# taz.de -- Uber bleibt in Deutschland verboten: „Nur Vermittlung“ gibt es … | |
> Das OLG Frankfurt sieht Personenbeförderung durch Fahrer ohne Genehmigung | |
> als unlauteren Wettbewerb. Eine Revision ist aber möglich. | |
Bild: Bleiben von Uber-Chauffeuren verschont – vorerst | |
FRANKFURT AM MAIN taz | Die Fahrervermittlung Uber Pop bleibt in | |
Deutschland verboten. Das entschied am Donnerstag das Oberlandesgericht | |
(OLG) Frankfurt am Main. Uber Pop vermittelte über eine Smartphone-App | |
günstige Fahrdienste von Fahrern mit ihren privaten Fahrzeugen. Das Urteil | |
ist eine schwere Schlappe für das US-Unternehmen, das den Service in | |
Deutschland in fünf Städten angeboten hat: Berlin, Hamburg, Frankfurt, | |
München und Düsseldorf. Es wollte aber bundesweit expandieren. | |
In den USA und in Asien feiert der Konzern steigende Umsätze. In vielen | |
Ländern Europas wehrt sich das lokale Taxigewerbe dagegen erfolgreich gegen | |
Uber. Bereits 2014 klagte die Genossenschaft Taxi Deutschland, die die | |
gemeinsame App der Taxizentralen anbietet, gegen „unlauteren Wettbewerb“, | |
weil die Uber-Pop-Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben. | |
Uber bietet eine App an, mit denen Privatleute zahlungswillige Mitfahrer | |
finden können. Dafür verlangt Uber einen Teil des vereinbarten Tarifs. Der | |
Konzern gilt als weltweiter Vorreiter der aufstrebenden Branche von | |
Online-Mitfahrdiensten. Uber operiert nach eigenen Angaben weltweit in mehr | |
als 470 Städten, wird aber in vielen Märkten immer wieder gerichtlich | |
ausgebremst. | |
Im März 2015 verbot das Landgericht Frankfurt Uber Pop mit bundesweiter | |
Wirkung. Die Uber-Fahrer verstießen gegen das Gesetz zur | |
Personenbeförderung, Uber sei ebenfalls „Täter“, weil es das Geschäft | |
faktisch in der Hand habe. Seitdem hat Uber Pop sein Angebot in Deutschland | |
eingestellt. Allerdings ging man in Berufung. | |
## Täter oder nur Gehilfe? | |
Das OLG Frankfurt ließ offen, ob Uber selbst Täter oder nur Gehilfe der | |
rechtswidrig handelnden Fahrer ist. Jedenfalls handele Uber | |
wettbewerbswidrig, sagte der Vorsitzende Richter Roland Vorbusch. Uber, das | |
in Europa von seiner Tochter in den Niederlanden aus agiert, berief sich | |
dagegen auf die europäische Dienstleistungsfreiheit. „Uber betreibt nur | |
Vermittlung“, betonte Uber-Anwältin Vanessa Wettner, „das muss man klar von | |
der Tätigkeit der Fahrer trennen.“ | |
Richter Vorbusch wollte dem aber nicht folgen: „Dann wäre ja auch eine | |
Vermittlung von Berufskillern zulässig, weil es nur um Vermittlung geht.“ | |
Begründet wird die Genehmigungspflicht für Taxifahrer mit | |
Sicherheitsinteressen der Fahrgäste. „Sie wissen sonst ja nicht, ob der | |
Fahrer zuverlässig ist und in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet.“ | |
Uber hielt entgegen, dass man ein eigenes Sicherheits- und Aufsichtssystem | |
habe, das dem staatlichen mindestens ebenbürtig sei. So könnten die Nutzer | |
Fahrer und Fahrzeug für alle sichtbar bewerten. Der Anwalt von Taxi | |
Deutschland, Herwig Kollar, widersprach: „Nur Taxifahrer müssen ein | |
behördliches Führungszeugnis vorlegen.“ Nur die Führerscheinbehörde werde | |
über aktuelle Verurteilungen und Ermittlungsverfahren informiert. | |
OLG-Richter Vorbusch ließ offen, ob es gleichwertige private | |
Sicherheitsmechanismen geben könne: „Dies muss der Gesetzgeber entscheiden, | |
der dabei einen Gestaltungsspielraum hat.“ Am Ende bestätigte das OLG | |
Frankfurt das Verbot von Uber Pop, ließ aber die Revision zu. Uber hofft, | |
dass der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit des Verbots dem Europäischen | |
Gerichtshof vorlegt. | |
Die Genossenschaft Taxi Deutschland begrüßte das Urteil, gegen das noch | |
Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann. „Das Urteil kommt | |
all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen | |
wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in | |
700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland“, teilte | |
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft, mit. | |
9 Jun 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Mobilität | |
Taxi-App | |
Taxi | |
Uber | |
Taxi-App | |
Airbnb | |
Taxigewerbe | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Kommentar Uber versus Taxi: Klagen, die nach hinten losgehen | |
Noch ist der deutsche Markt für Uber Pop verschlossen. Die Fahrvermittlung | |
versucht ihn deswegen mit Klagen zu öffnen. Das wird aber nicht klappen. | |
Symposium zur Share Economy: Vom Kapitalismus des Teilens | |
Liebe oder Ökonomie – überall geht es ums Tauschen und Teilen. 300 | |
Teilnehmer diskutieren in Weimar über unsere Zukunft im kognitiven | |
Kapitalismus. | |
Fahrservice-App „Uber“: Taxi mit beschränkter Haftung | |
Die App „Uber“ bringt gegen Gebühr Fahrgäste mit Fahrern zusammen. Die | |
Behörden sind skeptisch, die alteingesessene Konkurrenz protestiert. |