu öffnen. Das wird aber nicht klappen. | |
| Symposium zur Share Economy: Vom Kapitalismus des Teilens | |
| Liebe oder Ökonomie – überall geht es ums Tauschen und Teilen. 300 | |
| Teilnehmer diskutieren in Weimar über unsere Zukunft im kognitiven | |
| Kapitalismus. | |
| Fahrservice-App „Uber“: Taxi mit beschränkter Haftung | |
| Die App „Uber“ bringt gegen Gebühr Fahrgäste mit Fahrern zusammen. Die | |
| Behörden sind skeptisch, die alteingesessene Konkurrenz protestiert. |